Gewährleistung bei gerissenen Turbo-/Ladeluftschlauch?
Ich habe vor einer Woche meinen gebrauchten Opel Insignia 2.0 CDTI vom Autohaus abgeholt, welchen ich auch dort mit der Autobank finanziert habe. Beim fahren stellte ich fest, dass das Auto beim Gasgeben Pfeif-Geräusche von sich gibt. Es hört sich ähnlich an wie bei meinem alten Passat TDI der Turbo beim Gasgeben. Nur ist es etwas lauter beim neuen jetzt, aber ich dachte es sei normal, da das Auto neuen TÜV, neue Inspektion, Wartung usw erhielt und ich mir dachte, es würde alles geprüft.
Nach genau einer Woche im Besitz des Fahrzeugs hatte ich meine erste Autobahnfahrt hinter mir und kurz danach kam eine Fehlermeldung mit "Fahrzeug demnächst Warten" und das Auto lief im Notlaufprogramm bis max 60 kmh. Beim Neustart war die Meldung weg und es fährt wieder normal. Viele Leute, die ich fragte, meinten, es würde sich bestimmt um einen undichten oder gerissenen Turboschlauch oder Ladeluftschlauch handeln.
Wenn es nun tatsächlich ein gerissener Schlauch sein sollte, ist der Händler dann durch die 1 Jährige Gewährleistung dazu verpflichtet, das Fahrzeug bei diesem Fehler, zu reparieren?
Von einer Garantie steht nichts in meinem Kaufvertrag, nur die Gewährleistung.
Danke für eure Hilfe!
2 Antworten
Hallo!
Generell sollte das unter die Gewährleistung fallen bzw. jeder serviceorientierte Händler wird die Arbeit gratis durchführen oder dem Kunden höchstens Lohnkosten berechnen, so kurz nach dem Erwerb des KFZ ist das jedoch sehr unwahrscheinlich.
Es ist so, dass das erste Auto die Marke verkauft & das zweite der Kundendienst -----> deswegen strengt sich die Mehrzahl der Autohäuser schon an weil man immer Angst um Marktanteile haben muss.
Hast du ein Serviceheft das über den Umfang der Gewährleistung aufklärt oder steht dazu was in den Kaufunterlagen, die der Händler dir zu dem Opel mit ausgehändigt hat? Wenn nicht würde ich am Dienstag nach Ostern gleich zum Händler gehen & freundlich das Anliegen vortragen -----> aber bitte bitte ohne barsch und scharf zu werden, denn das macht die Sache für beide PArteien sehr viel unangenehmer. Man kann alles auch auf dem freundlichen Weg lösen & nix wird so heiß gegessen wie gekocht!
Ja das sollte unter die Gewährleistung fallen.
Ein Ladeluftschlauch ist kein Verschleißteil, entsprechend fällt es unter die Händlergewährleistung.
Gut, ich hab mir schon Sorgen gemacht, selbst dafür aufkommen zu müssen.. Danke!