1000€ Bußgeld, lohnt sich eine Stellungnahme?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Finde es etwas ungerecht. Kannte mich mit dem System überhaupt nicht aus

Ind das ist wirklich deine Entschuldigung? Das ist schon echt schwach.

Aber das du angeblich nicht wusstest, das du das anmelden musst halte ich für unwahrscheinlich. Gerade diese Hinweise findest du überall im Netz.

Und seien wir ehrlich. In Deutschland ist alles irgendwie geregelt. Warum sollte das also nicht für Nebeneinnahmen gelten?

Sei froh, das du dich alleine gemeldet hast. Wenn das Finanzamt alleine dahinter gekommen wäre, dann würde das noch teurer werden.

Mach mit denen dort eine Zahlungsvereinbarung und zahle den Betrag dann ab.

Azubiranter2314 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 18:09

"Ind das ist wirklich deine Entschuldigung? Das ist schon echt schwach."

-habe nichts über eine "Entschuldigung" geschrieben noch erwähnt, es geht lediglich nur darum es als Argument für die Stellungnahme zu begründen. Nicht jeder ist mit den Einzelheiten des Gesetzes vertraut wie anscheinend Sie das sind. Solche Antworten habe ich schon erwartet.

"Hinweise findest du überall im Netz"

-natürlich, wenn man auch danach sucht aber nicht wenn man einen Kanal auf YouTube und Videos produziert. Also mit 14 habe ich aus Interesse einen Kanal erstellt um Spaß zu haben, hatte zu dem Zeitpunkt ja auch nicht gleich das Ziel Geld zu verdienen.

"Sei froh, das du dich alleine gemeldet hast. Wenn das Finanzamt alleine dahinter gekommen wäre, dann würde das noch teurer werden."

-Genauso froh kann das Bürgeramt sein, das ich mich entschieden habe es anzumelden. Hätte es genauso nicht tun müssen. Spar ich mir Steuern und das Bußgeld, herausgefunden hätten die es ja sowieso nicht, haben sie bis hierhin ja auch nicht! Habe mich aber trotzdem angemeldet und?!

"Und seien wir ehrlich. In Deutschland ist alles irgendwie geregelt. Warum sollte das also nicht für Nebeneinnahmen gelten?"
-Habe auch nicht erwähnt das es nicht so geregelt werden soll, die Frage ist deshalb auch dick im Text markiert gewesen. Aber die hast du ja beantwortet, den Betrag einfach zu zahlen.

Trotzdem danke das du dir die Zeit genommen hast, die Frage durchzulesen.

chanfan  11.03.2020, 18:25
@Azubiranter2314

Sehe mal zu, das du ein Beratungsgespräch bei der IHK in deiner Umgebung bekommst. Is´normal kostenfrei.

Ich glaube zwar nicht, das du um die Summe des Bußgeldes vorbei kommst aber:

  1. Die IHK kann dir ggf. genaueres sagen, wie du das zu deinen Gunsten abändern kannst.
  2. Du bekommst die Informationen, die dir in Zukunft weiterhelfen können. Wer weiß, was du sonst so nicht weißt.
Azubiranter2314 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 18:33
@chanfan

Vielen dank, soeben recherchiert und gefunden.

"Sobald in Deutschland ein Gewerbe angemeldet wird, ist dieses Unternehmen automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer. Bei dieser Pflichtmitgliedschaft spielt es keine Rolle, wie groß das jeweilige Unternehmen ist beziehungsweise ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt."

Werde versuchen bei der IHK mich morgen zu melden. Dachte nicht das die IHK für alle Gewerke zuständig ist da ich die nur über meine Ausbildung kenne. Auch wenn die Summe etwas geringer ausfallen könnte, würde ich mich freuen. Ob es überhaupt klappt ist ne andere Sache, mal sehen :/

Ich würde dir empfehlen das Blatt Papier jemanden zu zeigen, der sich damit auskennen könnte. Frag einfach mal einen Nachbarn oder auch jemanden aus deiner Familie. Recherchiere nach dem Namen des Absenders. Versuche erstmal sicherzustellen ob der Brief seriös ist und keine Betrüger dahinter stecken.

Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man bei ca 100€ verdienst eine Strafe von 1000€ bezahlen muss. Es gibt jährlich nämlich einen Freibetrag und wenn der nicht überschritten wird, muss man keine Steuern bezahlen, dennoch sollte man ein Gewerbe anmelden, sofern man eine Gewinn Absicht hat. Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass das Finanzamt kleine Youtuber jagt, die einen Gewinn von 10€ pro Monat haben.

Azubiranter2314 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 17:53

Hallo,

vielen dank! Ich habe mich angemeldet wie oben beschrieben und es handelt sich hierbei auch um das offizielle Schreiben des Bürgeramtes. Ich denke das Einkommen interessiert nur dem Finanzamt. Der Betrag ist in der Summe dazu zustande gekommen, da es hierbei um 3 Jahre verspätete Anmeldung handelt. natürlich habe ich in den folgenden Jahren weiterhin verdient.

Weiß jetzt überhaupt nicht ob eine Stellungnahme hilft oder ob es etwas bewirkt. Oder ob meine Argumente in der Frage nachvollziehbar ist. Wenn man solche Kenntnisse zu der Zeit von einem 14-jährigen erwartet (wie z.B. ich selbst) dann weiß ich auch nicht weiter oder dann bin ich einfach nur zu dumm, es nicht zu wissen.

ScGhe  11.03.2020, 18:00
@Azubiranter2314

Dann würde ich dir nahe legen schleunigst einen Steuerberater zu kontaktieren. Suche nach einem Steuerberater in deiner Nähe und vereinbare einen Termin. Der Termin wird zwar ein wenig zusätzlich kosten (etwa 50€ - 150€) aber dann hast du Gewissheit. Vielleicht kann man den Betrag auch um die Hälfte reduzieren, z. B. statt 1000 auf 500.

Azubiranter2314 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 18:13
@ScGhe

aber der Steuerberater kümmert sich doch hauptsächlich um Steuern? Ich muss nur eine schriftliche Begründung schreiben wieso ich mich verspätet angemeldet habe. Meine Frage ist in kurz: Bringt eine Stellungnahme etwas? Verringert es eventuell das Bußgeld an sich oder ist dieses Bußgeld festgesetzt?
der Steuerberater wird da nicht viel zu ändern können (vermute ich).

Also 1000€ ist nicht gerade wenig, da besteht definitiv die Interesse weiters auszugeben.

Finde es etwas ungerecht. Kannte mich mit dem System überhaupt nicht aus, in dem Alter auch nicht gewusst, noch wird es einem mitgeteilt, was beachtet werden muss.

Wie heißt das Sprichwort so schön: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Es muss dir auch niemand mitteilen, was beachtet werden muss, da du dich selbst darüber informieren musst, bevor du ein Gewerbe anmeldest.

Außerdem wäre es zu der Zeit, wo das Gewerbe angemeldet worden ist, die Pflicht der Eltern sich zu informieren, da du mit 14 alleine kein Gewerben anmelden kannst. Da bedarf es der Einverständnis/Verwaltung der Eltern.

Jetzt da du aber schon über 18 Jahre alt bist (volljährig u. voll geschäftsfähig), trägst du die Verantwortung für dein Gewerbe alleine.

Weiters wird dir hier wahrscheinlich keiner helfen können, aber ein Besuch bei einem Juristen, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist, sollte dein nächster Schritt sein.
Dieser wird dir bestimmt gezieltere Hilfe anbieten können als irgendein Online Frage Forum.

Liebe Grüße
Lukas

Woher ich das weiß:Recherche
Azubiranter2314 
Beitragsersteller
 12.03.2020, 14:19

Hallo Lukas,

vielen Dank für deine Antwort. Wie in meiner Frage beschrieben, ich habe YouTube als Hobby gestartet und aus Interesse begonnen, dabei nicht das Ziel gehabt, Geld zu verdienen. Mit 14 denken die meisten nicht an sowas und würde das auch von niemanden erwarten.

Habe mich heute morgen telefonisch bei der IHK gemeldet, die haben mich dann aufgeklärt und beraten, sowie erwähnt was ich schreiben sollte. Diese werden dann meine Stellungnahme auch noch einmal anschauen. Das ganze ist sogar kostenlos.

Aber interessant ist, das es sich bei mir um Einahmen handelt und keinen Gewinn, da die Einnahmen in Betriebskosten gesteckt wurden.

"Dieser wird dir bestimmt gezieltere Hilfe anbieten können als irgendein Online Frage Forum." Natürlich. Aufgrund dessen frage ich ja nur nach Erfahrungen, Vorgänge was man tun sollte usw.

vielen Dank fürs durchlesen und beantworten! :)

Nun, da du 19 Jahre alt bis, gehe ich davon aus, das du nicht viel Knete hast.

Gehe zu einem Fachanwalt, und lasse dich beraten. In deiner Situation sollte die Sache für dich kostenlos zu machen sein, oder max. mit einer kleinen Beratungspauschale bezahlt sein.

Bedenke, das Behörden heute FAST IMMER irgendwie nebulös, teils sogar dubios sind oder erscheinen. Wenn man das Pech hat, an einen Staatsdiener mit Komplexen oder schlimmeres zu geraten, dann GUTE NACHT !

Findet diese Speziess der Staatsdienerschaft einen gutgläubigen "Trottel", dann ziehen sie ihn nicht nur über den Tisch, nein, wenn möglich wird gleich der Tisch gebohnert !

Azubiranter2314 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 22:34

Also würdest du sagen das ich selber keine Stellungnahme schreiben sollte und eher das jemanden wie z.B. Fachanwalt weitergeben soll der das "professionell" verfasst?

Zitat aus dem Brief: "Nach Paragraph 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens schriftlich oder zur Niederschrift in der o.g. Behörde zu äußern.

Bei einer persönlichen Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich, um unnötige Wartezeiten für Sie zu vermeiden.

Sollte eine Stellungnahme nach Ablauf der Frist nicht eingegangen sein, wird eine Entscheidung nach Aktenlage getroffen."

Heißt das man kann dies durch Begründung aufheben lassen? oder eventuell den Bußgeld geringer ausgehen lassen?

eccojohn  12.03.2020, 11:57
@Azubiranter2314

Richtig, doch alles kann - nichts muss !

Gehe zu einem Fachanwalt und bitte um eine kurze Vorabinformation - dies kostet dir per Pauschalsatz so ca. 20 - 50,--€. Ich denke, das dieses Geld gut investiert ist! Dann hast du eine fachlich fundierte Aussage und kannst danach entscheiden.

Ich drück dir die Daumen !

Azubiranter2314 
Beitragsersteller
 12.03.2020, 14:10
@eccojohn

Vielen dank für diesen Lösungsvorschlag. Anhand einer anderen Antwort die mich drauf hingewiesen hat bei der IHK mich zu melden, habe ich heute morgen auch dort angerufen. Dort wurde ich telefonisch freundlich beraten und habe hilfreiche Informationen erhalten, so wie mitgeteilt bekommen sowie was ich schreiben/ erwähnen sollte. Dieser war auch der Meinung das bei meiner Situation keine oder bis zu 100€ als Bußgeld angesetzt werden kann, da die 1000€ immer automatisch als Höchststrafe im Anschreiben mit beigeschrieben wird.

Aufjedenfall schreibe ich nun eine Stellungnahme mit der IHK genannten Punkte. Und schicke das dann auch nochmal der IHK zu, diese wird sich meine Stellungnahme auch noch einmal anschauen. Das gute hierbei ich werde beraten aber auch noch unterstützt, dabei ist das kostenlos.

Und vielen Dank eccojohn! :)

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Azubiranter2314 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 22:36

Jetzt würde ich gern wissen ob hier welche mit Erfahrung haben und ob diese Stellungnahme etwas ändern würde oder nicht, insofern ob ich zahlen muss oder nicht oder die höhe der Summe verringert werden kann. Und ob meine Aussagen überhaupt verständlich wären oder ob es heißen wird "du musst dich informieren und das Gesetz kennen".

Also bringt ihrer Meinung nach eine Stellungnahme nichts?

Vampire321  11.03.2020, 22:54
@Azubiranter2314

§ 2 des ABGB besagt: „Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, daß ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei“

es mag Ausnahmen geben, aber dazu bedarf es eines Juristen, der sich in der Materie wirklich gut auskennt... sich da selbst dran zu wagen halte ich für sehr optimistisch

Azubiranter2314 
Beitragsersteller
 12.03.2020, 08:06
@Vampire321

vielen dank für die Information!