Wie sieht die erneute Gewährleistung für ein Elektrogerät aus, das bereits einmal ausgetauscht worden ist?
Ich habe heute einen elektrischen Tacker zurückgegeben, der defekt war. Kaufdatum war Mai.2015, das Gerät also noch kein Jahr alt. Der Umtausch erfolgte problemlos. Auf meine Bitte, mir nun eine Rechnung auf den heutigen Tag (31.03.2016) auszustellen, bekam ich zur Auskunft, dass es für diesen (umgetauschten) Tacker keine neue Rechnung gäbe, und eine erneute Gewährleistung von 2 Jahren auf dieses neue Gerät nicht gegeben wird, sondern die alte Rechnung gelte. Wie lautet hier das geltende Recht? Gibt es tatsächlich auf das umgetauschte Gerät keine "neue" Rechnung und somit eine um 11 Monate verkürzte Gewährleistung? Danke für eine qualifizierte Antwort.
3 Antworten
Völlig korrekt, der Verkäufer muss nur Nachbessern oder eine mangelfreie Ware liefern im Gewährleistungsfall, eine neue Rechnung gibt es da natürlich nicht.
Der Verkäufer hätte auch einen Nachweis von dir verlangen können das der Mangel bei Übernahme bereits vorhanden war, das müsstest Du ab dem 7. Monat nämlich nachweisen, sei daher froh das der Umtausch so einfach von Statten ging.
Es ist so, wie es dir gesagt wurde. Die Garantie gilt nicht von Neuem, sondern läuft weiter ab dem ursprünglichem Kaufdatum.
Das heißt, wenn du einen Tag vor Garantieende ein neues Gerät bekommst, ist am nächsten Tag die Garantie abgelaufen.
Stimmt,die Gewährleistung umfast 2 J und es gibt keine neue Rechnung,wenn das Gerät noch 11 Monate hat.Selbst wenn es bereits umgetauscht wurde.