Darf ein Richter mich für etwas Bestrafen, was nicht im Gesetz steht?
Habe gerade eine kleine Diskussion mit einem Jura-Studenten, der behauptet, dass etwas verboten sein kann, ohne dass es im Gesetz steht.
Und zwar steht im Gesetz nirgends, dass man als u18-Jähriger keine Pornos schauen darf. Er sagt aber folgendes: Einem u18-Jährigen einen Porno zu zeigen ist verboten. Somit folgt aus Logischem Denken, dass es u18-Jährigen selbst verboten ist, Pornos zu schauen. - Warum sollte man ihnen sonst keine zeigen dürfen
Ich verneine dies aber und sage: Wo kein Gesetz ist, da kann man nicht einfach durch „Logisches Denken“ eines herzaubern, wie er es behauptet. Man darf als u-18 jähriger also Pornos schauen, weil kein Gesetz es verbietet.
Wer hat recht? Kann der Richter mich verurteilen für etwas, wofür kein Gesetz existiert, einfach, weil es Logisch wäre, dass es verboten ist? Dürft gerne anhand des Beispiels antworten. Habe in der Schule gelernt, dass man nicht bestraft werden kann für etwas, wo kein Gesetz existiert. Er sagt er hätte da im studium etwas anderes gelernt.
12 Antworten
Der Jura-Student sollte sich vielleicht überlegen, ob nicht Germanistik auch für ihn in Frage käme.
§ 1 StGB / Art. 103 GG:
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde
Das Schauen von Pornos ist eben nicht gesetzlich unter Strafe gestellt, weder für Erwachsene noch für Minderjährige.
Ist ähnlich wie mit dem Jugendschutzgesetz. Einem Minderjährigen z.B. Alkohol zu verkaufen ist verboten. Aber der Minderjährige selbst wird für den Konsum nicht bestraft.
Derartige Gesetze dienen dem Schutz Minderjähriger vor schädlichen Einflüssen von außen. Wenn er sich selbst für das Schauen von Pornos oder das Trinken von Alkohol entscheidet, fällt das unter sein Selbstbestimmungsrecht.
Statt Strafe könnte es im Bedarfsfall höchstens Maßnahmen des Jugendamtes geben, falls die Entwicklung des Minderjährigen durch sein eigenes Verhalten gefährdet sein könnte.
Das is jz das selbe wie mit dem kiffen (dummer vergleich). Du darfst bekifft sein, aber nicht selber rauchen.
Du machst dich strafbar wenn du den joint zwischen den fingern hältst und ziehst. Aber wenn es ein anderer für dich hält macht er SICH dafür strafbar, du nicht.
Merkst was? :D
Du darfst bekifft sein, aber nicht selber rauchen.
Richtiger ausgedrückt: Konsum ist erlaubt, Besitz ist verboten,
Nö. Der Konsum ist nicht verboten und das geht über das Rauchen. Der Besitz ist aber verboten, nicht das "Rauchen".
Genau, das beispiel habe ich ihm auch gesagt!
Er sagt aber der richter könnte auch dich als nicht-besitzer dafür bestrafen.
Ich checks nich.
Als nicht besitzer also? Der richter kann nix machen wenn es 1. Nicht mein zeug ist. 2. Mir der joint hingehalten wurde und 3. Ich den nicht einmal berührt hab.
Gesetzeslücke :)
So denke ich auch... Verstehe seine Logik nicht...
nullum crimen sine lege - 1 Semester. Kein Verbrechen ohne Gesetz.
Dein Freund spricht von Richterrecht. Ist etwas kompliziert hier alles runterzubrechen.
Keine Strafe ohne Gesetz.
Dabei geht es aber nicht um das "Rauchen", sondern um den Besitz, der ist strafbar.