Sexuelle Handlung zwischen Kindern und Jugendlichen erlaubt?

5 Antworten

wenn das Mädchen sich nicht wehrt und sich sozusagen stillschweigend verhält?

Das klingt schon fast nach Vergewaltigung... nein, das ist nicht drin. Sexuelle Handlungen gibt's erst, wenn beide Partner mindestens 14 sind.

@ ceevee: es hat nie irgendwer davon erfahren. zumindest bis 12 jahre später nicht. das mädchen hatte auch keine körperlichen schäden davon, es handelt sich ja um keine vergewaltigung oder sonst etwas aggressives. das Mädchen hat sich das anfassen und aneinander reiben und küssen einfach über sich ergehen lassen ohne zu wissen, wie es ihm geschieht.

Sexuelle Handlungen an und mit Kindern unter 14 Jahren sind strafbar. Nachzulesen u.a. hier. http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

"Stillschweigen" ist NICHT "Einverständnis". Und selbst wenn das gegeben wäre, ist es immernoch eine Straftat.

grundsätzlich ist jedliches sexuelle vorgehen an menschen unter 14 jahren verboten, wenn die person damit einverstanden ist schätze ich kaum dass sie das der polizei melden würde, aber genau genommen wäre das auch ein verbrechen

pilot5k  28.10.2013, 17:42

wenn die person damit einverstanden ist schätze ich kaum dass sie das der polizei melden würde

Was spielt das für eine Rolle? Ein 11jähriges Kind darf so oder so nicht in dieser Weise missbraucht werden.

Ontario  05.06.2018, 05:56

Dann frag mal bei den GRÜNEN nach. Da gibt es welche, die Sex mit Kindern straffrei machen wollten. Diese Typen sind heute noch in der Politik tätig.

ceevee  28.10.2013, 17:45

schätze ich kaum dass sie das der polizei melden würde

Und was meinst du, wie schnell die Eltern des Mädchens das der Polizei melden würden, sobald sie von der Sache was mitkriegen?

Margarita14 
Beitragsersteller
 29.10.2013, 08:05
@ceevee

Ok, danke für die Antworten. Aber meint ihr nicht, dass es auch Mädchen gibt, die reifer sind als andere bzw. es einen meiner Meinung nach ziemlich offenkundigen Entwicklungsunterschied zwischen Mädchen und Jungen in dem Alter gibt, sodass die Grenze von 14 Jahren (Schutzalter für beide Geschlechter) eine, wenn auch juristisch notwendige, letztlich doch willkürliche Setzung ist und in individuellen Fällen es sich somit praktisch nicht unbedingt um einen Missbrauch gehandelt haben muss?

Dass eine Straftat vorliegt ist mir klar. Aber ich frage mich ob es sich somit notwendigerweise auch um einen Missbrauch handelt.

Wären die Eltern denn sobald sie davon erfahren dazu verpflichtet, Anzeige zu erstatten?

ceevee  29.10.2013, 10:23
@Margarita14

Aber meint ihr nicht, dass es auch Mädchen gibt, die reifer sind als andere bzw. es einen meiner Meinung nach ziemlich offenkundigen Entwicklungsunterschied zwischen Mädchen und Jungen in dem Alter gibt...

Nö, meine ich nicht. Eine 11jährige ist ein Kind, egal wie sie aussieht oder wie reif sie sich einbildet, sich zu verhalten. Psychisch ist das trotzdem noch ein Kind.

Aber ich frage mich ob es sich somit notwendigerweise auch um einen Missbrauch handelt.

So wie du den Fall beschreibst: ja, auf alle Fälle. Das klingt eher so, als wenn sie völlig davon überrumpelt wird und nicht wirklich weiß, was da gerade geschieht. Und auch unabhängig davon muss irgendwo eine Grenze liegen und die ist nunmal bei 14.

Wären die Eltern denn sobald sie davon erfahren dazu verpflichtet, Anzeige zu erstatten?

Nö, sie können den 16jährigen auch besuchen und ihm körperlich klar machen, dass sie das nicht in Ordnung finden. Wenn den Eltern was an ihrem Kind liegt, dann werden sie auf alle Fälle irgendwie zum Nachteil des Jungen handeln. Der Junge darf dann übrigens auch umziehen, weil er in seiner bisherigen Nachbarschaft als "Kinderschänder" gelten wird. Es müssen auch nicht mal die Eltern sein, sobald die Staatsanwaltschaft davon erfährt (das kann auch kommen, weil das Mädchen etwa einer Freundin oder einem Psychologen davon erzählt), wird sie ermitteln und bei sexuellem Missbrauch wird sie sich dann vom ermitteln auch nicht mehr abbringen lassen.

maaaalin  30.10.2013, 15:04
@ceevee

pilot5k: ich sagte ja, das es eine straftat ist, an mädchen (und auch jungen) unter 14 jahren sexuelle handlungen vorzunehmen, aber wenn die person damit einverstanden ist oder das komischer weise sogar will, wird sie es wohl kaum der polizei sagen, unabhängig davon, ob es verboen ist oder nicht

ceevee  30.10.2013, 20:23
@maaaalin

aber wenn die person damit einverstanden ist oder das komischer weise sogar will, wird sie es wohl kaum der polizei sagen, unabhängig davon, ob es verboen ist oder nicht

Sei doch nicht so naiv... sobald die Polizei irgendwie davon erfährt - sei es, weil das Mädchen sich verplappert, es einer Freundin oder sonstwem erzählt, wegen der Aktion zum Arzt muss, oder es mit dem 16jährigen nicht geklappt hat und sie ihm zum Abschied nochmal richtig eins reinwürgen will oder ... - wird ermittelt. Der Gedanke, dass unter keinen Umständen je irgendwer davon erfahren kann, ist völlig weltfremd.

FrauWinter  22.11.2013, 10:19
@maaaalin

Wenn es freiwillig war ist es sogar ziemlich wahrscheinlich, dass es raus kommt. Sowas erzählt man dann gerne mal der Freundin zum Beispiel.

Dann gibt noch Details wie z.B. Schwangerschaft (soll ja schon öfter mal passiert sein - oder solche Dinge wie ein Scheidenpilz oder Blasenentzündung... wenn das Kind dann gefragt wird woher das kommt..... schon nehmen die Dinge ihren Lauf. Und das ist auch richtig so. Der ältere ist hier in der Verantwortung den sexuellen Kontakt abzulehnen, nicht das Kind.

Margarita14 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 17:21

also, wenn das mädchen damit nicht einverstanden ist, aber dennoch nix sagt, handelt es sich dann um sexuellen missbrauch von kindern, obwohl der junge selbst ein jugendlicher ist?

ceevee  28.10.2013, 17:24
@Margarita14

Ab 14 ist der Junge strafmündig und damit auch für sein Handeln (aus juristischer Sicht) verantwortlich.

FrauWinter  28.10.2013, 17:24
@Margarita14

Jap. Genau. Auch Jugendliche können Kinder sexuell missbrauchen, dafür muss man nicht volljährig sein.

maaaalin  28.10.2013, 17:26
@FrauWinter

japp, ab 14 ist der jungendliche für sexuellen missbrauch (und auch für andere dinge) strafmündig

Nein. Erledigt.

maaaalin  28.10.2013, 17:28

du hast ja mal ne ahnung...

pilot5k  28.10.2013, 17:40
@maaaalin

Ja, hab ich. Und du?

maaaalin  28.10.2013, 17:43
@pilot5k

scheint mir nicht so als hättest du auch nur den hauch einer ahnung

maaaalin  28.10.2013, 17:43
@pilot5k

scheint mir nicht so als hättest du auch nur den hauch einer ahnung

FrauWinter  28.10.2013, 18:09
@maaaalin

Wieso? Die Antwort ist zwar ziemlich knapp gehalten, aber dennoch korrekt.

pilot5k  28.10.2013, 18:44
@maaaalin

Möchtest du dich weiter selbst demontieren, ja?

maaaalin  30.10.2013, 15:45
@pilot5k

nein, sie ist nicht korrekt, und bist du dumm? du schreibst selbst nein, und verbesserst meine antwort zum gegenteil!? MEGAFACEPALM und selbst demontieren? wers glaubt wird selig.....ARMSELIG

FrauWinter  30.10.2013, 15:49
@maaaalin

Darf ein 16 jähriger Junge mit einem 11 jährigem Mädchen sexuelle Handlungen in Form von Petting vollziehen...?

NEIN.

Auf die Frage des Fragestellers ist "Nein" eine absolut korrekte Antwort. Du selbst antwortest doch genauso.

grundsätzlich ist jedliches sexuelle vorgehen an menschen unter 14 jahren verboten,

Kann man ebenfalls zu "Nein" zusammenfassen. Nein, weil verboten.

Pilot hat dein Kommentar im übrigen nicht ins Gegenteil verbessert, sondern nur den Teil in dem du dich schwammig ausgedrückt hast, klargestellt.