Gehört Gasdruckprüfung Wohnung und Gebäude in Nebenkostenabrechnung?
Auf meiner Nebenkostenabrechnung habe ich folgende Positionen drauf, wo ich nicht sicher bin, ob dies der Vermieter oder ich zu tragen habe: 1. Gasdruckprüfung Gebäude (anteilig auf meine qm). 2. Gasdruckprüfung Wohnung (Komplettpreis).
Dies sind zwei Positionen, die neu sind auf der NK-Abrechnung und ich bin mir nicht sicher, ob ich für beide bezahlen muss. Kann mir da einer helfen? Vielen Dank im voraus.
4 Antworten
Nein, das sind keine Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung und deshalb gehören diese Kosten nicht in die Abrechnung. Falls das sogar (wie hier erkennbar) nicht vereinbart wurde, ist schon deshalb keine Umlage möglich.
Darüber hinaus wäre Einsichtnahme in die Originalrechnungen rechtens.
Nein meines Erachtens sind diese Kosten nicht umlagefähig (schaue trotzdem mal in deinem Mietvertrag, ich weis nicht wie rotzig der Vermieter ist) normalerweise ist eine Gasdruckprüfung eine außergewöhnliche Wartungsmaßnahme, hier wird offensichtlich nach einem Leck gesucht, sowas kennen die meisten Mieter nicht, ich denke hier da haben zuerst die Stadtwerke ein Problem, dann vielleicht dein Vermieter, aber auf alle Fälle nicht Du. Oder hast du ein Loch in die Wand gebohrt und das Rohr erwischt? Selbst das wäre Strafbar für den Vermieter wegen unzureichender Kennzeichnung der Gasleitung. Wenn das ganze Eskaliert dann melde dich nochmal.
Das gehört als "Wartung" zu den umlagefähigen Nebenkosten. Ob Du die Kosten dafür zu tragen hast, kannst Du dem Mietvertrag entnehmen...
Für mich klingt das so, als ob es der Mieter - also du - zahlen müsste. Das ist irgendwie so wie der schornsteinfeger. Du profitierst direkt davon, also musst du es wohl zahlen. Allerdings ob es wirklich umlagefähig ist müsste ich wohl auch selbst erst googeln...