Darf ein Richter mich für etwas Bestrafen, was nicht im Gesetz steht?

12 Antworten

Der Jura-Student sollte sich vielleicht überlegen, ob nicht Germanistik auch für ihn in Frage käme.

§ 1 StGB / Art. 103 GG:

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde

Das Schauen von Pornos ist eben nicht gesetzlich unter Strafe gestellt, weder für Erwachsene noch für Minderjährige.

Ist ähnlich wie mit dem Jugendschutzgesetz. Einem Minderjährigen z.B. Alkohol zu verkaufen ist verboten. Aber der Minderjährige selbst wird für den Konsum nicht bestraft.

Derartige Gesetze dienen dem Schutz Minderjähriger vor schädlichen Einflüssen von außen. Wenn er sich selbst für das Schauen von Pornos oder das Trinken von Alkohol entscheidet, fällt das unter sein Selbstbestimmungsrecht.

Statt Strafe könnte es im Bedarfsfall höchstens Maßnahmen des Jugendamtes geben, falls die Entwicklung des Minderjährigen durch sein eigenes Verhalten gefährdet sein könnte.

Das is jz das selbe wie mit dem kiffen (dummer vergleich). Du darfst bekifft sein, aber nicht selber rauchen.

Du machst dich strafbar wenn du den joint zwischen den fingern hältst und ziehst. Aber wenn es ein anderer für dich hält macht er SICH dafür strafbar, du nicht.

Ahzmandius  22.03.2019, 02:17

Dabei geht es aber nicht um das "Rauchen", sondern um den Besitz, der ist strafbar.

PatrickLassan  22.03.2019, 06:29
@playerjoni15
Du darfst bekifft sein, aber nicht selber rauchen.

Richtiger ausgedrückt: Konsum ist erlaubt, Besitz ist verboten,

Ahzmandius  22.03.2019, 11:50
@playerjoni15

Nö. Der Konsum ist nicht verboten und das geht über das Rauchen. Der Besitz ist aber verboten, nicht das "Rauchen".

MrAmazing2 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 02:11

Genau, das beispiel habe ich ihm auch gesagt!

Er sagt aber der richter könnte auch dich als nicht-besitzer dafür bestrafen.

Ich checks nich.

playerjoni15  22.03.2019, 02:20
@MrAmazing2

Als nicht besitzer also? Der richter kann nix machen wenn es 1. Nicht mein zeug ist. 2. Mir der joint hingehalten wurde und 3. Ich den nicht einmal berührt hab.

Gesetzeslücke :)

MrAmazing2 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 02:24
@playerjoni15

So denke ich auch... Verstehe seine Logik nicht...

nullum crimen sine lege - 1 Semester. Kein Verbrechen ohne Gesetz.

Dein Freund spricht von Richterrecht. Ist etwas kompliziert hier alles runterzubrechen.

Keine Strafe ohne Gesetz.