öffentliches Ejakulieren, strafbar?
Diese Frage kling ziemlich bescheuert, aber lasst es mich erklären. Öffentliche Sexuelle Handlungen werden mit "Erregung öffentlichen Ärgernis" (§ 183a) bestraft, aber öffentliche Nacktheit ist keine sexuelle Handlung. Was wäre also, wenn ein Exhibitionist, der "nur" nackt durch die Öffentlichkeit läuft, dadurch so erregt wird, dass es zum Orgasmus kommt und ejakuliert, ohne zu onanieren?
Kann man soetwas bestrafen? Schließlich hat er sich nicht einmal selber angefasst.
Und wie sieht die Rechtslage aus, wenn er mit Absicht öffentlich auf diese Weise ejakuliert, und somit dieses Gesetz umgeht?
4 Antworten
Er wird beweisen müssen, dass er das nicht hatte kommen sehen...
Das wird ihm wohl eher nicht gelingen.
Schau dir den § 183 StGB an.
Der "Täter" handelt vorsätzlich mit dem Ziel der sexuellen Befriedigung.
Auch ich sehe hier den 183iger als durchaus anwendbar.
Das er während der "Tat" nur "zufällig" zum Orgasmus kam sollte er verdammt gut erklären können.
@LouPing
Trotzdem wäre es dann keine "exhibitionistische Handlung" sondern "Erregung öffentlichen Ärgernisses"
Nö. Er legt es auf ein "HappyEnd" an. Ob durch Hand, Blicke oder Reaktionen ist egal.
Der 183 erfordert eine sexuell bedingte Handlung. Wenn dir dabei noch einer abgeht, können sexuelle Motiv kaum verneint werden. Wenn du also deine beschriebene Handlung vollziehst, erfüllst du sehr wohl den TB des 183 StGB. Du würdest vor jedem deutschen Gericht verknackt werden.
@furbo In diesem Fall wäre es aber eine "sexuelle Handlung" und keine "exhibitionistische Handlung."
Wobei ich es eigentlich als körperliche Reaktion, und nicht als sexuelle "Handlung" bezeichnen würde.
Hmm, naja, ich finde ihr habt alle irgendwie recht. So richtig zwischen OwiG und StGB kann ich das auch nicht einordnen.
Was mich hier mehr beim § 183 Absatz 1 StGB beschäftigt "Ein Mann" . Was soll das denn? Was ist mit Frauen? Warum steht da nicht "Eine Person" . Unglaublich!
Was DU wie auch immer bezeichnest, ist irrelevant.
Es kommt auf das Motiv der Handlung an. Und definitiv ist es eine exhibitionistische, sexuell motivierte Handlung, ggf. auch eine sexuelle Handlung. Kommt hier letztlich aufs gleiche raus.
Anders lag der Fall bei einem Mann, den sexuell erregte, sein Sperma (mittels Spritze) auf die Rückseite von Mäntel ahnungsloser Passanten zu spritzen.
Ohne Zweifel nicht exhibitionistisch, aber eine sexuelle Handlung, die verständlicherweise auch Ärger erzeugte (womit eine EöÄ vorlag).
Das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses, denn es ist offensichtlich eine sexuelle Handlung. Was sollte eine Erektion und Ejakulation denn sonst sein?
@hydrahydra
Ein nächtlicher Samenerguss oder eine Morgenlatte müsste nach dieser Logik auch eine sexuelle Handlung sein.
Nein, dem sind wir Männer hoffnungslos ausgeliefert. :-/
Was ein unsinniger Vergleich..
Eine nächtliche Ejakulation ist keine Absicht, nacktes rumlaufen und dadurch! erregt werden offensichtlich schon.
@LouPing
Da hast du irgendwie schon Recht, aber ein Samenerguss ist doch eine körperliche Reaktion und keine "aktive" Handlung.
Ändert nichts daran, dass das nackte Herumlaufen offensichtlich zur Erregung dient und dadurch eine sexuelle Handlung ist.
Wenn er als Exhibitionist bewusst nackt in der Öffentlichkeit rumläuft muss er mit einem "HappyEnd" rechnen.
@hydrahydra
Nackt sein ist keine sexuelle Handlung, sondern eine Ordnungswiedrigkeit, auch wenn man sich daran aufgeilt, dass man von anderen Leuten gesehen wird, bleibt es bei einer Ordnungswiedrigkeit.
Das Gleiche sagt ein gewisser Domian Anrufer: :D
Das ist ziemlicher Unsinn.
warum?
Habe ich dir oben erläutert: Es wird durch die Absicht zur sexuellen Handlung. Stichwort: Vorsatz
Die "Absicht" findet nur in Gedanken statt, und denken ist nicht strafbar.
Nein, nackt rausgehen im vollen Wissen, dass es dich geil macht, findet eben nicht in Gedanken statt.
So schwer?
Habe schon auf Partys gerne zur später Stunde nackt getanzt. Tat der Stimmung keinen Abbruch. Bin dann auch bei weiteren Unterhaltungen sitzend am Tisch unbekleidet geblieben. Ergab sich, dass ich nebenbei auch an der Eichel gefingert wurde. Ließ meinen Orgasmus relativ unbemerkt dann zu.
Jetzt auch vor Tagen einmal dem Wunsch entsprochen, mich ganz freizügig durch das Fingern nehmen zu lassen. Wollte dann auch selbst meinen Erguss keinem verbergen.
@furbo Es ist keine exhibitionistische Handlung "nur" nackt durch die Öffentlichkeit zu laufen. Öffentliche Nacktheit ist eine Ordnungswiedrigkeit, und kann "nur" mit einer Geldstrafe bestraft werden.