In welchen Fällen darf ein Kofferraum bei einer Verkehrskontrolle durchsucht werden?
Kurz vorne weg. Ich möchte keine Straftaten begehen oder sonstiges, die Frage ist aus alleiniger Neugier und "Wissen wie es richtig ist" entstanden. Auch wären Quellenangaben bei so einem Thema ganz gut.
Aber nun zur Frage. Generell dürfen Polizisten den Kofferraum ja nur durchsuchen, wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt. Dies wird ja meistens übergangen, in dem nach Warndreieck oder Verbandskasten gefragt wird, der bei den Meisten im Kofferraum liegt.
- Dürfte ein Verkehrspolizist nach dem Öffnen des Kofferraums und des Zeigens der beiden Mitführpflichtigen Objekte eigenständig noch bspw. den Raum des Ersatzrades oder ähnliche Freiräume im Kofferraum einsehen?
- Durchsuchung des Kofferraums ist ja auch stattgegeben, wenn "Gefahr im Verzug" herrscht. Nur was fällt unter "Gefahr im Verzug"? Klopfgeräusche aus dem Kofferraum und somit eine mögliche Entführung oder auch bedeutend weniger? Bspw. ein 18 Jähriger, der gerade eben die Grenze aus Tschechien oder Holland passiert (Thema Rauschgift).
- Wodurch werden Kontrollen legitimiert, die öfters mal bei Reportagen zu sehen sind, in denen Busse oder Kleintransporter aus östlichen Ländern von oben bis unten auseinandergenommen werden. jedes Gepäckstück geöffnet wird und mit Drogenspürhunden gesucht wird? Fällt dies nicht auch unter Generalverdacht oder der "Berufserfahrung" und ist somit nicht erlaubt?
- Sollte man der Bitte nachkommen und den Kofferraum öffnen, darf der Polizist auch verlangen, die Rücksitzbank zu kontrollieren?
Schon mal vielen Dank für die Antworten!
6 Antworten
Du musst deutlischt unterscheiden zwischen dem Zoll, dem Zoll im Zollgrenzbezirk und der Polizei.
Was eine Kontrolle angeht im Zollgrenzbezirk durch den Zoll, der hat das Recht, sich alles an zu schauen.
Wer dort ist, kann kontrolliert werden.
Dürfte ein Verkehrspolizist nach dem Öffnen des Kofferraums und des Zeigens der beiden Mitführpflichtigen Objekte eigenständig noch bspw. den Raum des Ersatzrades oder ähnliche Freiräume im Kofferraum einsehen?
Der Polizist nein, der Zollbeamte ja.
Durchsuchung des Kofferraums ist ja auch stattgegeben, wenn "Gefahr im Verzug" herrscht. Nur was fällt unter "Gefahr im Verzug"? Klopfgeräusche aus dem Kofferraum und somit eine mögliche Entführung oder auch bedeutend weniger? Bspw. ein 18 Jähriger, der gerade eben die Grenze aus Tschechien oder Holland passiert (Thema Rauschgift).
Beis Polizeis, die Klopfgeräusche, aber auch andere Verdachtsmomente. z.B. dass du einschlägeig polizeibekannt bist, reicht aus.
Beim Zoll - wenn du über die Grenze kommst, reicht aus.
Wodurch werden Kontrollen legitimiert, die öfters mal bei Reportagen zu sehen sind, in denen Busse oder Kleintransporter aus östlichen Ländern von oben bis unten auseinandergenommen werden. jedes Gepäckstück geöffnet wird und mit Drogenspürhunden gesucht wird? Fällt dies nicht auch unter Generalverdacht oder der "Berufserfahrung" und ist somit nicht erlaubt?
Beim Zoll wird sie legitimiert, dass die Leute einreisen wollen. Das reicht komplett aus.
Sollte man der Bitte nachkommen und den Kofferraum öffnen, darf der Polizist auch verlangen, die Rücksitzbank zu kontrollieren?
Der Zoll ja, darf der.
Wenn der Polizist dich anhält und nachsehen will, kannst du entweder kooperieren, weil er nur seinen Job macht, oder du gibst ihm damit einen Verdachtsmoment.
Natürlich darf er bei Verdachtsmoment nicht einfach durchwühlen, er wird dich aber eindringlicher Fragen ob er reinschauen darf
Wenn du das noch immer verneinst, könnte er dich erstmal festsetzen, wird einen Bereitschaftsrichter kontaktieren lassen und in wenigen Stunden hat er einen Durchsuchungsbefehl. In der Zeit wartest du doof, weil du dich nicht vom Ort entfernen darfst. Wenn du dagegen versuchst zu verstoßen (Fluchtgefahr!) kannst du auch schnell mal ein paar Stunden auf der Rückbank des Polizeiwagens in Handschellen warten, während er andere Fahrzeuge kontrolliert und auf den Durchsuchungsbefehl für dein Fahrzeug wartet.
Er wird sehr sicher nicht rechtsbrüchig werden, aber wer oberschlau kommt darf auch schnell erfahren, dass Recht und Gesetz eben auch durchgesetzt werden können.
Nicht ganz Deutschland ist NRW, ich vermute einfach mal zu deinen Gunsten, dass in den anderen Bundesländern keine im Kern abweichende Gesetzgebung gilt.
Für NRW: §39 Abs 1 Satz 2?
Die Suche nach Substanzen aus dem Anlage 2 des BtMG wird bestimmt durchaus von §40 Abs. 1.1 in Verbindung mit §39 bei entsprechendem auffälligen Verhalten und womöglich widersprüchlichen Aussagen gegenüber den Beamten schnell so manches Rechtsmittel ermöglichen.
Ich habe hohes Ansehen unseres Freundes und Helfers, deswegen denke ich, dass im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit Verdachtsmomenten, die ein Fahrzeugführer auf sich lädt nachgegangen wird und ein stumpfes "Nein" dem fleißigen Drogenkurier nicht einfach das weiterfahren ermöglicht.
- Nur wenn du es ihm gestattest. (Wobei ich mich nicht wundern würde, wenn schweigen als Zustimmung gilt.)
- Nur der Umstand, dass der Fahrer 18 ist ist sicherlich noch keine "Gefahr im Verzug". (Aber vielleicht sind sich ja die Polizisten einig, dass sie Klopfgeräusche aus deinem Kofferraum gehört haben?)
- Gepäckstücke dürfen soweit ich weiß nur vom Zoll kontrolliert werden und auch nur im Grenzgebiet (50 km).
- Siehe erstens.
- Die Polizei ist bei gegebenen Tatsachen, die eine Durchsuchung des Fahrzeugs bzw. des Gepäcks rechtfertigen, nicht auf eine Zustimmung des Besitzers angewiesen.
- „Gefahr im Verzug“ besagt lediglich, dass eine polizeiliche Maßnahme durch das Einholen einer richterlichen Anordnung vereitelt werden würde. Sie kann also bei allen Maßnahmen gegeben sein, bei denen der Richtervorbehalt gilt.
- Gepäckstücke dürfen auch von der Polizei kontrolliert werden, sofern die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Durchsuchung von Sachen gegeben ist. (siehe z. B. § 40 PolG NRW)
Die Frage nach Durchsicht aller persönlichen Gegenstände ist grundsätzlich jedem gestattet, da machen Polizisten keine Ausnahme. Du kannst ebenso zu Deinem Nachbarn gehen und ihn fragen ob Du sein Wohnzimmer mal sehen darfst. Gestattet er es, kannst du rein, wenn nicht brauchst Du einen Durchsuchungsbefehl. Bei Polizisten kommen dann noch die Verdachtsmomente dazu die sie berechtigigen die Weiterfahrt zu untersagen bis der Durchsungsbefehl vorliegt.... oder so ähnlich.
Wenn man sich Normal verhält und denen etwas entgegen kommt,verkürzt es den Aufenthalt sehr.
Immer daran Denken das die Nur Ihre Arbeit machen und Anweisungen befolgen.
Und erwischen die mich bei irgend etwas,waren die halt besser wie ich.
Hehe ^^
Sorry, aber das stimmt einfach so gut, wie alles nicht.
Das Verneinen der Frage, ob die Polizei den Kofferraum durchsuchen darf, begründet keineswegs eine rechtmäßige Durchsuchung. Überleg doch mal. Dann könnte die Polizei absolut jedes Fahrzeug ohne jeglichen Grund komplett auf links drehen, nur weil der Besitzer mit der Durchsuchung nicht einverstanden war (was sein gutes Recht ist).
So ist es zum Glück nicht. Es würde auch kein einziger Richter in so einem Fall eine Durchsuchung anordnen. Die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Durchsuchung von Sachen kannst du z. B. in § 40 PolG NRW nachlesen.
Wenn dich diese Sachen interessieren, solltest du dich vielleicht ein bisschen mit dem Polizeigesetz und dem Grundgesetz beschäftigen. Du hast, glaube ich, ein etwas falsches Bild von deinen eigenen Rechten als Bürger und von den Befugnissen der Polizei.