Stellungnahme Diebstahl?

2 Antworten

Bei einem Warenwert von unter 50 Euro, kannst Du ggf. Glück haben, dass das Verfahren (sofern es das erste Mal ist) eingestellt wird

https://dejure.org/gesetze/StGB/248a.html

picopoco  03.01.2021, 18:21

Gegebenfalls soll wohl heisen, wenn kein Antrag gestellt wurde. Somit ist die Kuh noch nicht vom Eis. Eine Stellungnahme kann nicht schaden. Andere Antworten auf die Frage, man solle sich einen Anwalt nehmen, sind übertrieben. Die Reue wurde ja nach der Tat gezeigt.

Sarak292nh 
Beitragsersteller
 03.01.2021, 18:55
@picopoco

Das beruhigt mich sehr, ich war durch die andere Aussage stark verunsichert, ob es ein Fehler von mir war, die Tat zuzugeben und ob ich einen Anwalt brauche.

picopoco  03.01.2021, 19:00
@Sarak292nh

Nunja, prinzipiell sollte man seine Tat vorerst nicht zugeben. Du bist allerdings eine Jugendliche-Ersttäterin, da zeigen Richterinnen eher Milde. Trotzdem solltest du mit ein paar Arbeitstunden rechnen. Das taucht übrigens später in keinen einfachen polizeilichen Führungszeugnis auf.

MeisterRuelps, UserMod Light  03.01.2021, 19:15
@picopoco

Arbeitsstunden halte ich für unwahrscheinlich. Eher eine Einstellung wegen Geringfügigkeit. Es kann auch zu einer Ermahnung kommen. Bei dem Wert halte ich selbst Sozialstunden für übertrieben.

Was die Fragestellerin machen kann wäre vielleicht schriftlich eine Entschuldigung zu verfassen...

Anwalt einschalten, keine schriftliche Aussage machen, Rest nach Anweisung des Anwalts.