Stellungnahme Diebstahl?
Liebe Community, ich hab einen großen Fehler gemacht, habe in einem Laden etwas im Wert von 2,13€ geklaut und wurde daraufhin erwischt. Ich habe die Tat sofort zugegeben und bin mir vollkommen meiner Schuld bewusst. Da ich minderjährig bin und ich keine Vorstrafen habe, wird meine Strafe warscheinlich eher geringfügig ausfallen, jedoch habe ich natürlich ein Schreiben von der Polizei bekommen. Nun zu meiner Frage: Wie kann ich am besten meine schriftliche Stellungnahme formulieren und welche Fehler kann ich dabei machen? Ich werde definitiv sagen, das ich meine Tat sehr bereue, doch was muss ich dabei beachten?
Danke schonmal im Voraus
2 Antworten
Bei einem Warenwert von unter 50 Euro, kannst Du ggf. Glück haben, dass das Verfahren (sofern es das erste Mal ist) eingestellt wird
Das beruhigt mich sehr, ich war durch die andere Aussage stark verunsichert, ob es ein Fehler von mir war, die Tat zuzugeben und ob ich einen Anwalt brauche.
Nunja, prinzipiell sollte man seine Tat vorerst nicht zugeben. Du bist allerdings eine Jugendliche-Ersttäterin, da zeigen Richterinnen eher Milde. Trotzdem solltest du mit ein paar Arbeitstunden rechnen. Das taucht übrigens später in keinen einfachen polizeilichen Führungszeugnis auf.
Arbeitsstunden halte ich für unwahrscheinlich. Eher eine Einstellung wegen Geringfügigkeit. Es kann auch zu einer Ermahnung kommen. Bei dem Wert halte ich selbst Sozialstunden für übertrieben.
Was die Fragestellerin machen kann wäre vielleicht schriftlich eine Entschuldigung zu verfassen...
Anwalt einschalten, keine schriftliche Aussage machen, Rest nach Anweisung des Anwalts.
Gegebenfalls soll wohl heisen, wenn kein Antrag gestellt wurde. Somit ist die Kuh noch nicht vom Eis. Eine Stellungnahme kann nicht schaden. Andere Antworten auf die Frage, man solle sich einen Anwalt nehmen, sind übertrieben. Die Reue wurde ja nach der Tat gezeigt.