Ich wurde zum 2. mal mit ungedrosselten Roller erwischt?

6 Antworten

Wenn du Pech hast bekommst du eine Führerscheinsperre ,und somit darfst du dann die Theorie auch wiederholen wenn die Sperre über 1 Jahr geht .Aber vielleicht hast du ja Glück und du bekommst eine Geldsrafe oder vielleicht auch nur Sozialstunden.Beim nächsten Mal besser an die Vorschriften halten,ersparst dir eine menge Ärger.

Du warst mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs.Das Fahrzeug war nicht Versichert.Da Deine Versicherung keine Gültigkeit hat.Du warst sicher auch ohne gültigen Führerschein unterwegs.Das kann eine Saftige Strafe nach sich ziehen,bis zu einer Sperre für einen Führerschein zu machen.Das kommt auf den Sachbearbeiter drauf an.Möglicherweise hast Du Glück.Die Polizeibeamten ,hatten wohl keine Lust etwas zu machen.

Dein Text ist etwas durcheinander geschrieben, aber ich verstehe den SWachverhalt so: Du bist mit deinem Roller mit entfernter Drosselung gefahren und warst entsprechend schneller unterwegs. So schnell, dass du dafür eine Fahrerlaubnis anstatt nur Prüfbescheinigung gebraucht hättest? Dann das stimmt, dann hast du

  • eine Straftat (!) namens Fahren ohne Fahrerlaubnis begangen. Diese kann mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. Bei Jugendlichen wohl eher mit Sozialstunden.

  • eine Straftat namens Fahren ohne Versicherungsschutz (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) begangen. Bestraft wie oben.

Hinzu kommt möglicherweise eine Sperre für den Erwerb der Fahrerlaubnis B.

Selbst Schuld! Diese Vorschriften gibt es nicht umsonst und dass es gefährlich ist auf diesen kleinen Möhren mit einem Affenzahn herumzuflitzen leuchtet auch jedem halbwegs klar denkendem ein.

Eichbaum1963  21.08.2011, 16:35

Ich kann das aus seinem Text nicht ganz rausklamüsern, drum frag ich dich mal: War das Fahrzeug denn überhaupt nicht versichert? Denn nur dann läge auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.

Im schlimmsten Fall kann es dir passieren, das du eine Führerscheinsperre bekommst. Denn das du mit einem ungedrosseltem Roller gefahren bist entspricht einem Delikt des Fahrens ohne Führerschein, denn dein Rollerschein reicht eben für diese Geschwindigkeit nicht aus. Wenn du dich einsichtig zeigst drücken sie vielleicht ein Auge zu, aber den Bonus scheinst du ja schon verspielt zu haben, weil es das 2.mal ist das du erwischt wurdest!

opferkiller 
Beitragsersteller
 21.08.2011, 12:48

Ja aber beim erstenmal war der roller gedrosselt nur ein 2ter hat hinten draufgehockt deswegen ahebn die das verfahren eingestellt

Reiswaffel87  21.08.2011, 13:01
@opferkiller

Na und? Offenbar hat dir das als Warnschuss nicht gereicht.

kommt doch nicht auf die drosslung an sonder wie schnell erwirklich fährt