Welche Rechte bei falscher Warenbeschreibung im Online-Shop?
Hallo,
habe mir vor ca. 2 Monaten eine Edelstahlkette in einem Online-Shop bestellt (Wert 80,- Euro).
Der bestellte Artikel besteht lt. den Angaben des Online-Shops aus Edelstahl (kann gewöhnlich nicht rosten, ändert die Farbe nicht).
Nach ca. 2 Monaten blättert eine Beschichtung von der Kette ab. Das darunterliegende, tatsächliche Material sieht optisch aus wie Messing. Ich möchte die Ware zurückgeben und den Bezahlten Betrag (einschl. der Rücksendekosten) zurück haben, da es sich eindeutig nicht um Edelstahl handelt und ich durch die Artikelbeschreibung getäuscht wurde.
Es handelt sich dabei um einen deutschen Shop, mit Sitz in Deutschland.
Welche Rechte habe ich und an wen wende ich mich, wenn a) der Verkäufer nicht auf E-Mails reagiert und b) der Verkäufer sich weigert die Ware zurückzunehmen?
Würde mich über Ratschläge freuen.
5 Antworten
Die Rechte sind einfach und schnell erklärt. Hier haben wir das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft (Edelstahl). Dieses Schmuckstück dürfte eine Serienfertigung sein, bei der letztlich alle Teile der Serie die selben Eigenschaften aufweisen und alle nicht aus Edelstahl sind. Damit wäre eine Nachlieferung für den Verkäufer unmöglich. Dir steht daraus die Rückerstattung des Kaufpreises sowie der Ersatz evtl. entstandener Schäden zu.
So weit die graue Theorie. Schwieriger wird es, diese Rechte durchzusetzen. Wenn sich der Verkäufer auf e-mails nicht meldet, bleibt letztlich nur der eingeschriebene Brief. Damit könntest du zumindest mal die Mängelanzeige zustellen und ihn auch über eine Fristsetzung in Verzug setzen.
Da eine Ersatzlieferung unmöglich sein dürfte, kannst du dann auch das gerichtliche Mahnverfahren betreiben. Dafür brauchst du keinen Anwalt sondern kannst es direkt beim zuständigen Mahngericht selbst beantragen.
Es stellt sich natürlich die Frage, ob es sich lohnt, wegen 80 € vor Gericht zu ziehen. Hier scheiden sich die Geister. Ich persönlich bin der Meinung, auch kleine Beträge sollten vor Gericht gebracht werden, damit Leute, die meinen, sie müssten Andere über den Tisch ziehen, immer mal wieder eine vor die Nase bekommen.
Schau erst einmal in entsprechenden Foren an, inwieweit dieser Verkäufer schon negativ aufgefallen ist.
Sicherlich hast Du das Recht auf Rücknahme. Denn eine Dir zugesicherte wichtige Eigenschaft lag nicht vor.
Nur macht der Verkäufer mit seinem Verhalten schon deutlich, dass er nicht kooperativ sein möchte.
Letzte Fristsetzung mit Ansage, dass Du juristisch gegen ihn vorgehen wirst. Kleiner Tipp am Rande - nenne schon mal den RA, den Du einschalten würdest, mit Namen und Anschrift. Wirkt für kleinere Händler eher bedrohlich, wenn Du darstellst dass du schon mit eben jenem gespochen hättest.
Schlußfrage: Würde es sich letztentlich lohnen juristisch dagegen vorzugehen. Entstehende Kosten, Kraftaufwand, Zeit etc. oder verbuchst Du die Geschichte als schlechte Erfahrung.
Herzlichen Dank! Was wäre demnach eine angemessene Frist? eine Woche?
Das ist ein Mangel, der erst jetzt auffällt.. Du hasta bsolut recht, so was ist natürlich kein Edelstahl.
Reklamiere, sage auch ganz deutlich, dass es sich um eine Reklamation handelt.
Normalerweise hat der VK 2x Recht nachzubessern.. nur ist da ja nichts zu verbessern.
Und ob ich eine 2. dieser Ketten haben w ollte, um in 2 Monaten dann wieder.. also ne.
Schreib ihn an, erklär das Problem, füge möglichst Bilder an.. und heb Dir Kopien von allem auf.
So wie Du das beschreibst, ist eine "Nachbesserung" nach Fristsetzung im Sinne des § 323 BGB nicht möglich. Entweder tauscht der Höker den mangelhaften Artikel gegen einen einwandfreien um oder Du trittst vom Kaufvertrag zurück:
Zu a: mit Einschreibbrief Nachbesserung oder Geld zurück fordern, jeweils mit Fristsetzung.
Wenn sich der Onlinkepfiffikus totstellt und den Termin schmeißt: Rechtsanwalt oder gerichtliches Mahnverfahren (Google "Online-Mahnung")
Ja, eine Woche ist angemessen.
a) dem VK ein einschreiben an die adresse auf der rechnung oder im impressum schicken
b) den VK wg. betrugs, sofern beweise vorhanden anzeigen und den KP zivilrechtlich einklagen.
Herzlichen Dank! Was wäre demnach eine angemessene Frist? eine Woche?