Schlagringeinfuhr nach Deutschland! Strafen?
Hey Leute. Ich bin 16 und habe mir gestern etwas dummes mit meinen Freunen erlaubt. Wir sind in die Tschechei rüber gefahren und haben uns alle einen Schlagring als Deko für zu Hause gekauft. Danach wurden wir von Zollbeamten erwischt. Unsere Eltern wissen alle bescheid, jedoch würds mich interessieren welche Strafe es nach sich zieht. Der Zollbeamte meinte, dass er gute sachen ins berichtheft über uns geschrieben hat, da wir so einsichtig waren usw. Aber welche Strafen zieht es nun nach sich, wenn man minderjährig ist?
6 Antworten
Schlagringe sind nach deutschem Waffengesetz verboten. Und das sagt das WaffG dazu:
Der Schlagring findet sich gesetzlich in Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) WaffG, dort unter Abschnitt 1 Nr. 1.3.2. Der Besitz ist strafbar und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft, § 52 Abs. 3 WaffG. Bei fahrlässigem Besitz ist die Höchstrafe 1 Jahr, § 52 Abs. 4 WaffG.
Was dann im Einzelnen bei Euch rauskommt, bestimmt der Richter.
Okay danke.
Mit etwas Glück ( keine Vorstrafe, einsichtig) stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Auflagen und Bedingungen ein.
Das wären Verzicht auf den Schlagring, Sozialstunden, Geldstrafe. Einen Arrest bekommst Du wohl nicht.
Warte ab und wenn es heikel wird musst Du Dir einen Anwalt leisten.
In der Regel wird das Verfahren gegen Minderjährige nach 1-2 Monaten eingestellt.
aber das jugendamt steht des wegen nicht gleich vor der tür oder?
Hat er gesagt das ihr oder du anzeige bekommst? Viel Passieren kann da nicht, sofern du oder ihr nicht Einschlaegig vorbestraft seid. Solche werden jeden Tag an der Grenze beschlagnahmt. Schlagringe waren in den 70 und 80er Jahre sehr beliebt. Lehrlinge aus Metallberufen konnten das immer besorgen, oder fertigen. In jeder Metalllfabrik waren Schlagringe ihm umlauf
Dann waere das Verbot gegen das Waffengesetz oder so aehnlich. In eurem Fall kann kann man das Verfahren wegen Geringfuegigkeit einstellen. Gegen Zahlung von 100€ . Da muesst ihr mit Staatsanwaltschaft verhandeln, sofern sie euch anschreibt. Solltet ihr Strafbefehl bekommen, koennt ihr alle Widerspruch dagegen einlegen. dann gibt es Gerichtsverhandlung. Aber wenn euch Stastsanwaltschaft anschreibt koennt ihr mit dieser verhandeln. auch ohne Anwalt.
Er hat gesagt, dass wir eine anzeige bekommen. Den rest klärt der richter.