Wie schreibt man eine Beschwerde, der Nebenkostenabrechnung an den Vermieter?

7 Antworten

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Sehr geehrter Vermieter,

die letzte Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft, da sie von dem von uns vertraglich vereinbarten Pauschalbetrag zu meinem Nachteil abweicht. Zudem möchte ich mich darüber beschweren, dass Sie Termine und Vereinbarungen bezüglich Reparaturen nicht einhalten. Als Vermieter sind Sie dazu verpflichtet, ihr Gebäude in Stand zu halten. Wenn wir keine Lösung finden, sehe ich mich gezwungen, einen Anwalt einzuschalten.

hochachtungsvoll sowieso

Müsste doch reichen oder? Ist aber nur ein Vorschlag, musst Du so nicht übernehmen. Das mit dem Anwalt hat in meinem Fall damals aber wahre Wunder bewirkt!

jockl  11.10.2011, 09:24

Sorry, aber eine fehlerhafte NK.-Abrechnung pauschal infrage zu stellen ist wertlos. Man muss/sollte die fehlerhaften Positionen aufführen.

hase2069 
Beitragsersteller
 11.10.2011, 08:11

Das klingt schon mal super, desweiteren müßte ich noch reinschreiben, das ich die Schimmelwand selbst bewseitigt habe, obwohl er mit dem besprühen anefangen hat und dann einfach nicht mehr gekommen ist. Für die Farbe möchte ich das Geld von ihm haben.

hase2069 
Beitragsersteller
 11.10.2011, 08:16
@hase2069

PROKASTINATOR bitte schreib noch etwas dazu! Ich danke dir im vorraus.

Ruf ihn doch einfach an und klär Deine Probleme mit ihm!

mach dir einen termin beim mieterschutzbund, da sind anwälte, die dann für Dich tätig werden. Ich bin dort auch eingetreten und mußte feststellen, alleine wäre ich da nicht durchgekommen

hase2069 
Beitragsersteller
 11.10.2011, 08:12

ich bin in einem Mieterschutzbund, aber da bekommt man ganz schlecht einen Termin. Nur Freitags immer und schließlich muß ich auch arbeiten..... das find ich irgendwie schade.

Als erstes: Die NK-Abrechnung hat mit den Mängeln in der Wohnung nichts zu tun!

Schreib dem Vermieter, daß die NK-Abrechnung fehlerhaft ist und du deshalb um Berichtigung bittest. Geh auf alle Fälle damit zum Mieterbund und lass es dort überprüfen! Die ca. 70 Euro Mitgliedsbeitrag lohnen sich auf jeden Fall!

Zu den Mängeln: Setz dem Vermieter eine angemessene Frist, während der er die Mängel zu beseitigen hat. Für den Fall, daß er es wieder nicht tut, kündige Mietminderung an! Auch hier berät dich der Mieterbund über die Höhe.

Alles Gute!

  • Erst mal musst Du ihm belegen,dass er die Vorauszahlungen nicht richtig angerechnet hat.

Schicke ihm Kopien der Überweisungen.

Sehr geehrter Herr ...,

in der von Ihnen erstellten Nebenkostenabrechnung wurde nur die Zahlung....€ berücksichtigt.Ich habe im vergangenen Jahr aber eine Vorauszahlung in Höhe von... geleistet.

Hiermit bitte ich Sie die Nebenkostenabrechnung zu korrigieren.Nach Erhalt der korrigierten Abrechnung werde ich den korrigierten fälligen Betrag zahlen!

Mit freundlichen Grüssen


Ich würde die Nebenkosten nicht zurückhalten,das sind zwei verschiedene Sachen!

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen Sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie den Schaden auf seine Kosten beheben.