Ist Sex zwischen 14- und 19-jährigen erlaubt?
Joa. Na ja. Um's mal auf den Punkt zu bringen: Sind sexuelle Handlungen zwischen einer 14-jährigen und einem 19-jährigen per Gesetz in Deutschland erlaubt? Was müsste ich beachten? (Neben den üblichen Sachen wie Verhütung natürlich ...)
12 Antworten
Hallo,
Im Allgemeinen sind sexuelle Handlungen erlaubt, solange beide Partner unter oder beide Partner über 14 Jahre alt sind.
Es gibt aber noch einige Ausnahmen, welche vor allem im §182 StGB geregelt werden. Nach diesem würde sich der/die 19-jährige strafbar machen, wenn er/sie
- eine Zwangslage des/der 14-jährigen ausnutzt und/oder
- den 14-jährigen/die 14-jährige entgeltich belohnt.
Nach §174 StGB würde sich der/die 19-jährige außerdem strafbar machen, wenn
- zwischen den beiden ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
Weitere Paragraphen, die von Bedeutung sein können (es aber wahrscheinlich nicht sind), findest du unter https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307 .
Wird gegen keinen dieser Paragraphen verstoßen, können die beiden sexeln, wie sie lustig sind.
Liebe Grüße
Naja dass beide Seiten ohne Zwang zustimmen und die Zustimmung über die gesamte Länge des Aktes auch bestehen bleibt, dass kein Machtgefälle besteht, daher, dass sie nicht abhängig von dir ist (Lehrer, Trainer, Pastor, Psychologe, Arzt etc) und dass die nicht geistig zurückgeblieben ist.
Wegen dem letzten Punkt: Andernfalls kann die Sexualmündigkeit auf ihrer Seite für nichtig erklärt werden.
Und es wäre toll wenn du sie nicht emotional verkrüppeln würdest indemdu sie wie ein Stück Fleisch benutzt und dann wegwirfst.
Nein, man kann ihr nicht "die Sexualmündigkeit für nichtig erklären". Unsinn.
So viele Antworten und fast keine würde richtig recherchiert. Sexuelle Handlungen ab 14 Jahren sind in Deutschland völlig legal, egal ob mit einem 15 oder mit einem 50 jährigen. Moralisch ist es etwas anders, aber die Frage war ob es legal ist, also ist die Antwort ja.
ich hoffe doch, dass das selbstverständlich ist, aber du hast Recht, werde ich das nächste Mal ergänzend dazu schreiben, danke 😊
solange die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht eingeschränkt ist, und sie beide nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Das solltest du noch dazu sagen, wenn du eine vollends korrekte Antwort geben möchtest.
Kinder (also Jungen und Mädchen unter 14 Jahren) dürfen rechtlich betrachtet keinen Sex haben, nicht miteinander und erst recht nicht mit Erwachsenen.
Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren dürfen Sex haben, solange der Geschlechtspartner einen nicht allzu großen Altersunterschied aufweist (max. 21) bzw. im Falle dessen, er nicht die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen dabei ausnutzt. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner strafbar.
Demgegenüber dürfen Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren grundsätzlich auch mit Erwachsenen sexuelle Handlungen vornehmen, solange ältere Geschlechtspartner dafür kein Geld bezahlt oder eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner auch insoweit strafbar.
Kinder (also Jungen und Mädchen unter 14 Jahren) dürfen rechtlich betrachtet keinen Sex haben nicht miteinander und erst recht nicht mit Erwachsenen.
Selbstverständlich dürfen sie Sex haben, sowohl miteinander als auch mit Erwachsenen, denn das Strafgesetzbuch regelt nicht, ab wann man Sex haben darf, sondern nur, wer mit wem Sex haben darf.
Lediglich Jugendliche und Erwachsene dürfen nicht mit Kindern Sex haben, da sie sich sonst nach §176 StGB strafbar machen würden.
Theoretisch würden sich die Eltern strafbar machen, wenn zwei 13 Jährige miteinander Sex hätten.
Nein, würden sie nicht, weder theoretisch noch praktisch. Zeig mir dich bitte mal das Gesetz dazu...
Wie kommt ihr nur immer auf so einen Blödsinn?
Theoretisch würden sich die Eltern strafbar machen, wenn zwei 13 Jährige miteinander Sex hätten.
Nein, Eltern dürfen den Sex iherer Kinder sogar fördern (§180 StGB).
Mann darf als Erwachsener auch 14 Jährige ballern, wenn die wollen. Das mit dem bis 21 gibt es nicht. ;D Ab 14 ist alles erlaubt. Yolo! XD
Doch "das mit dem 21" gibt es sehr wohl.
Das ist nicht erlaubt!
In Deutschland gilt das Kupplungsgesetz, das Aussagt, dass Personen unter 16 Jahren keine sexuellen Handlungen durchführen dürfen. Die Eltern sind gemäß §180 StGB dazu verpflichtet das zu verhindern!
Vollkommener Blödsinn. Siehe §176 StGB
https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Außerdem steht im §180: "Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt"
Also nein, die Eltern haben das eben nicht per Gesetz zu verhindern.
Blödsinn? Nein!
Auch §172 StGB, §174 StGB, §176 StGB und §180 StGB treffen hier zu. Eltern haben das sehr wohl zu verhindern. Schreib doch Deinen eigenen Kommentar, anstatt überall nachzuhaken!
Doch, immer noch Blödsinn. Und wenn hier nicht jeder Hans und Franz Quatsch schreiben würde, müsste man auch nicht überall nachhaken.
§176 legt eindeutig fest, dass Sex mit Personen ab 14 Jahren legal ist!
§180 verbietet allen außer den Eltern!, Personen unter 16 Gelegenheit zum Sex zu verschaffen, z.B. durch Zurverfügungstellung eines Zimmers. Die Eltern dürfen das sehr wohl! Lies halt mal das Gesetz, das du zitierst, ich hab's dir oben sogar hinkopiert.
§174 beschäftig sich mit dem Missbrauch Schutzbefohlener, und darum geht es hier nicht.
§172 beschäftigt sich mit Bigamie. Was die hier zu suchen hat, wird wohl dein Geheimnis bleiben.
Ja: §172 StGB hat tatsächlich damit nichts zu tun. Ich war verwirrt. Das brauchst Du mir nicht als Link in Deinen ZWEITEN Kommentar packen.
Anscheinend weißt Du ja die Antwort! Warum schreibst Du nicht die Antwort dem Fragesteller? Was nützt es Dir, wenn Du jeden revidierst?
Der FS hat seine Antwort schon bekommen, von anderen Nutzern. Außerdem wurden die falschen Antworten, die er ebenfalls bekommen hat, - darunter deine - nun korrigiert, von Menschen, die Bescheid wissen. Und jetzt hast auch DU was dazugelernt und wirst dann, wenn diese Frage unweigerlich wieder von einem anderen Nutzer gestellt wird, hoffentlich nicht wieder denselben Blödsinn schreiben und vielleicht erstmal die Gesetze LESEN und VERSTEHEN, zu denen du Auskunft geben willst.
Weniger Fehlinformationen in der Welt. DAS nützt es mir! Und letzten Endes nützt es auch dem FS, wenn man ihn darauf hinweist, wenn er schlicht falsche Antworten von uninformierten Menschen bekommt, die auch noch zu beratungsresistent sind, sich ihre Fehler einzugestehen, wenn man sie darauf hinweist, und stattdessen lieber die Menschen anblaffen, die es besser wissen.
Kinder unter 14 dürfen sehr wohl Sex haben. Man darf aber nicht MIT ihnen Sex haben! Nicht das Kind würde sich strafbar machen, sondern der ältere Teilnehmer!