Soll bei einem Ladendiebstahl und Anzeige Stellung genommen werden?
"Beim Ladendiebstahl gem. § 242 StGB erwischt, Anzeige, jetzt schriftliche Stellungnahme?"
"Guten Tag,
eine Person wurde beim Ladendiebstahl erwischt. Die Tat wurde wohl auf Kamera beobachtet. Person wird am Ausgang des Ladens vom Ladendetektiv angehalten und in ein Zimmer geführt, und wird gebeten die Sachen auszupacken. Die Person legt die Sachen auf den Tisch im Wert von ca. 80-90EUR. Es sind Teller, und Werkzeuge, sowie ein Taucheranzug dabei. Nun wurde Anzeige erstattet.
Im Polizeibrief wird Gelegenheit zur schriftl. Äußerung innerhalb zwei Wochen geboten.
Nun ist die Frage ob sich die Person äußern soll, da die Tat bereits zugegeben worden war, als der Ladendetektiv einen Bogen ausfüllte. Dieser wurde doch von der beschuldigten Person nicht unterschrieben.
Die Person hat aber bereits die Frist zur Stellungnahme versäumt, u.a da sie bei einem Unfall den Fuß gebrochen hatte. Die Person wurde im letzten Jahr wegen Warenkreditbetrugs beschuldigt, und eine Strafe zu 70 Tagessätzen a 10EUR erhalten, die sie bereits gezahlt hat. Ein Ladendiebstahl gab es auch bereits vor ca. 3Jahren(Warenwert 20EUR).
Die Person hatte die Gebühr in Höhe von 100EUR am Tattag beglichen.
Die Person bezieht Allg2, da krankgeschrieben.
Person ist 31J.
Soll die Person doch noch eine Stellung nahme ggf. Entschuldigsungsschreiben verfassen an den Laden oder Behörden um geringere Strafe zu bekommen? Die Person bereut die Tat. Oder soll sie sich gar nicht äußern? Wenn eine Geldstrafe verhängt wird, muss ja berücksichtigt werden dass die Person von Harz4 lebt, diese Angaben wurde aber nicht mit dem Fragebogen übermittelt. Was soll die Person am besten tun? Mit welcher Strafe kann die Person rechnen? Vielen Dank für jede Hilfe im voraus!!!
11 Antworten
Ladendiebstahl ist eigentlich ein typisches Jugenddelikt.
Dabei sollte man möglichst viel Kooperation und Reue beweisen. Denn das verleitet den Staatsanwalt dazu, das Verfahren einzustellen.
Sollte die Person aber schon lange erwachsen sein, muss die Person darauf hoffen, dass gerade der Bezug von ALG-Geld als moralische Minderung vom Staatsanwalt aufgefasst wird. Dabei kann eine förmliche, entschuldigende Stellungnahme nicht schaden, solange der Staatsanwalt das auch mitbekommt.
Danke für schnelle Antworten. Eine Expertenmeinung wäre zu der Hauptfrage wäre super.
Die Frist zur schriftl. Stellungnahme ist seit paar Tagen abgelaufen, wohin sollte das Entschuldigungsschreiben am besten gehen, direkt an die Staatsanwaltschaft? Die Vorstrafe war ja unter 90 Tagessätze, muss die Straftat nicht neu beurteilt werden? Wird das Einkommensverhältnis vor dem Urteil noch geprüft? es muss ja nicht unbedingt zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
wenn Widerspruch gegen ein Strafbefehl eingelegt wird kommt es ja dann zu einer Gerichtsverhandlung, die ja mit kosten verbunden ist oder?
Kostet nix, außer du nimmst dir einen teuren Anwalt.
Vielleicht helfen dir diese Infos:
www.strafverteidiger-diebstahl.de
2 Möglichkeiten:
- Ein Strafbefehl flattert ins Haus. Wenn dagegen kein Einspruch/Widerspruch eingelegt wird, gilt das als Urteil, so als hääte es der Richter persönlich in einer Verhandlung gesprochen
- Es kommt zu einer Verhandlung. Da kann immer noch nach Herzenslust bereut werden!
Ich würde den 2. Weg bevorzugen. Weil ein Strafbefehl meistens sehr hoch angesetzt ist.
stellungnahme & entschuldigungs schreiben trotzdem noch abschicken , falls es vor gericht kommt einsicht und reue zeigen . Strafe wird entweder geldstrafe , sozailstd oder bewährung .
denke nicht , dass das verfahren eingestellt wird wegen des geklauten wertes & da es nicht das erste mal ist