Elektriker - Notdienst - "Gefahr in Verzug" - Muss Vermieter kosten übernehmen?

10 Antworten

Mir stellen sich hier eine Menge fragen:

  1. Bist Du Mieter einer größeren Gesellschaft, wo es vielleicht einen unternehmenseigenen Notdienst gibt? Wenn ja, hast Du genau diesen gerufen? Mir kommt die Barzahlung etwas spanisch vor.

  2. Aussagen von Elektrikern/Handwerkern gegenüber den Mietern über Dinge, die der Vermieter alles falsch gemacht haben soll, regen mich jedes mal auf. Ich bin selbst in der Wohnungsverwaltung tätig und erlebe es tagtäglich, dass die Handwerker Unsinn erzählen, um irgendwie Ihre Arbeitszeiten, bzw. Kosten zu erhöhen. Gerade als Notdienst lassen sie sich das fürstlich bezahlen denn:

Der Elektriker sah hier „Gefahr im Verzug“ und musste direkt handeln, er hat den Schutzschalter ausgewechselt und die Wohnung auf weitere Mängel überprüft

wer sagt denn, dass hier tatsächlich Gefahr in Verzug war? Nur weil ein Handwerker das sagt, muss das nicht so sein. 3. Ich bin zwar kein Elektriker, aber ist für die theoretische Nutzung eines Herdes nicht schon ein eigener Stromkreis notwendig?

Als Antwort habe ich nur erhalten, dass er es höchst seltsam findet, dass die ganze Anlage kurz nach meiner Beschwerde (12 Tage) plötzlich komplett still steht und er die Anlage erstmal von seinem Elektriker prüfen lässt.

bevor der Vermieter Geld zahlt, wird er natürlich erst einmal schauen, inwiefern hier tatsächlich "Gefahr in Verzug" vorgelegen hat. Fakt ist, dass die Sicherung aufgrund einer Überlastung gekommen ist. Soweit so gut! Jetzt muss geprüft werden, ob tatsächlich weitere Schäden hierdurch zu erwarten waren, oder ob die Sicherung seine Arbeit erledigt hat.

Er denkt ich hätte hier etwas manipuliert bzw. Geräte falsch angeschlossen. Fotos und Zeugen für die Fehlerhafte Verkabelung liegen vor. Ein falscher Anschluss oder ein defekt von Geräten ist tatsächlich eine häufige Ursache für Schäden an der Elektrik. Nicht selten ist es so, dass die verbauten und älteren Stromkreise überhaupt nicht für heutige Standards geeignet sind. Wer hätte 1980 gedacht, dass irgendwann alle Mieter eine Spülmaschine, Kaffeevollautomat, Radio, Herd und anderes gleichzeitig betreiben. Hier liegt aber längst kein Mangel im mietrechtlichen Sinne vor. Das muss der Vermieter aber erst einmal prüfen.

Liegt hier aber tatsächlich ein Vermieterverschulden vor und Ihr habt Zeugen, stehen Eure Chancen recht gut. Ich möchte aber nicht ausschließen, dass der Handwerker nur einen Grund gesucht hat, um seinen Notdienstlohn in die Höhe zu treiben.

Den Vermieter habe ich per eMail über diesen Vorfall informiert, der Stromausfall ist auf den Mangel der elektrischen Anlage zurückzuführen, daher habe ich den Vermieter gebeten die Kosten zu übernehmen.

Per E-Mail würde ich sowas schon gar nicht machen, sondern immer in Schriftform und dann per EW-Einschreiben. Immerhin geht es hier um recht viel Geld, oder? Ansonsten würde ich auch nicht "bitten" sondern "fordern".

Viel Erfolg!

Eichbaum1963  25.06.2014, 15:43

Wer hätte 1980 gedacht, dass irgendwann alle Mieter eine Spülmaschine, Kaffeevollautomat, Radio, Herd und anderes gleichzeitig betreiben.

Naja, Spülmaschine und Herd wurden seinerzeit schon über eigens abgesicherte Steck-/Anschlussdosen versorgt.

Beachten wir lieber mehr den Kaffeevollautomat "und anderes", wie Wasserkocher, "antike"^^ Kaffeemaschine, Mikrowelle, Fritteuse, etc. Das Radio kannste vernachlässigen.

WaMa und Trockner wurden auch schon mit jeweils eigenen Stromkreisen versorgt. Aber es gibt ja auch die Sorte Spezialisten, welche beide gleichzeitig über eine Mehrfachsteckdose betreiben - wenn ich sowas sehe, dann fangen meine Nackenhaare schon von selber an zu brennen. :D

Eher bei Häusern welche vor 1960/70 errichtet wurden, dürfte es diesbezüglich kritischer aussehen.

ChristianLE  26.06.2014, 15:26
@Eichbaum1963

Naja, Spülmaschine und Herd wurden seinerzeit schon über eigens abgesicherte Steck-/Anschlussdosen versorgt.

OK, ich hätte dazu sagen sollen, dass ich gebürtiger "Ossi" bin. Meine damalige "Spülmaschine" war über 50 Jahre alt und trug eine Kittelschürze. Geschirrspülautomaten waren damals eher Wunschgedanke.

Jeyms 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 11:37

Die Wohnung ist privat Vermietet. Der Elektriker hat auf mehrere Seiten erläutert, warum hier "Gefahr im Verzug" bestand, denke schon das es berechtigt war.

Sobald der Vermieter sich weigert es zurück zu Zahlen, werde ich eh einen Anwalt hinzu ziehen

ChristianLE  25.06.2014, 11:47
@Jeyms

Gibt es nun einen separaten Notdienst bei der Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft? Wenn ja, hast Du diesen informiert? Meist gibt es im Haus irgendwelche Tafeln, wo das drauf steht.

Bevor Du den Anwalt einschaltest, solltest Du erst den Vermieter in Schriftform zur Zahlung auffordern, also nicht per E-Mail.

Jeyms 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 12:02
@ChristianLE

Es gibt keinen seperaten Notdienst, zumindest steht es nicht auf unserer Hausflurtafel, und der Vermieter hat mich über sowas nicht informiert oder kann sowas im Mietvertrag stehen ?

Ich habe schon einige Probleme mit diesem Vermieter gehabt, was Reaktionzeiten von Probleme angeht, oder Zahlungen von Schäden. Wenn er sich weigern wird, werde ich den Anwalt vorziehen. Dies wurde mir zumindest vom Mieterschutzbund empfohlen, sobald nochmal etwas sein sollte

ChristianLE  25.06.2014, 12:49
@Jeyms

Im Mietvertrag dürfte das nicht stehen.

Das war zur Abwechslung mal ein nützlicher Rat des Mieterschutzbundes.

Das wirst du wahrscheinlich gerichtlich klären müssen. So wie du es schilderst, wird der Vermieter freiwillig nicht zahlen

Der Vermieter muss diese Kosten uebernehmen, weil dein Elektriker ja festgestellt hatte, das Gefahr im Verzuge war. Es ist auch Aufgabe des Vermieters fuer eine ordnuingsgemaesse Verkabelung zu sorgen und wenn du schon den Fehler vor 14 Tagen gemeldet hast, dann haette er auch sofort reagieren muessen und auch koennen. Wenn der Vermieter nicht reagiert und auch nicht bezahlt dann verrechne das mit der naechsten Miete. Oder aber du gehst zu einem Anwalt und klagst das Geld dann ein. Haette der Elektriker nicht sofort reagiert, den du beauftragt hast, dann haette es zu einem weitaus groesseren Schaden fuer alle Bedteiligten gefuehrt. Naemlich dann waeren dem Vermieter erheblich mehr Kosten entstanden.

ChristianLE  25.06.2014, 11:31

Und die Aussage des Elektrikers MUSS richtig sein? Was ist, wenn ein anderer Elektriker einer anderen Meinung ist? Was ist, wenn der Elektriker den Mieter über das Ohr gehauen hat?

Schon die Tatsache, dass er einen FI-Schalter mit 100 € berechnet und die Begleichung der Summe in Bar vor Ort verlangt, spricht nicht für einen seriösen Handwerker.

Jeyms 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 12:21
@ChristianLE

Das ein Notdienst von dem Mieter die Summe direkt Bar verlangt ist üblich und von der Elektro-innung so vorgegeben und spricht keinesfalls für einen unseriösen Handwerker.

Beim Preis denke ich mittlerweile jedoch auch, das es ein bissel hoch angesetzt ist

Hallo Community,

nach langem hin und her und einigen Schreiben vom Rechtsanwalt hat schlussendlich die Vermieterin die komplette Rechnung zahlen müssen.

Laut Anwalt war es eine glasklare Sache, dass "Gefahr in Verzug" bestand konnte bewiesen werden, somit darf der Mieter auch eigenhändig den Notdienst rufen, den dann der Vermieter zahlen muss.

Den Fall komplett abzuschließen hat, dank der schlechten Kommunikation der Vermieterin, auch nur knappe 6-7 Monate gedauert.

Gruß Jeyms

Stellt sich mir die Frage, seit wann ein FI (RCD) geerdet werden muss (mit PE)?^^

Auch "fängt" ein einfacher FI niemals Überstrom ab.

Mir dünkt, der Notdienst hat dich über die Löffel barbiert. Welchen Notdienst hast denn angerufen? Einen der auch in der Innung vertreten ist oder den Erstbesten im Telefonbuch?

Könnt durchaus sein, dass du den selber bezahlen musst.

Die Anlange sollte aber schon von einem richtigen Fachmann geprüft werden.

Mikkey  25.06.2014, 12:39
Stellt sich mir die Frage, seit wann ein FI (RCD) geerdet werden muss (mit PE)?^^ Auch "fängt" ein einfacher FI niemals Überstrom ab.

So isses, das ist mir beim Lesen der Frage auch aufgefallen - DH

Mikkey  25.06.2014, 12:52
@Mikkey

... und was mit jetzt auch noch aufgefallen ist -

Wenn der FI nicht auslösen konnte - warum hat er dann nach Jeyms Frage ausgelöst?

Eichbaum1963  25.06.2014, 15:25
@Mikkey

Richtig, denn wenn der lt. Aussage des "Elektrikers" nicht richtig angeschlossen, ergo seine Funktion nicht hätte ausüben können, warum hat er dann plötzlich ausgelöst? Aus Lust und Liebe etwa? :P

Allerdings hätte er durchaus auch Defekt sein können. Dennoch war das m. E. eher ein Märchenerzähler als ein Elektriker. ;)

Obwohl, wenn schon ein Meisterbetrieb bei Neuinstallation den Grün-Gelben als Korrespondierenden einer Wechselschaltung verwendet... aaargh....

Jeyms 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 11:26

Evtl habe ich mich auch falsch ausgedrückt, ich kenne mich in der Materie nicht aus. Zumindest waren beim Schutzschalter 4 Anschlüsse, hier waren nur die Anschlüsse in der Mitte angeschlossen. Der Elektriker meinte hier müsste auf jedenfall der Anschluss an der Seite auch angeschlossen sein. Sonst kann er seine Arbeit nicht verrichten.

Eichbaum1963  25.06.2014, 11:53
@Jeyms

Nun, wenn der Neutralleiter (Blau) vom Verbraucher her kommend nicht über den FI läuft, würde dieser ständig auslösen - denn schließlich vergleicht der FI den hin- und zurückfließenden Strom. Und stimmen die nicht überein, löst der FI in der Regel ab 30 mA Unterschied aus.