Verrechnung von Nebenkosten mit zu viel gezahlter Miete?
Ich habe die Wohnung zum 01.04. gekündigt, habe für den März noch voll bezahlt. Allerdings konnte die Nachmieterin bereits Anfang März in die Wohnung und wir vereinbarten, dass Sie 2/3 der Miete übernimmt und ich 1/3.
Sie hat ihre 2/3 Miete an den Vermieter überwiesen (statt an mich).
Der Vermieter muss mir nun also die von mir zu viel bezahlten 2/3 zurück zahlen.
Er ist jedoch der Meinung, er behält das jetzt einfach ein und verrechnet es mit der Nebenkostenabrechnung für 2017, an der er gerade sitzt. Darf er das?!?! Eine Kaution gab es nie. Wenn ich Einspruch gegen die NK-Abrechnung einlege, weil (wieder mal) irgend etwas nicht stimmt, dann kann sich das ja ewig hinziehen und er hat die ganze Zeit meine zu Unrecht erhaltene Miete.
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
8 Antworten
Was der Vermieter macht ist generell in Ordnung.
Nur bislang hast du ja noch nicht zuviel Miete bezahlt. Du hast ja nur die im Mietvertrag vereinbarte Miete bezahlt.
Das Geld der Nachmieterin an den Vermieter gehört immer noch der Nachmieterin.
Außer es war zwischen Nachmieterin, Vermieter und dir abgemacht, dass die Nachmieterin eben die 2/3 deiner letzten Miete bezahlt. Aber auch da wäre es nicht zu einer zuvie bezahlten Miete gekommen.
So wie sich das anhört schuldet dir die Nachmieterin die vereinbarte Summe. Die muss oder kann sie vom Vermieter zurückfordern. Zumindest wenn vereinbart wurde, dass die Nachmieterin dir das Geld überweist.
Es kommt also drauf an, was tatsächlich vereinbart wurde.
2/3 ist immerhin besser als wen du noch was weiteres zahlen musst, du hast keine Kaution an den Vermieter gegeben, du könntest dein geld zurück bekommen wenn du nicht mehr verbraucht hast als wieviel in den Vertrag vereinbart wurde außerdem sollst du auch Gebrauchsspuren berücksichtigen fals du welche Schäden hinterlassen hast kannst du froh sein wenn du nur mit 2/3 der Miete davon kommst.
Du musst die vereinbarte 2/3 Zahlung von deiner Nachmieterin einfordern, nicht vom Vermieter. Mit ihr hattest du die Vereinbarung. Du warst gegenüber dem Vermieter verpflichtet, die volle Bruttomiete an ihn zu zahlen. Insofern entfällt die Möglichkeit des Aufrechnens mit einer möglichen Nachzahlung aus der nächsten Abrechnung.
sie spielt nicht mit. Sie hat mit dem Vermieter gesprochen und darauf hin hat er mir mitgeteilt, dass er das Geld einfach verrechnet. -.-
Ich kenne nicht den Grund dafür, warum es bisher keine Kaution gab. Aber Kaution ist üblich mit 2 - 3 Monatsmieten und viele Mieter müssen sehr lange warten, bis sie die Kaution wieder bekommen. Oft bis zu 2 Jahren.
So gesehen geht es Dir doch jetzt prächtig.
Und bitte bedenke: Der Vermieter kann jetzt NK-Abrechnung für 2017 machen. Da Du auch noch in 2018 drin gewohnt hast und zwar nur in den kalten Monaten Januar und Februar, fällt für 2018 wohl eine recht hohe Nachzahlung an. Alles zusammen werden 2 Drittel der Miete vielleicht gerade so reichen.
Und jetzt überleg mal: Warm hattest Du es jetzt schon. Ist es gerecht, wenn der Vermieter, der entweder das Heizöl schon lange im voraus gekauft und bezahlt hat oder für seine Gasrechnung auch Monat für Monat bezahlen muss, nun womöglich bis irgendwann Mitte 2018 warten muss, bis er endlich das letzte Geld von Dir bekommt?
Ich glaube eigentlich nicht...
Ja, das ist zulässig, Forderungen oder Guthaben zusammen mit der NK Abrechnung zu verrechnen. Wenn es eine Kaution gäbe, dann dürfte der Vermieter ja auch einen Teil davon einbehalten für die NK Abrechnung. So gesehen hast du jetzt nicht wirklich einen Nachteil.
Wenn du Tipps wegen möglichen Fehlern in der NK Abrechnung brauchst, dann melde dich hier gern wieder.