Was ist mit „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung“ gemeint?
Es geht um den § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
Absatz 3
Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
Versteht ihr das? Was mit einer fehlende sexuelle Selbstbestimmung gemeint?
4 Antworten
Vielleicht betrifft es ja zum Beispiel Menschen mit geistiger Behinderung, egal wie alt sie sind?
Ja das ist strafbar. Das ist aber wieder ein anderer Paragraph und ist mit dem § 182 nicht gemeint.
Falls ein Gutachter feststellt, dass der/ die Jugendliche sexuell zu unerfahren ist und das ausgenutzt wurde...
Wieso Grauzone? Das Schutzalter ist nunmal 14, da ist nichts grau.
Doch bei 14 und 15 schon und zwar ganz schön dunkelgrau.
Nö
Jugendlichen mit 14/15 fehlt oft noch die Fähigkeit zu bestimmen, was diese Menschen sexuell wollen oder nicht.
Und wie will das ein Richter beurteilen, ob das Ausnutzung war oder nicht?
Die Fähigkeit zu bestimmen, was sexuell geschehen darf, soll....
Das können doch normalerweise schon 14/15 jährige.
Schon, aber nicht "vor dem Gesetz"
Ich bin genauso verwirrt wie vorher
Und wie will der das feststellen? Mir kommt das wie eine Grauzone vor mit jemanden in dem Alter zu schlafen.