Muss ich die Nebenkostenabrechnung beim Amt einreichen?
Habe NK-Abrechnung mit Guthaben bekommen.
Wird mir das Geld vom Vermieter auf mein Konto gezahlt, so dass ich es beim Arbeitsamt angeben muss oder verrechnen die das automatisch mit dem Amt.
Lasse nämlich Miete vom Amt an sich bezahlen, direkt.
Danke.
6 Antworten
In der Regel wird das Guthaben mit der laufenden Mietzahlung verrechnet, also für einen bestimmten Monat weniger Miete eingezogen. Aber was mit dem Guthaben geschieht steht eigentlich auch auf der NK-Abrechnung drauf. (das gilt jetzt für Wohnungsbau-Gesellschaften, mit Privatvermietern hab ich keine Erfahrung)
Ich würde es auf jeden Fall angeben bzw. selber nachfragen beim Amt an Deiner Stelle.
Die werden dir das komplette Guthaben abziehen, schicke das Schreiben per Einschreiben an das Arbeitsamt, mehr brauchst du nicht tun.
so ein Quatsch per Einschreiben !nutzt nur mit Rückschein und das kostet Geld
selber vorbei bringen ! Original wird dort kopiert PS : immer aufheben am besten mit Eingangsstempel von denen !
gib es beim amt an
Wenn die Miete vom Amt kommt, geht die Nebenkostenabrechnung auch ans Amt.
Selbst wenn du die Miete selbst überweisen würdest, stehen dir etwaige Rückzahlungen natürlich nicht zu, die sind ans Amt abzuführen.
Den Nebenkostenbescheid musst du beim Amt vorlegen, sonst gibts Stress bei der nächsten Verlängerung.
Die Abrechnung bekommst du ja direkt vom Vermieter, auch wenn das Amt direkt an den V. die Miete zahlt. Du bist verpflichtet, die Abrechnung vorzulegen. Das Guthaben wird als Einkommen angerechnet und mit nächsten Zahlungen aufgerechnet (dazu gibt es einen entspr. Änderungsbescheid vom Amt).