Quittung bei Privatverkauf?

7 Antworten

du hast doch den Nachweis der Zahlung durch die Aufstellung der Kosten und deine Überweisung - das reicht doch als Ausgabenbeleg.

Meines Wissens tut sich das Finanzamt außerordentlich schwer, private Quittungen überhaupt anzuerkennen. Sonst könnte schließlich jeder für Jeden Quittungen ausstellen... Wozu brauchst du also eine Quittung vom Verkäufer? Ist auch nicht üblich. Aber seine Ängste sind unbegründet.

KinderKinder  26.05.2008, 15:55

wenn die quittung "ordentlich" ausgestellt ist, hat das fa mit sicherheit keine probleme.

probleme gibt es nur bei quittungen, ohne datum, unterschrift, bezug. so in etwa, quittung für ali von sebastian wegen bmw felge, danke.

skyseeker  26.05.2008, 16:02
@KinderKinder

Hat sich bei meinem FA noch nicht rumgesprochen: Keine Steuernummer drauf? Erkennen wir nicht an! Trotz "ordentlicher" Quittung.

KinderKinder  26.05.2008, 16:06
@skyseeker

sind auch nur menschen :-)

styler73  16.09.2008, 21:45
@skyseeker

hey skyseeker wie steuernummer auf privater quittung??? meinst du es wird schwierigkeiten geben weil ich meinen pc privat (für geschäftliche zwecke) gekauft habe und bar ( somit keine Kontoauszüge) bezahlt habe. Habe ein ganz normale quittugen mit allen wichtigen angaben. danke für deine antwort

aek79  20.04.2014, 02:46
@skyseeker

aber eine nebulösen Zahlung an irgndeinen ebayler auf meinem Kontoauszug erkennen Sie an??? Quatsch.

Wenn der Betrag nicht zu hoch ist, kannst Du auch einen Eigenbeleg ausschreiben - das Finanzamt kann den auch anerkennen. Es gibt im Bürohandel ein Heftchen ähnlich der Quittungsblöcke dafür; eventuell gibt es auch eine Formblattvorlage dafür im Internet.

Du trägst dort einfach alles ein, mit Adesse desjenigen, der es Dir verkauft hat, heftest eine Kopie des Zahlungsbelegs (Bank) mit an den Beleg und schon ist alles OK. Bei mir werden solche Eigenbelege schon seit über 10 jahren anerkannt - ich kaufe oft Dinge fürs Theater auf dem Flohmarkt - und da hat ja nicht auch jeder einen Quittungsblock dabei.

MiAnTo 
Beitragsersteller
 26.05.2008, 16:29

Auch Dir: vielen Dank!

Ich habe das auch schon gemacht. Bei mir genügte der Kontoauszug mit dem Nachweis der erfolgten Zahlung und der Ausdruck von eBay, auf dem der Artikel, Verkäufer und Preis steht.

MiAnTo 
Beitragsersteller
 26.05.2008, 15:58

Danke! :)

Grundsätzlich kann man immer eine Quittung verlangen. Dies ist im §368 BGB so geregelt.

KinderKinder  26.05.2008, 15:48

Absender, Empfänger, Kaufgegenstand. Wichtig dabei, Datum und Unterschrift des Verkäufers.

Am besten gar nicht lange diskutieren, Du bist im Recht und das würde ich auch durchsetzen. Solche Ebay Verkäufer nerven schon lange. Wer keine Ahnung hat, soll auch nichts bei Ebay verkaufen dürfen.

MiAnTo 
Beitragsersteller
 26.05.2008, 15:58
@KinderKinder

Vielen Dank!