Guthaben aus Nebenkostenabrechnung
Hallo,
im Januar haben wir unsere NK-Abrechnung erhalten und hatten ein Guthaben. Mit der NK-Abrechnung schickte uns unser Vermieter einen Verrechnungsscheck. Leider haben wir es total vergessen diesen ein zu lösen (der Betrag war jetzt nicht so hoch). Heute ist er mir wieder in die Hände gefallen und da wir aber nichts zu verschenken haben, dachte ich zeihe ich den Betrag einfach von der nächsten Miete ab.
Meine Frage ist jetzt, ob ich das rechtlich darf. Zum einen wegen des Schecks und zum anderen wegen des Zeitraums.
Vielen Dank für Eure Antworten.
5 Antworten
Löse einfach den Scheck ein, der ist nicht verfallen. Oder steht ein Verfallsdatum drauf?
Nein, von der nächsten Miete würde ich das nicht abziehen. Der Vermieter weiß ja garnicht, warum er plötzlich weniger bekommt und wird nachfragen. Du kannst es aber auch mit dem Vermieter so absprechen und den Verrechnungsscheck zurückgeben.
Aber redet miteinander, bevor du "einfach" irgendwas machst.
Es gibt ein Verfallsdatum, siehe mein Beitrag.
Danke für die Antwort. Nein, ein Datum steht nicht drauf. Ich muss aber zu der austellenden Bank, oder kann ich auch zu meiner gehen? Meine Bank ist bei mir um die Ecke, zu seiner fahre ich ca. 10 km. Sonst werde ich mit ihm reden.
Das dürfte kaum zulässig sein. Leg den Scheck** deiner Bank** zwecks Auszahlung auf dein Konto. Barzahlung gibt's nicht. Eine andere Verfahrensweise bräuchte die Zustimmung des Vermieters.
Du kannst doch den Scheck immer noch einlösen. Oder steht da ein Datum drauf bis wann er eingelöst werden muß?
Einfach so von der Miete abziehen geht nicht. Jedenfalls nicht ohne Absprache mit dem Vermieter.
Einen Scheck löst man logischerweise immer bei der eigenen Bank ein, da soll das Geld ja hin...
Den Scheck mußt Du bei Deiner Bank einlösen. Der Betrag wird ja, wenn es ein Verrechnungsscheck ist, Deinem Konto gutgeschrieben.
Danke, hatte bis heute nichts mit Schecks zu tun. Kenn das mit den NK auch nur so, das der Vermieter das Guthaben überweist oder mit der Miete verrechnet. Habe bis jetzt auch nur Wohnungen von größeren Gesellschaften gehabt. Jetzt habe ich einen Privatvermieter
Deine Bank ist zuständig. Du musst nur ein kleines Formular mit den geforderten Angaben ausfüllen und mit dem VS vorlegen.
Das darfst Du natürlich nicht, dafür hast Du ja den Scheck...
Nein, ein Datum steht nicht drauf. Ich muss aber zu der austellenden Bank, oder kann ich auch zu meiner gehen? Meine Bank ist bei mir um die Ecke, zu seiner fahre ich ca. 10 km. Sonst werde ich mit ihm reden.
Du gehst mit dem Verrechnungsscheck zu Deiner Bank und reichst ihn dann dort ein.
Das Guthaben steht zwar dann schon auf Deinem Kontoauszug aber es ist noch nicht verfügbar, da es noch nicht gutgeschrieben wurde. Das dauert in der Regel 7-9 Tage.
Meine Frage ist jetzt, ob ich das rechtlich darf. Zum einen wegen des Schecks und zum anderen wegen des Zeitraums.
Nach § 29 ScheckG beträgt die Vorlagefrist eines inländischen Schecks acht Tage; sechs Monate nach Ablauf der Vorlagefrist erlöschen nach § 52 die Rückgriffsansprüche.
Falls der Scheck nicht eingelöst werden kann, bittest Du den Vermieter Dir einen Neuen auszustellen.
Mit der Miete verrechen, da rate ich dringend von ab.
Danke für die Antwort. Nein, ein Datum steht nicht drauf. Ich muss aber zu der austellenden Bank, oder kann ich auch zu meiner gehen? Meine Bank ist bei mir um die Ecke, zu seiner fahre ich ca. 10 km. Sonst werde ich mit ihm reden.