Gewährleistung bei Media Markt/Apple?

3 Antworten

Wenn du nicht von vornherein zugestimmt hast, dass das iPad, wenn nötig, ohne weitere Rücksprache zu höheren Kosten repariert wird, geht das eigentlich nicht.

Das Austauschgerät bekommst du bei Apple vermutlich günstiger, und die 50 Mäuse hättest du dir sparen können.

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2Jahre,aber es muss nach Ablauf der Garantie der Kunde nachweisen das der beanstandete Fehler schon bei Kauf bestand,das ist so auch im BGB geregelt.Aber Du schreibst das das Gerät nach einem Softwareupdate nicht mehr ging,wurdest Du vorher gefragt ob Du es aufspielen willst,und hadt Du einer Rechtsbelehrung zugestimmt aus der hervorgegangen ist das Apple nicht für Schäden haftet die durch das Laden der Software entstehen können?Wenn nein dann ist Apple in der Pflicht wenn es durch einen Softwarefehler zu dem Ausfall des Gerätes gekommen ist.Eigendlich hätte Apple es überprüfen müssen,und ggf,den Fehler beheben müssen.Lasse Dich nicht auf das Tauschgerät ein,sondern wende Dich noch einmal an den Apple Store,der MediaMarkt soll das Gerät zurückschicken,die 50 Euro wirst Du aber zahlen müssen,mehr können die nicht verlangen,da nichts repariert wurde,und es war der Händler bei dem es gekauft wurde,somit kann Apple auch nichts sagen von wegen Fremdeingriff.

kikagucker 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 19:12

Nein, ich hatte natürlich keine Rechtsbelehrung vor dem Update. Apple wird nix machen, ich war da schon. Der Mitarbeiter hat gesagt , daß er den Fehlercode kennen würde, es käme schon mal vor. Es würde auf einen Hardwarefehler deuten...aber da das Jahr Grantie vorbei ist, sorry...no way....da kann er nix machen. Media Markt sagt, ich hätte diese AppleCare Geschichte abschliessen sollen. Ich wusste nicht mal das es so eine gibt! Ja, ich habe Media Markt jetzt erstmal schriftlich auf ihre Gewähleistung hin gewiesen. Danke jedenfalls für die Antwort!

Du hast zwar 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung bei dem Händler, jedoch haftet dieser nur für Defekte, die schon bei Übergabe bestanden. In den ersten sechs Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass dies so gewesen ist. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, d.h. Du müsstest dem Händler beweisten, dass der Defekt von Anfang an bestanden hat. Das ist in der Regel schwierig bis unmöglich (und wenn es erst nach Update passiert, dann auch völlig abwegig) daher brauchst Du nach dem halben Jahr nicht mehr auf kostenlose Händlerreparatur hoffen. Mediamarkt ist da schon im Recht.