Welche Rechte bei falscher Warenbeschreibung im Online-Shop?

5 Antworten

Die Rechte sind einfach und schnell erklärt. Hier haben wir das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft (Edelstahl). Dieses Schmuckstück dürfte eine Serienfertigung sein, bei der letztlich alle Teile der Serie die selben Eigenschaften aufweisen und alle nicht aus Edelstahl sind. Damit wäre eine Nachlieferung für den Verkäufer unmöglich. Dir steht daraus die Rückerstattung des Kaufpreises sowie der Ersatz evtl. entstandener Schäden zu.

So weit die graue Theorie. Schwieriger wird es, diese Rechte durchzusetzen. Wenn sich der Verkäufer auf e-mails nicht meldet, bleibt letztlich nur der eingeschriebene Brief. Damit könntest du zumindest mal die Mängelanzeige zustellen und ihn auch über eine Fristsetzung in Verzug setzen.

Da eine Ersatzlieferung unmöglich sein dürfte, kannst du dann auch das gerichtliche Mahnverfahren betreiben. Dafür brauchst du keinen Anwalt sondern kannst es direkt beim zuständigen Mahngericht selbst beantragen.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob es sich lohnt, wegen 80 € vor Gericht zu ziehen. Hier scheiden sich die Geister. Ich persönlich bin der Meinung, auch kleine Beträge sollten vor Gericht gebracht werden, damit Leute, die meinen, sie müssten Andere über den Tisch ziehen, immer mal wieder eine vor die Nase bekommen.

Schau erst einmal in entsprechenden Foren an, inwieweit dieser Verkäufer schon negativ aufgefallen ist.

Sicherlich hast Du das Recht auf Rücknahme. Denn eine Dir zugesicherte wichtige Eigenschaft lag nicht vor.

Nur macht der Verkäufer mit seinem Verhalten schon deutlich, dass er nicht kooperativ sein möchte.

Letzte Fristsetzung mit Ansage, dass Du juristisch gegen ihn vorgehen wirst. Kleiner Tipp am Rande - nenne schon mal den RA, den Du einschalten würdest, mit Namen und Anschrift. Wirkt für kleinere Händler eher bedrohlich, wenn Du darstellst dass du schon mit eben jenem gespochen hättest.

Schlußfrage: Würde es sich letztentlich lohnen juristisch dagegen vorzugehen. Entstehende Kosten, Kraftaufwand, Zeit etc. oder verbuchst Du die Geschichte als schlechte Erfahrung.

dissonanz666 
Beitragsersteller
 25.04.2016, 12:20

Herzlichen Dank! Was wäre demnach eine angemessene Frist? eine Woche?

Das ist ein Mangel, der erst jetzt auffällt.. Du hasta bsolut recht, so was ist natürlich kein Edelstahl.

Reklamiere, sage auch ganz deutlich, dass es sich um eine Reklamation handelt.

Normalerweise hat der VK 2x Recht nachzubessern.. nur ist da ja nichts zu verbessern.

Und ob ich eine 2. dieser Ketten haben w ollte, um in 2 Monaten dann wieder.. also ne.

Schreib ihn an, erklär das Problem, füge möglichst Bilder an.. und heb Dir Kopien von allem auf.

So wie Du das beschreibst, ist eine "Nachbesserung" nach Fristsetzung  im Sinne des § 323 BGB nicht möglich. Entweder tauscht der Höker den mangelhaften Artikel gegen einen einwandfreien um oder Du trittst vom Kaufvertrag zurück:

http://www.juraforum.de/gesetze/bgb/323-ruecktritt-wegen-nicht-oder-nicht-vertragsgemaess-erbrachter-leistung

Zu a: mit Einschreibbrief Nachbesserung oder Geld zurück fordern, jeweils mit Fristsetzung.

Wenn sich der Onlinkepfiffikus totstellt und den Termin schmeißt: Rechtsanwalt oder gerichtliches Mahnverfahren (Google "Online-Mahnung")

dissonanz666 
Beitragsersteller
 25.04.2016, 12:20

Herzlichen Dank! Was wäre demnach eine angemessene Frist? eine Woche?

DrStrosmajer  25.04.2016, 12:21
@dissonanz666

Ja, eine Woche ist angemessen.

a) dem VK ein einschreiben an die adresse auf der rechnung oder im impressum schicken

b) den VK wg. betrugs, sofern beweise vorhanden anzeigen und den KP zivilrechtlich einklagen.