Darf eine 14-jährige mit einem 18-jährigen zusammen sein?

18 Antworten

Kurz und knapp: Ja.

Das Gesetz meint dazu, dass du ab 14 Jahren kein Kind mehr bist und grundsätzlich selbst über deine Sexualität bestimmen kannst.

Wenn es gegen deinen Willen geschieht, hat das Gesetz generell etwas dagegen. In folgenden Fällen wird davon ausgegangen, dass es nicht so ganz aus freien Willen geschieht, bzw. es ist einfach nicht erlaubt: gegen Entgelt; unter Ausnutzung einer Zwangslage; wenn er dein Vater o. ä. ist; wenn er dein Lehrer o. ä. ist (wobei ein Nachhilfelehrer wohl nicht zwingend die Voraussetzungen erfüllt).

Falls du noch nicht 16 Jahre alt sein wirst, wenn dein Partner 21 wird, macht er sich strafbar, wenn er deine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. (Mangelnde sexuelle Erfahrung allein bestätigt dies noch nicht.)

Vgl. §§174ff. StGB

Eine interessante Fallkonstruktion wäre:

Ein 14jähriges Mädchen verführt an ihrem Geburtstag einen um einen Tag jüngeren Jungen (also 13 Jahre und 364 Tage alt) und es kommt zum Petting. Dann macht sich das Mädchen strafbar nach § 176 StGB wegen Kindesmissbrauchs.

Es ist immer strafbar, sexuelle Handlungen an Kindern vorzunehmen, egal ob diese einverstanden sind oder nicht. Und ab 14 Jahren ist man strafmündig.

Hase1012  13.02.2013, 09:54

Ab 14 Jahren ist man rechtlich kein Kind mehr :-)

Paguangare  13.02.2013, 10:44
@Hase1012

Ich weiß, gerade darauf zielt ja meine Fallkonstruktion ab:

Mit 13 Jahren und 364 Tagen ist man noch ein Kind und darf deswegen von niemandem mit sexueller Motivation angefasst werden.

Strafbar wäre es nicht, aber zu verbieten: In dem Fall wären deine Eltern das Gesetz, das du zu respektieren hättest.

G imager761

Hase1012  13.02.2013, 09:58

Die Eltern können das auch nicht verbieten :-)

Paguangare  13.02.2013, 11:37
@Hase1012

Die Eltern haben aber das Sorgerecht für ihre Kinder, solange diese noch minderjährig sind. Ich stelle jetzt einmal eine Thesa auf:

"Wenn die Eltern die moralische oder pädagogische Auffassung vertreten, dass ihre minderjährige Tochter keinen Geschlechtsverkehr mit einem erwachsenen Mann haben soll, dann hat die Tochter kein einklagbares Recht darauf, sich ihren Eltern zu widersetzen."

Ich wüsste gerne, inwieweit diese These stimmt oder widerlegt werden kann. Qualifizierte Beiträge sind erwünscht.

Paguangare  13.02.2013, 12:00
@Hase1012

Hallo Hase1012,

zu deiner These: "Eltern können ihrer 14jährigen Tochter nicht verbieten, Sex mit einem Mann zu haben"

habe ich noch folgende Quelle gefunden:

http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/familienrecht/rechte-von-jugendlichen/rechte-von-jugendlichen-3.html

Die Position der Tochter stützt sich allein auf Artikel 2 des Grundgesetzes:

GG Artikel 2: "Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, das heißt auch auf seine eigene Sexualität. Grenzen sind da, wo schützenswerte Belange anderer betroffen sind und strafrechtliche Vorschriften gelten, z. B. Schutz vor Missbrauch".

Dagegen steht das Sorgerecht der Eltern. Hierzu schreibt meine Quelle:

"Die Grundvoraussetzung für den Umgang von Jugendlichen mit anderen Jugendlichen ist in jedem Fall zunächst die Erlaubnis der Eltern, da diese für den Schutz des Jugendlichen verantwortlich snd. Diese dürfen aufgrund ihrer Aufsichtspflicht trotz der gesetzlicher Erlaubnis zu sexuellen Handlungen den Umgang des Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestimmen bzw. sogar verbieten. "

Jain. Wenn es deine Eltern herraus bekommen und es dir verbieten dann nicht.

flirtheaven  13.02.2013, 09:02

aber auch dann würde sich der 18-jährige nicht strafbar machen