Wie schreibe ich eine Stellungnahme zur Trunkenheit am Steuer?

4 Antworten

Atemalkoholwert von 1,5

Du meinst, die Atemalkoholkonzentration betrug 1,5 ml / l ?

Da entspricht einer Blutalkoholkonzentration von etwa 3 Promille! Da brauchst du dir nicht mehr viel Mühe zu geben mit Erklärungen. 3 Promille sind ungeheuerlich! Da hilft auch Reue nicht mehr viel.

Das ist selbstverständlich eine Straftat. Neben der zu erwartenden Geldstrafe (auch Freiheitsstrafe ist durchaus möglich, allerdings für Ersttäter (?) eher unwahrscheinlich) in Höhe von etwa 1 bis 2 Monatsnettogehältern wird dir die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von mindestens 6, eher jedoch 9 bis 15 Monaten erteilt, innerhalb der du keine neue Fahrerlaubnis erhalten kannst. 

Nach Ablauf der Sperre wirst du ein positives Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) vorlegen müssen, bevor du eine neue Fahrerlaubnis erhältst.

 

Das einzig Sinnvolle, was du nun noch tun kannst, ist, einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit deiner Verteidigung zu beauftragen. Nur von diesem kannst du noch nutzbringende Hilfe erhoffen. Äußere dich niemandem gegenüber zu dem Vorfall ohne Zustimmung des Anwaltes. Gerade juristische Laien begehen bei ihren Einlassungen "gern" schwere Fehler, die im Nachhinein nicht wieder gut zu machen sind.

Würde einen Anwalt einschalten.Denn alles was du aussagst kann gegen dich verwendet werden. Vor Gericht immer alles zugeben und Reue zeigen. Und wenn du noch nicht vorbestraft bist wird die Strafe bestimmt nicht hoch.

Hallo,

Du hast zwar keine Angaben dazu gemacht hast, ob mg/l oder Promille gemeint sind, aber eigentlich ist das auch egal.

In beiden Fällen spricht die Gesetzgebung und Rechstsprechung von der absoluten Fahruntüchtigkeit.

Da kann man Dir wirklich nur raten, einen Rechtsbeistand aufzusuchen!!!

Ich hätte in beiden Fällen Schwierigkeiten gehabt, mein Auto zu finden, spätestens das Zündschloss wäre zum unüberwindlichen Hindernis geworden.

Da musst Du schon im Training sein. Das bedeutet aber auch, dass Du schon mal anfangen kannst, Deinen Körper zu entgiften, weil Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so lange zum Doc rennen musst, bis der Deinen Leberwerten wieder "grünes Licht" gibt.

Da hat die allgemeine Verkehrskontrolle doch tatsächlich mal was gebracht.

Gruß, der Quicky

1,5 Atemalkoholkonzentration heißt 3 Promille im Blut. Ich nehme mal an, die haben dir Blut abgezapft?! Du machst überhaupt keine Angaben und gehst zum Anwalt. Irgendwelche Einlassungen helfen dir nicht weiter. Du kriegst ne satte Strafe im Strafverfahren mit Entziehung der Fahrerlaubnis und erheblicher Sperrfrist. Außerdem wird von der Fahrerlaubnisbehörde ne MPU angeordnet werden.