Mediamarkt TV Kauf Gewährleistung

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Innerhalb der ersten 6 Monate habe ich ja eine gesetzliche Garantie,

Du hast 2 Jahre Gewährleistungsansprüche, dies hat mit einer Garantie welche eine freiwillige zusätzliche Leistung ist nichts zu tun.

sprich innerhalb dieser Zeit muss der Hersteller mir beweisen, das das Gerät nicht defekt ist.

In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung liegt die Beweislast beim Verkäufer, dass der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme der Sache bereits vorhanden war.

Wie sieht das ganze rechtlich aus: Muss ich dem Händler jetzt 2x die Möglichkeit auf Reperatur/Nachbesserung geben oder kann ich auch gleich ein anderes Gerät verlangen.

Der Händler / Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung.

Händler hat das Recht auf Nachbesserung...aber fragen kostet nichts,Mediamarkt ist eigentlich kulant,kann sein,sie geben dir gleich ein neues Gerät..

mfg.

War eben bei Mediamarkt die nehmen das Gerät zur Reparatur nicht an und verweisen mich auf den Samsung Service. ( wäre bei Geräten ab 37zoll ) Müssen Sie es nicht annehmen, sind ja schließlich mein Vertragspartner?

Sandra3251  06.04.2013, 19:01

Wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt dann ja.

Handelt es sich um ein Garantiefall, dann der Garantiegeber = Samsung.

Da Du den TV erst 5 Monaten hast, liegt nach meiner Einschätzung eindeutig ein Gewährleistungsfall vor.
Wie Mediamarkt nun diesen Mangel beseitigt ist denen ihr Problem und nicht deines, lass dich nicht abwimmeln, mach nochmal klar das es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, und Mediamarkt für Beseitigung des Mangels Dein Ansprechpartner ist, im Zweifel an den Marktleiter oder einen Ansprechpartner wenden der sich besser auskennt als der Mitarbeiter bei der Annahme oder wo Du warst.

Du musst ihm die Chance geben, das Gerät reparieren zu können. Erst wenn das nicht funktionieren sollte, hast du Anspruch auf ein neues Gerät.

Leider schreibst Du nicht welche Probleme Du hast. 80% der Probleme liegen nicht am Fernseher, sondern woanders. (inkl. Bedienungsfehler) Der Ansprechpartner ist der Mediamarkt. Der darf das Gerät zweimal reparieren. Erst dann hast Du ein Recht auf Umtausch oder Geld zurück, wobei die Nutzungsdauer abgezogen werden kann.