Wie lang darf mein Führerschein beschlagnahmt werden?
Ich bin in Baden-Württemberg in eine Verkehrskontrolle geraten mit 0,64 Promille. Daraufhin wurde ich aufs Revier gebracht und musste Blut abgeben. Die Polizisten haben vor dem Bluttest einen Schweißtest gemacht und dieser Schweißtest reagierte positiv auf Kokain, Amphetamin und THC. Nach einer Woche kam der Bluttest und im Blut befand sich keine Drogen. Übrigens bin ich über 21 Jahre alt und die Probezeit ist vollendet. Nun weiß ich jetzt nicht wie und wann ich mein Führerschein wieder zurück kriege. Ich habe schon mein Anwalt eingeschaltet, aber er meint weil ich relativ fahruntüchtig war wird das maximal 6 Monate dauern. Es wurden sogenannte Ausfallerscheinungen festgestellt. Hat jemand Erfahrungen gemacht?
4 Antworten
Dir wird eine Straftat vorgeworfen.
Die Fahrerlaubnis wurde aufgrund § 111a StPO vorläufig entzogen weil davon auszugehen ist das es auch im anschließenden Strafverfahren zu einer Entziehung der FE kommen wird.
Das bedeutet, diese vorläufige Entziehung besteht so lange bis das Strafverfahren abgeschlossen ist, entweder durch Einstellung oder durch ein Urteil in dem die FE dann mit Sperrfrist entzogen wird.
Naja, die Polizei übergibt den Vorgang an Deine zuständige Staatsanwaltschaft. Dort wird dann entschieden, wie es weitergeht: entweder wird Anklage erhoben, oder ein Strafbefehl ertelit, oder der Vorgang an die für Deinen Wohnort zuständige Führerscheinstelle zur weiteren Veranlassung abgegeben.
Dein Anwalt kann Dir aus seiner Kenntnis der örtlichen Abläufe heraus am besten sagen, wie es weitergeht
Meiner Vermutung nach wird sich die Führerscheinstelle bei Dir melden, Dir einm Fahrverbot erteilen (wie lange, müßtest Du Dir mal anhand der Promillen ergoogeln) und Dir plus einen Punkteeintrag in Flensburg plus ein Bußgeld plus Verwaltungskosten aufdrücken.
Aber, wie oben schon gesagt: Dein Anwalt ist der Rechtskundige. Ich kann nur Mutmaßungen anstellen.
Viel Glück!
dann rechne mal mit so 9 Monaten und die obligatorische MPU
was heist beschlagnahmt? der FS wurde dir entzogen. Mit Glück wirst vielleicht keinen neuen machen müssen
Ein Wischtest reagiert auf paar Sachen; ist aber nix im Blut - seltsam
Nein, keine MPU.
Doch MPU. In BW ab 0,3 mit Ausfallerscheinungen = das selbe wie mit 1,1- open End.
Auch in BW wird bei weniger als 1,1‰ keine MPU verlangt.
In Bayern ist es zumindest so, ändert sich dann bestimmt noch wenn es irgendwann denn mal bundeseinheitlich geregelt ist.
Hoffentlich lange, wenn man sich selbst und andere ganz bewusst im Straßenverkehr gefährdet.
Diese Antwort war so unfassbar nützlich. Danke das du deinen Beitrag leistest.
mit 0,64 Promille und keine Drogen im Blut, direkt MPU?