Eltern sagen , das ich (16) mich Strafbar mache wenn ich bei meiner 14 Jährigen Freundin schlafe
Meine Eltern sagen ich mache mich Strafbar weil ich bei einer Freundin schlafe ... sie ist 14 und ich bin 16. In Deutschland darf doch eig. jeder ab 14 Jahren entscheiden was er für (sexuelle) Handlungen durchführt oder ?
17 Antworten
Meine Eltern sagen ich mache mich Strafbar weil ich bei einer Freundin schlafe ...
Tja nun, Eltern wissen eben auch nicht alles. =;-)
sie ist 14 und ich bin 16. In Deutschland darf doch eig. jeder ab 14 Jahren entscheiden was er für (sexuelle) Handlungen durchführt oder ?
Da liegst Du vollkommen richtig. Ab 14 ist man "sexualmündig".
Aber: Deine Eltern würden sich strafbar machen, wenn deine Freundin bei dir übernachtet, ohne das ihre Eltern ihr OK gegeben haben! Das wäre dann eine Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger - jedenfalls solange sie noch keine 16 ist. Da aber Du bei ihr übernachtest, ihre Eltern also offensichtlich nichts dagegen haben, macht sich so rein gar niemand strafbar.
PS: Und wenn ihre Eltern etwas dagegen hätten: Sie dürfte dann halt nicht bei euch übernachten. Der Sex selbst, wo immer er dann auch stattfindet, bleibt aber legal.
Nachtrag: Interesantes Urteil, wo den Eltern einer 14-Jährigen ihr Partner nicht passte (ihr 47-jähriger Onkel).
Da sie ab 14 den Sex nicht verbieten dürfen, wollten sie ihm den Umgang mit ihr verbieten - und haben, weil sie das im Normalfall auch nicht dürfen, ein Gefälligkeitsgutachten erstellen lassen.
Fand die Justiz dann gar nicht lustig, und sparte nicht an deutlichen Worten: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html
Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen.
U14 mit U14: könnten Sex haben, da beide noch nicht strafbar sind.
U14 mit Ü14: Dürfen keinen Sex haben, da Sex mit Kindern (und U14 sind vor dem Gesetz Kinder) verboten ist.
Ü14 mit Ü14 bis 16: dürfen Sex haben.
Ü14 mit Ü16 bis 18: dürfen Sex haben.
Ü14 mit Ü18 bis 21: dürfen Sex haben.
Ü14 mit Ü21: dürfen Sex haben.
Also Kurz, solang beide Geschlechtspartner über 14 sind, dürfen sie Sex haben. Voraussetzung ist bei Partnern mit 14/15 und Ü21, dass der Ältere keine Aufsichtspflicht hat, also kein Lehrer, Arzt usw. ist oder die fehlende sexuelle Selbstbestimmung ausgenutzt wird.
Ansonsten ist Sex natürlich nicht erlaubt, wenn einer der Partner das nicht will (das ist unabhängig vom Alter) oder wenn U18-jährige von Ü18-jährigen bezahlt werden würden oder eine Zwangslage ausgeutzt würde.
Also wenn ihr das beide gerne wollt, kann euch keiner was.
Andrerseits finde ich sie noch zu jung, ich glaube nicht, dass man das in dem Alter schon genießen kann, da man ja seinen Körper noch gar nicht richtig kennt, aber das ist eben nur meine persönliche Meinung.
Es ist einem Kind nicht verboten, Sex zu haben, es ist nur verboten, Sex mit Kindern zu haben. Wenn zwei Kinder Sex haben, dürfen sie einfach nur mit dem anderen keinen Sex haben. Sie sind ja aber noch nicht strafmündig, und von daher können nur die Eltern etwas dagegen sagen, aber eben nicht rechtlich dagegen vorgehen.
Sogar Kindergartenkinder spielen an sich und andren rum. Doktorspiele und so. Das sind streng genommen auch sexuelle Handlungen. Willst du denen das verbieten, weil sie noch nicht 14 sind? Dann wirds eben heimlich in der Deckenhöhle gemacht.
Also "können" sie Sex haben, wenn sie denken, das tun zu müssen.
Erziehungsmasnahmen können einem immer drohen, solang man noch nicht volljährig ist. Wie sinnvoll es ist einem 13-jährigen Hausarrest zu geben, weil er mit seiner 13-jährigen Klassenkameradin rumprobiert hat, ist fraglich. Strafe sollte ja auch immer mit der "Untat" zu tun haben, sonst kommts beim Kind eh nicht an und mir fällt beim besten Willen keine geeignete Strafe ein.
Wenn meine Tochter irgendwann mal 12/13 Jahre alt ist und mit nem Gleichaltrigen Sex hat, wär ich darüber natürlich nicht glücklich, aber was soll ich machen? Ihr ihre Lieblingsserie für einen Monat verbieten? Da hätt sie ja nur noch mehr Zeit, Sex zu haben. Und gegen den Jungen könnt ich noch viel weniger machen, weil seine erziehung mich nen feuchten Dreck angeht.
Mord und einvernehmlicher Sex sind davon abgesehen zwei ziemlich unterschiedliche Dinge, meinst du nicht?
Jetzt stellst du dich aber aus rechthaberischen Gründen auf eine wirklich erschreckend begriffstuzige Art und Weise dumm.
Sex mit Kindern unter 14 ist IMMER verboten. Lies und versteh bitte den § 176 StGB! Daran ändert auch nichts die Strafmündigkeit des Täters! Der gesetzgeber zieht hier einfach eine formale Grenze, weil er Kindern grundsätzlich die Fähigkeit zur Selbstbestimmung in interaktiven Sexualbeziehungen abspricht. Wie das dann im konkreten fall zu bewerten und gegebenenfalls zu behandeln/ahnden ist, wenn zwei Kinder miteinander sexuell verkehren, also ob und wenn ja welche erzieherischen maßnahmen angezeigt wären, muss sicherlich konkret geprüft werden. Da ginge es dann um das jeweilige Reifeniveau, die Einvernehmlichkeit oder eben Gewaltätigkeit des intersexuellen Verkehrs. Da kann man sich abstrakt sehr romantische Szenarien ausmalen oder eben auch ausgesprochen häßliche und widerwärtige... Nur darum geht es nicht. Dein erster Satz ist einfach schlicht falsch! Sex mit Kindern ist IMMER rechtswidrig - auch wenn er nur von Kindern praktiziert wird! Und er muss dabei beileibe auch nicht immer und automatisch einvernehmlich sei! Da ist deine Vorstellung haarsträubend blauäugig! Und es ist wirklich sehr ärgerlich, dass du im Zusammenhang mit einer Strafvorschrift, die intersexuelle handlungen thematisiert über autosexuelle schwadronierst! Dein letzter Satz wiederum ist schrecklich verständnislos und abwegig. Natürlich wäre einvernehmlicher (aber eben grundsätzlich rechtswidriger) Sex zwischen 2 13-jährigen anders erzieherisch zu betrachten als eine Vergewaltigung unter Kindern. Und so ist eine einvernehmliche tötung eben gerade auch kein Mord, sondern als "tötung auf verlangen" gerade mal mit 5 Jahren im schlimmsten Fall strafbewehrt!
Sex unter 14 ist verboten und bleibt auch dann rechtswidrig, wenn beide U 14 sind! Sie sind dann lediglich nicht strafmündig im Sinne des StGB. ihnen könnten aber trotzdem empfindliche Erziehungsmaßnahmen drohen!
Nein, das ist falsch. Der Gesetzestext sagt "strafbar" und kein Wort von "verboten" (und ja: auf solche Feinheiten kommt es im Juristendeutsch immer wieder an).
Da das StGB ohnehin nicht auf U14 anwendbar ist, ist es auch nicht für U14 formuliert.
Und es ist nun mal so, dass man sich strafbar macht, wenn man Sex mit Kindern hat. Und Kinder können sich per definitionem nicht strafbar machen.
Ebensowenig ist er erlaubt, unter 14 jemanden zu ermorden! Daran ändert auch der Umstand nichts, dass man nicht strafmündig im Sinne des StGB ist.
Du vergleichst Äpfel mit Elefanten!
- Bei Mord wird jemand anders Schaden zugefügt. Bei einvernehmlichem Sex erleidet niemand einen Schaden, selbst wenn die Beteiligten noch Kinder sind - wie auch gerne jeder Sachverständige ausführen wird.
- Sexuelle Handlungen unter Kindern dürfen explizit gefördert werden! Nicht von irgendwem (das ist strafbar), aber von den Eltern (s. § 180 StGB). Kannst Du mir einen Paragraphen nennen, nach denen Mord gefördert werden darf? Nicht? Aha!
- In Ratgebern zur Sexualerziehung, auch in denen vom Bundesgesundheitsministerium, wird klipp und klar gesagt, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zw. Kindern in Ordnung seien, und das die Eltern sie auch nicht verbieten sollten ("Ausdruck gesunder psycho-sexueller Entwicklung"). Mir ist nicht bekannt, dass staatliche Stellen illegale Handlungen nicht nur als legal ansehen, sondern sogar noch als positiv bewerten. Mord jedenfalls ganz bestimmt nicht.
Der gesetzgeber zieht hier einfach eine formale Grenze, weil er Kindern grundsätzlich die Fähigkeit zur Selbstbestimmung in interaktiven Sexualbeziehungen abspricht.
Diese formale Grenze betrifft Kinder selbst halt gar nicht. Aber da der Gesetzgeber den Kindern die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung abspricht (bzw. man erst mit 14 sexualmündig, wie auch religionsmündig oder strafmündig wird), kommen die Eltern ins Spiel. Die können ihren Kindern sexuelle Handlungen verbieten (sollten es aber, so Fachleute, nicht), und die können die sexuellen Handlungen ihrer Kinder auch fördern (s. § 180 StGB).
Es gibt für sexuelle Handlungen wenn die Beteiligten unter elf Jahren sind, keine gesetzliche Beschränkung. In diesem Alter gelten Kinder nicht als strafmündig und können laut Gesetzgeber alles ausprobieren was sie wollen. Das einzige Hindernis würden dann Eltern darstellen die dies den Kindern verbieten. Sobald die Pubertät näher rückt wird auch der Gesetzgeber rigider.
Diese Regelung wurde in einem Artikel den ich gelesen habe einmal zitiert.
Es gibt für sexuelle Handlungen wenn die Beteiligten unter elf Jahren sind, keine gesetzliche Beschränkung.
"Unter 14 Jahren", aber exakt! :-)
In diesem Alter gelten Kinder nicht als strafmündig
Hat mit der Strafunmündigkeit übrigens nichts zu tun: https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-schlimm-wenn-cousenk-und-cousine-was-hatten-s#comment-103897715
Der Sex ist schlicht und ergreifend nicht verboten - und darf von den (strafmündigen) Eltern auch gefördert werden.
Sobald die Pubertät näher rückt wird auch der Gesetzgeber rigider.
Mit 14. Aber da sind fast alle schon in der Pubertät - ggf. seit mehreren Jahren.
Du liegst vollkommen richtig, deine Eltern schwindeln dich an. Ab 14 ist Sex erlaubt (zw. 14 und 16 in gewissen Grenzen, aber nur für viel älteren Personen als Dich). Und bei jemanden zu schlafen ist eh wieder was anderes, das darf man immer. Strafbar kannst Du dich keinesfalls machen, wenn beide etwas wollen.
Allerdings können deine Eltern natürlich eine Übernachtung dort verbieten, das ist ihr Erziehungsrecht, zu sagen, wo Du übernachten darfst und wo nicht.
Ab 14 ist Sex erlaubt
Sex ist in jedem Alter erlaubt (komische Vorstellung, dass das anders sein sollte =:-o). Es gibt nur gesetzliche Beschränkungen, wer mit wem!
Allerdings können deine Eltern natürlich eine Übernachtung dort verbieten, das ist ihr Erziehungsrecht, zu sagen, wo Du übernachten darfst und wo nicht.
Deine Vorstellungen vom Erziehungsrecht sind übrigens ein wenig antiquiert!
Libertinaer:
Das sieht das Gesetz aber leider anders. Sexuelle Handlungen mit unter 14 Jährigen sind strafbar und verboten (und ich fände es komisch wenn das erlaubt wäre). Kannst Du im Paragraf § 176 STGB auch gerne nachlesen, da steht das genau so drin. Alles andere ist sexueller Missbrauch. Wenn der Partner allerdings ebenfalls unter 14 ist, dann kann dieser nur eben nicht bestraft werden dafür, weil er ja noch nicht strafmündig ist.
Mag sein, dass Du meine Erziehungsansichten antiquiert findest, aber diese sind ebenfalls vom Gesetz gedeckt und ich bin damit immer gut gefahren, meinen Kindern Sachen zu verbieten, die ich nicht für richtig halte. Und die Eltern, die ich kenne, verfahren ebenso und finden das auch nicht antiquiert. Mein Sohn durfte auch nicht bei der Freundin übernachten, als diese meiner Meinung nach noch zu jung war. Dafür ist später noch genug Zeit.
Das sieht das Gesetz aber leider anders.
Nein, so ein Gesetz, wie Du es dir vorstellst, gibt es gar nicht.
Sexuelle Handlungen mit unter 14 Jährigen sind strafbar und verboten
Nein, "verboten" nicht, aber "strafbar".
Kannst Du im Paragraf § 176 STGB auch gerne nachlesen,
Danke, aber ich kenne die entsprechenden Gesetze - auch und gerade die im StGB. Und ...
da steht das genau so drin.
... das steht da eben nicht "genau so drin"!
Dort steht eben nicht "verboten" sondern "strafbar".
Und "strafbar" machen können sich per definitionem (§19 StGB) eben nur Über-14-Jährige.
Dazu kommt noch, neben zahllosen schlauen Ratgebern zur Sexualerziehung, inkl. vom Bundesgesundheitsministerium, dass Du selbst im StGB nachlesen kannst, dass es nicht verboten ist. Laut § 180 StGB dürfen Eltern sexuelle Kontakte ihrer Kinder sogar fördern.
(und ich fände es komisch wenn das erlaubt wäre).
Und ich, sowie jeder Fachmann bzw. -frau (Sexualpädagogen, Sexualtherapeuten, Sexualpsychologen, ...) fänden es nicht nur "komisch", wenn das verboten wäre, sondern die fänden das katastrophal.
Alles andere ist sexueller Missbrauch. Wenn der Partner allerdings ebenfalls unter 14 ist, dann kann dieser nur eben nicht bestraft werden dafür, weil er ja noch nicht strafmündig ist.
Das ist eben ein weiterer Irrtum (s.o.).
Das Strafgesetz ist dazu gedacht, Kinder für sexuellen Handlungen Älterer zu schützen, nicht vor Sex selbst.
Wenn Kinder untereinander einvernehmlichen Sex haben, dann ist das kein "sexueller Missbrauch" (wie kommt man denn auf so eine abstruse, um nicht zu sagen menschenfeindliche Idee?)
Sexueller Missbrauch unter Kindern liegt dann vor, wenn der Sex nicht einvernehmlich war, sprich: ein Kind ein anderes mit Drohungen, Gewalt, etc. gegen seinen Willen dazu gebracht hat.
Ich kann dir gerne noch einige Zitate von Therapeuten um die Ohren hauen, die sich beruflich mit der Therapie von missbrauchten oder missbrauchenden Kindern befassen.
Und die sagen nicht nur, dass das erlaubt ist, sondern die meinen sogar, dass das ein sehr guter Schutz vor sexuellem Missbrauch darstellt.
Soll ich dir den Zusammenhang noch erklären (aber nur, wenn Du nicht "verblendet" bist), oder kommst Du da nach ein wenig überlegen selber drauf, warum das so ist?.
Mag sein, dass Du meine Erziehungsansichten antiquiert findest,
Das bezog sich allerdings nicht auf das StGB, sondern auf das BGB, wo das Erziehungsrecht geregelt ist. Lies einfach mal nach, wie sich das Erziehungsrecht die letzten Jahrzehnte geändert hat ...
... von der Rechtsprechung ganz zu schweigen.
aber diese sind ebenfalls vom Gesetz gedeckt
Du machst es dir zu einfach.
und ich bin damit immer gut gefahren, meinen Kindern Sachen zu verbieten, die ich nicht für richtig halte.
- Wir reden hier nicht über "Kinder" (also Unter-14-Jährige). Denen darfst Du alles verbieten, inkl. sexuellen Handlungen mit anderen Kindern (solltest Du nicht, so die Meinung der Fachleute, aber bitte, wer so drauf ist ...).
- Wir reden hier über "Jugendliche" (also 14 bis 17 inkl.). Und Jugendliche haben Rechte.
Und die Eltern, die ich kenne, verfahren ebenso und finden das auch nicht antiquiert.
Es geht nicht darum, wie irgendwer verfährt. Es geht darum, dass deine Rechtsauffassung, man könne seinen Kindern bis sie 18 sind alles verbieten, nicht durch Gesetz und/oder Rechtsprechung gedeckt ist. Das Gegenteil ist der Fall. Aus gutem Grund.
Mein Sohn durfte auch nicht bei der Freundin übernachten, als diese meiner Meinung nach noch zu jung war.
Und bis solange er noch keine 16 ist, ist diese Haltung auch durch das Gesetz gedeckt (s. erneut § 180 StGB). Ab 16 nicht mehr. Und wenn er mit 14 oder 15 hätte Sex haben wollen (ganz ohne Übernachtung), hättest Du es ihm auch nicht verbieten können (jedenfalls nicht im rechtlichen Sinn).
Dafür ist später noch genug Zeit.
Deine Meinung. Andere haben durchaus auch andere Meinungen, und die Meinung deines jugendlichen Nachwuchses ist hierbei die entscheidende.
Du hattest aber 14 Jahre Zeit, den Nachwuchs so zu erziehen, wie es deiner Weltsicht entspricht. Ab 14 ist das eben nicht mehr so einfach (wobei: selbst vorher könntest Du mit deinen Erziehungsmethoden oder Weltanschauungen mit dem Gesetz in Konflikt geraten, Stichworte z.B. Sexualkunde- oder koedukativer Schwimmunterricht - da gibt es ja nun mittlerweile auch so einiges an Urteilen), udn wohl nicht nur einfach, sondern schlicht sinnlos. Wenn Du es bis 14 nicht geschafft hast, deinen Nachwuchs auf deine Spur zu bringen ...
Auch was rechtlich okay ist, können Eltern trotzdem verbieten. Außer der juristischen gibt es noch die pädagogische und die moralische Instanz, und dafür sind nun mal deine Erzeuger zuständig.
Wenn sie Nein sagen, kannst du dich also leider nicht ausschließlich auf das Gesetz berufen. Zumindest kannst du ihnen aber dieses Argument entkräften.
Auch was rechtlich okay ist, können Eltern trotzdem verbieten.
LOL, ne - das war mal früher so. Mittlerweile aber nicht mehr.
Es gibt die juristische Seite und es gibt die erzieherische Seite. Wenn Papa der Tochter sagt, sie habe um X Uhr zu Hause zu sein, dann ist das juristisch belanglos, aber pädagogisch von Gewicht. Und da kann sich der Nachwuchs auch nicht darauf berufen, dass er ja vom Gesetz her bis dann und dann in der Disco bleiben dürfe!
Kein Gesetz verbietet einem Teenager, tief ausgeschnittene Pullis zu tragen. Mutter kann es trotzdem verbieten! Du verstehst?!
Elterliche Anweisungen gelten nur dann nicht, wenn sie selbst gegen Gesetze, Moral, Ethik, Ehre usw. verstoßen!
Es gibt die juristische Seite und es gibt die erzieherische Seite.
Dir ist offensichtlich nicht bewusst, dass sich das Erziehungsrecht (und in Folge die Rechtsprechung) dramatisch geändert haben?!
Die Vorstellungen der Eltern haben dort ein Ende, wo es gegen das Kindeswohl geht.
Und Jugendlichen haben heutzutage nun mal Rechte. Die können ihnen auch die Eltern nicht nehmen - auch wenn es viele wohl gerne hätten ... :-(
Wenn Papa der Tochter sagt, sie habe um X Uhr zu Hause zu sein, dann ist das juristisch belanglos,
Nicht wirklich.
Und da kann sich der Nachwuchs auch nicht darauf berufen, dass er ja vom Gesetz her bis dann und dann in der Disco bleiben dürfe!
Und wenn er doch bleibt, was passiert dann? Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen (Überwachung, Einsperren, Schlagen, etc.) sind jedenfalls nicht (mehr) erlaubt. Dass Eltern aber natürlich im Zweifel am längeren Hebel sitzen, ist klar. Im Zweifel muss das Familiengericht entscheiden.
Kein Gesetz verbietet einem Teenager, tief ausgeschnittene Pullis zu tragen. Mutter kann es trotzdem verbieten! Du verstehst?!
Und Teenager nehmen dann einen tief ausgeschnittenen Pulli im Ranzen mit zur Schule (oder lassen die Freundin einen mitbringen), und ziehen sich dort um. Du verstehst! ;->
Elterliche Anweisungen gelten nur dann nicht, wenn sie selbst gegen Gesetze, Moral, Ethik, Ehre usw. verstoßen!
Ja, das war mal so ...
Es geht hier nicht um Gesetze, sondern darum, dass Eltern ihre pädagogischen Vorstellungen durchsetzen können, so lange sie dabei nicht gegen Gesetze verstoßen. Und wenn die Kids den gut begründeten Anweisungen nicht folgen, müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Das war früher so und das ist heute so - soweit man heute in vielen Familien überhaupt noch von Erziehung sprechen kann!
Es gibt kein Gesetz, dass der Mutter verbietet, ihrer Tochter etwas zu verbieten, was eigentlich nach dem Gesetz erlaubt wäre (siehe Beispiel Pulli)
Und jetzt komm mir nicht mit gestern und heute. Ich bin Baujahr 57 und arbeite im pädagogischen Bereich. Ich kenne also sowohl das Gestern, als auch das Heute.
Es geht hier nicht um Gesetze, sondern darum, dass Eltern ihre pädagogischen Vorstellungen durchsetzen können, so lange sie dabei nicht gegen Gesetze verstoßen.
Nochmal: Das ist nicht mehr aktueller Rechtsstand. Es geht nicht mehr allein um irgendwelche Gesetze, es geht um das Kindeswohl. Das ist natürlich abstrakter, und wird insbesondere durch die Rechtsprechung definiert, nicht nur durch Gesetze.
Es gibt kein Gesetz, dass der Mutter verbietet, ihrer Tochter etwas zu verbieten, was eigentlich nach dem Gesetz erlaubt wäre (siehe Beispiel Pulli)
Und es gibt kein Gesetz, dass die Tochter nicht trotzdem den Pulli anziehen kann.
Ist natürlich ein IMHO blödes Beispiel, weil ein Pulli natürlich nicht relevant ist. Aber bei z.B. Kopftüchern oder Burka sieht es schon anders aus. Da hätte die Mutter z.B, kein Recht mehr, dies ihrer Tochter vorzuschreiben, sobald diese 14 geworden ist (da religionsmündig).
Natürlich darf die Mutter ihrer Tochter auch den Sex nicht mehr ab 14 verbieten (da sexualmündig).
Und wenn Du ein Gesetz dafür suchst: § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
Da heißt es in Absatz 2: "Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an."
Kann kein Einvernehmen erzielt werden, kann ein Familiengericht eine Entscheidung treffen. Auch gegen den Willen der Eltern.
Und es gibt kein Gericht, das die Rechte Minderjähriger opfert, nur weil Eltern das gerne so hätten. Dann wären es ja auch keine Rechte mehr ... =;-o
Ich kenne also sowohl das Gestern, als auch das Heute.
Aber offensichtlich nicht den Wandel, den das Erziehungsrecht die letzten Jahrzehnte durchgemacht hat. =:-o
Da wäre Erfahrung im Familienrecht wohl deutlich hilfreicher, als pädagogische Erfahrung ...
PS: Und natürlich müssen Eltern ihre Tochter auch in den (koedukativen) Sexualkunde- oder Schwimmunterricht schicken. Verbieten sie ihrer Tochter die Teilnahme, führt das letztlich zum Entzug des Sorgerechts (da der koedukative Unterricht halt dem Kindeswohl dient - egal welche religiösen Einstellungen die Eltern für ihr Kind als Grundlage ihrer Erziehung dienen - Religionsfreiheit hin oder her.
Nachtrag:
Und wenn die Kids den gut begründeten Anweisungen nicht folgen,
Wenn ich mir übrigens hier das Geschreibsel vieler GF-User zum Thema Kinder- und Jugendlichensexualität anschaue, dann kann von "gut begründet" allerdings auch keine Rede sein (nicht mal im Ansatz :-((). Das nimmt jeder Sexualpädagoge oder sonstige Fachkraft in Sekunden auseinander - auch und gerne vor Gericht.
Genau! Es geht um das Kindeswohl! Von nichts anderem gehe ich aus, wenn ich von verantwortungsvoller Erziehung spreche. Und zur Wahrung des Kindeswohls gehört es auch, dem Nachwuchs bestimmte Dinge zu verbieten.
Ja, ich war selbst Kind, habe dann 40 Jahre auf dem Mars gelebt und bin gerade erst zurückgekehrt... Deshalb habe ich den Wandel nicht mitbekommen OMG
Kenntnisse des Familienrechts, der Jugendschutzgesetze usw. sind Voraussetzung für meinen Beruf. Hör also jetzt bitte auf, andere Leute wie Idioten zu behandeln und dich als den Allwissenden hinzustellen. Es reicht nun mit deiner Überheblichkeit! Dazu bin ich nicht auf dieser Seite.
Ist da nicht das erste Mal. Thema beendet!
Und zur Wahrung des Kindeswohls gehört es auch, dem Nachwuchs bestimmte Dinge zu verbieten.
Keine Frage! Aber eben nicht alles und wahllos, nur weil die Eltern meinen, es müsste sein.
Das war früher mal so, und heute entscheidet eben im Zweifel ein Gericht, was dem Kindeswohl dient, und was nicht.
Deshalb habe ich den Wandel nicht mitbekommen
Fein, dann weißt Du ja, dass, anders als früher, heute z.B. auch keine entwürdigenden Erziehungsmaßnahmen mehr erlaubt sind.
Thema beendet!
Besser ist das. Denn wer mit "moralische Instanz" kommt, und meint, deswegen dürften sich Eltern einfach über die Sexualmündigkeit ihrer Kinder ohne gravierenden Grund hinwegsetzen (also z.B. weil der Freund der Tochter kriminell ist), der hat echt was nicht verstanden ...
... insbesondere wohl nicht den Begriff der "Mündigkeit" (ab 14) bzw. was wohl das "Selbst" in "sexueller Selbstbestimmung" zu bedeuten hat.
Hör also jetzt bitte auf, andere Leute wie Idioten zu behandeln und dich als den Allwissenden hinzustellen.
Ich halte mich aber nicht für "Allwissend".Allerdings bestehe ich darauf, Belege für gewisse Behauptungen zu bekommen. Also bitte führ doch anhand von was-auch-immer verlässlichem aus, warum 14- bis 17-Jährige keine sexuelle Selbstbestimmung haben, sondern ihre Eltern ihnen dennoch z.B. Sex oder auch nur Freundschaft ohne wirklichen Grund (wie eben z.B. kriminellem Verhalten des Partners) untersagen können.
Da Du ja, nicht auf dem Mond lebend und fachlich versiert, das alles mitbekommen hast, sollte es doch ein leichtes für dich sein, entsprechendes posten zu können (z.B. passende Gerichtsentscheidungen).
Dann hast Du es einem nervigen vermeintlich "Allwissenden" mal so richtig gezeigt (schön für dich) und ich werde schlauer (schön für mich) und behaupte zukünftig das, was Du jetzt meinst: "Auch was rechtlich okay ist, können Eltern trotzdem verbieten" - auch wenn es sich um einen 16-Jährigen handelt, dem die Freundin verboten wird (oder der Sex mit ihr). Mit einer fundierten Aussage, ist ja letztlich auch den Fragestellern hier geholfen.
Also auf, Pädagoge, auf!
Danke im voraus!
Ist da nicht das erste Mal.
(such) Ah ja, hier:
http://www.gutefrage.net/frage/sex-mit-dem-mitarbeiter-illegal
Du warst der Meinung, dass die Unterscheidung des Gesetzes § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen bei hier Ausbildern nach U16 = strafbar und 16 & 17 = strafbar nur bei Missbrauch der Abhängigkeit faktisch nicht existiert, sondern das stattdessen einzig gilt U18 = strafbar.
Nun gut, dass lassen wir jetzt einfach mal als Beleg deines Wissens und meines Unwissens für alle sichtbar hier so stehen ...
Ist es jetzt nicht langsam gut?! Für wen ziehst du eigentlich hier bei GF deine Show ab? Für die User wohl kaum, eher für dein kleines Ego. Du hast nichts Besseres zu tun, als andere Statements zu zerpflücken, mit dem alleinigen Ziel, allen zu zeigen, wie dumm sie doch sind und wie überlegen du doch bist. Ist dir das nicht selbst peinlich?
Ein schönes chinesisches Sprichwort dazu: Lösche nie die Kerze des anderen aus, nur damit deine heller (er)scheint!!
Lass mal endlich deine "Wer-hat-den-Größten?"-Spiele. Es nervt!!!
Wenn du hier wirklich Menschen helfen willst, dann mach das sachlich, ohne andere zu beleidigen und zu erniedrigen. Ansonsten könnte man deine Postings nur als Selbstzweck begreifen, im Mittelpunkt zu stehen.
Ist es jetzt nicht langsam gut?!
Wo ist das Problem, eine Aussage fachlich fundiert zu begründen? Ist doch wohl nicht zuviel verlangt.
Für die User wohl kaum
Ich glaube halt nicht, dass den Usern mit Aussagen basierend auf z.B. "moralischer Instanz" gedient ist, wenn diese Aussagen sachlich teilweise oder komplett falsch sind.
Du hast nichts Besseres zu tun, als andere Statements zu zerpflücken, mit dem alleinigen Ziel, allen zu zeigen, wie dumm sie doch sind und wie überlegen du doch bist.
Eher mit dem Ziel, doch bitte bessere, weil: korrektere Statements zu verfassen. Ein Fragesteller muss halt mit dem klar kommen, was hier gepostet wird. Wenn er es beurteilen könnte, würde er ja nicht fragen. Da ist ein gewisses Maß an Sachkompetenz der Antwortenden nebst guter Begründung ja wohl mehr als sinnvoll.
Ist dir das nicht selbst peinlich?
Klar, mir ist sehr viel peinlich, was ich hier so lese. Aber man kann sich ja nicht die ganze Zeit fremdschämen ...
Ein schönes chinesisches Sprichwort dazu: Lösche nie die Kerze des anderen aus, nur damit deine heller (er)scheint!!
Ich weise auf Ungereimtheiten hin - zugegebenermaßen ziemlich deutlich bzw. drastisch. Aber wie hell deine Kerze leuchtet, bestimmst alleine Du. Und da ich dich ja explizit gebeten habe, Licht ins Dunkel zu bringen ("Da Du ja, (...) fachlich versiert, das alles mitbekommen hast, sollte es doch ein leichtes für dich sein, entsprechendes posten zu können (z.B. passende Gerichtsentscheidungen)."), bringe doch bitte Licht ins Dunkel. Nicht für mich, für die anderen User!
Ich glaube jedenfalls nicht einfach so, was jemand behauptet - selbst wenn er Pädagoge ist (lehren die nicht eigentlich ihre Schüler, dass es notwendig sei, zu hinterfragen?).
Ansonsten könnte man deine Postings nur als Selbstzweck begreifen, im Mittelpunkt zu stehen.
Dann rück mich aus dem Mittelpunkt, und belege deine Aussagen. Wenn's hilft, will ich mich auch gerne für etwaige Beleidigungen entschuldigen und Besserung geloben.
Allerdings kam bisher kam noch stets wenn ich um wirkliche Begründungen bat: Nichts. (Was letztlich auch der Grund für meine Ungehaltenheit ist.)
Wenn du hier wirklich Menschen helfen willst, dann mach das sachlich, ohne andere zu beleidigen und zu erniedrigen.
Dann denke nicht an mich, sondern denke an die anderen User, die gerne eine korrekte Antwort hätten, die sie, dank guter nachvollziehbarer und nachprüfbarer Erklärung, auch wirklich glauben können.
Und wie gesagt: Ich bin der Letzte, der sich sich neuem Wissen verschließt ...
Mir kommt es so vor als hättest du mit deinen Eltern darüber gesprochen, das du Sex haben willst. So geht das nicht. Sag es NIE!!! Due darfst Sex haben, sie auch. Kauf dir Gummis und gut ist's. Wo liegt das Problem?
(Kam jetzt vielleicht respektlos rüber, war aber nicht so gemeint) Noch viel Spaß :)
ich hab nie von Sex gesprochen, ich will nur BEI ihr schlafen !!!! und ich würde ganz Sicher nicht mit meinen Eldis darüber sprechen wenn ich Sex haben wollte , sowas kommt mir gar nicht in den Sinn
AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAchsoooooooooooooooooooo!
Der erste Satz ist falsch! Sex unter 14 ist verboten und bleibt auch dann rechtswidrig, wenn beide U 14 sind! Sie sind dann lediglich nicht strafmündig im Sinne des StGB. ihnen könnten aber trotzdem empfindliche Erziehungsmaßnahmen drohen!
Ebensowenig ist er erlaubt, unter 14 jemanden zu ermorden! Daran ändert auch der Umstand nichts, dass man nicht strafmündig im Sinne des StGB ist.