Deutscher mit schweizer sexueller Kontakt?

12 Antworten

Es gilt das Gesetz des Landes, in dem etwas geschieht, die Staatsbürgerschaft ist irrelevant.

Relevant ist nicht die Staatsangehörigkeit, relevant ist, wo es passiert. Es gelten stets die Gesetze des Staats, in dem man sich befindet.

PlacidCyanide  02.08.2021, 10:58

Interessensfrage: Welches Gesetz gilt, wenn die sexuelle Aktivität im Netz stattfindet? Die Gesetze des Landes des Anbieters?

PatrickLassan  02.08.2021, 11:01
@PlacidCyanide

Das kann höchstens bei der Verbreitung von Pornografie der Fall sein, und dann greift das Recht des Staats, in dem sich derjenige, der sie verbreitet, zum Zeitpunkt der Tat aufhält.

1Jacob  02.08.2021, 10:53

Fahr mal mit 20kmh über die Autobahn in der Schweiz und sag das es in Deutschland erlaubt ist ;)

PatrickLassan  02.08.2021, 10:54
@1Jacob

Warum erzählst du mir das? Erzähl das dem Fragesteller.

Es kommt eher drauf an, in welchem Land das passieren würde! In der Schweiz würdest du Stress bekommen! In Deutschland nicht.

Aber mal ehrlich. Wenn sie 14 ist, und er 18. Da muss doch beim 18 Jährigen das Hirn einspringen!! Mit 14 bist du ja so gesehen noch ein Kind.

cuteBoy03 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 10:56

du kannst sagen was du willst, aber heutzutage gibt es 14 Jährige die sehen aus wie 18. Charakterlich sind sie wahrscheinlich meist schon noch kinder, was mich davon abhalten würde, aber äusserlich sind die oft nicht mehr zu unterscheiden.

Es gilt immer das Recht des Landes in dem sich die Personen zum "Tatzeitpunkt" befinden.

Zb kann ein Holländer nicht irgnedwo wo es verboden ist Gras rauchen nur weil er Holländer ist.

cuteBoy03 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 10:49

Da kann man ja das Gesetz super umgehen. das ist ja doof.

Und wenn jetzt der sexuelle Kontakt online geschieht?

MaryLynn87  02.08.2021, 10:50
@cuteBoy03

Dann ist es kein sexueller Kontakt.

Da könnten andere Paragraphen wie "Kinderpornographie" interessant werden wenn zb Bildmaterial ausgetauscht wird.

augsburgchris  02.08.2021, 10:50
@cuteBoy03

nur wenn dein Penis durch die Leitung passt.

cuteBoy03 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 10:51
@MaryLynn87

ah okeii

cuteBoy03 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 10:55
@MaryLynn87

Ich habe gerade mal nachgeforscht. In Deutschland gilt Kinderpornografie auch nur bis 14. wie es in der Schweiz ist weiss ich jetzt gerade nicht.

Wie wäre es dann, wenn es in der Schweiz auch erst ab 16 ist. Das Kind würde sich dann ja in deutschland befinden und die andere Person in der Schweiz

Tannibi  02.08.2021, 10:55
@cuteBoy03

Dann befindet sich der Täter doch auch irgendwo.

cuteBoy03 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 10:57
@Tannibi

ja, aber zählt dann der Standort des "Täters" oder des "Opfers"?

Tannibi  02.08.2021, 10:58
@cuteBoy03

Das weiß ich nicht. Lässt sich aber sicher leicht googlen.

PlacidCyanide  02.08.2021, 10:59
@cuteBoy03

Jugendpornographie ist auch nicht ganz legal für jeden ;)

cuteBoy03 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 11:00
@PlacidCyanide

Diese Gesetze sind sowieso alle mega kompliziert.

augsburgchris  02.08.2021, 11:04
@cuteBoy03

Dann lass es doch einfach bleiben wenn du unsicher bist.

cuteBoy03 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 11:05
@augsburgchris

joa, tu ich auch. Aber interessieren tut s mich trotzdem

augsburgchris  02.08.2021, 11:13
@cuteBoy03

Die Gesetze sind relativ eindeutig. Es gilt immer das Gesetz des landes in dem die Tat stattfindet.

Angenommen in der Schweiz ist es verboten Bilder zu verschicken auf denen grüne Äpfel sind.

In Deutschland ist das nicht verboten.

Du darfst also Bilder von grünen Äpfeln in die Schweiz schicken. Du darfst aus der Schweiz aber keine nach Deutschland schicken. Du kannst nur in dem Land für eine Tat bestraft werden, in dem sie auch verboten ist. Ein Ausliefergesuch eines fremden Landes würde in diesem Fall abgelehnt werden.

cuteBoy03 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 11:15
@augsburgchris

Okay ja, das hört sich vernünftig an. Aber das freiwillige versenden von anzüglichen Bildern auf Wunsch ist eigentlich nicht verboten oder schon?

augsburgchris  02.08.2021, 11:20
@cuteBoy03

Kommt drauf an wie alt die Beteiligten sind. Lies dir hierzu den §184c StGB durch. Also bei freiwilligkeit und nicht-Veröffentlichung erlaubt.

cuteBoy03 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 11:23
@augsburgchris

ja den habe ich bereits gelesen. Aber da geht es ja lediglich um veröffentlichung, verbreitung und solche Sachen. Aber da gehört ja mein Beispiel nicht dazu

augsburgchris  02.08.2021, 11:24
@cuteBoy03

Genau das besagt ja der Absatz 4.

cuteBoy03 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 11:24
@augsburgchris

ja, der ist mir dann zu kompliziert haha

Es gelten die Gesetze des Landes in dem die "Tat" stattfindet. As simple as that.