Wie oft im Jahr darf der Vermieter eine Thermenwartung druchführen?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe nach langer Suche nicht wirklich was sinnvolles gefunden, außer dass der Vermieter triftige Gründe schriftlich vorzubringen hat und so einen Termin vereinbaren muss um die Therme zu warten. Also bei uns wurde unsere Therme erst im Mai mit einem guten Ergebnis gewartet. Auf dem Aufkleber steht drauf, dass die nächste Wartung nun 2012 sein soll. Soweit so gut. Nun haben wir aber eine schriftliche Ankündigung erhalten, dass er diesen Monat diese erneut durchführen lassen will. Sehe ich das richtig, dass hier die Notwendigkeit nicht gegeben ist, die Wohnung zu betreten? Folgendes habe ich gefunden!
(Das AG Ibbenbüren, hat in seinem Urteil vom 1. September 1998, Az: 13 C 77/97 den Grundsatz recht treffend wie folgt formuliert: Mangels einer mietvertraglichen Regelung steht dem Vermieter ein Recht zur Besichtigung der Wohnung im laufenden Mietverhältnis nur bei Vorliegen eines hinreichend gewichtigen Grundes zu.)
Meiner Meinung nach dürfte, da ja noch nicht 2012 ist, der Grund nicht hinreichend sein. Unser Vermieter besitztauch Zweitschlüssel zu Wohnungen, weswegen wir auch unser Schloss gewechselt haben. Er ist ein Kontrollfreak, meiner Meinung nach schon krankhaft. Weswegen wir auch des Öfteren aneinander geraten sind.
Ich hoffe auf schnelle Antworten.
Danke
8 Antworten
Wenn der Vermieter meint, die Therme wieder warten zu müssen, ist das sein gutes Recht. Es ist seine Therme, Du hast die Notwendigkeit nicht zu beurteilen...
Wie oft im Jahr darf der Vermieter eine Thermenwartung druchführen?
Kann auch mehr als einmal im Jahr sein,So weit ich weiß gibt es keine gesetzlichen Regelungen.
Weisen Sie ihn darauf hin,dass die letzte Wartung erst vor einem halben Jahr war.
Die Wartung einer Gasheizung wird in der Regel jährlich ausgeführt, bei Brennwertgasheizungen sind 2 Jahre angeraten. Will der Vermieter kürzere Fristen der Wartungen, hat er sicher gute Gründe: Neuer Wartungs/Instandsetzungsvertrag mit einer H-Firma oder sehr hohe Inanspruchnahme der Therme, Aufforderung zur Wartung durch Schornsteinfeger wegen zu hoher Immissionswerte an deiner Therme. Lass dir den Grund nennen. In der Abrechnung der Betriebskosten taucht die Wartung der Therme als Kostenstelle auf. Unbegründete Wartungen musst du aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht tragen. Wenn der Vermieter die zusätzliche Wartung selbst bezahlen will, kann er auch zusätzliche Wartungen in Auftrag geben, die du dann zulassen musst.
Die Regel ist einmal jährlich und einmal jährlich die Immisonsschutzmessung. Auch ich kenne aber keine Regelung, die das mehrfache Warten der Therme unterbindet. Allerdings wäre zu prüfen, nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, ob es erforderlich ist. Denn in den meisten Fällen wird die Wartung über die Betriebskosten abgerechnet. Das was Sie gefunden haben ist das generelle Fehlen einer Regelung des Zugangsrechts des Vermieters im Mietvertrag, trifft das überhaupt bei Ihnen zu? Und auf diesen Fall gar nicht! MfG
wenn die nächste Prüfung erst 2012 ansteht, muss er jetzt nicht prüfen, das teilst du ihm schriftlich mit und damit basta.
Besichtigungsrecht nur aus einem wirklich wichtigen Grund, einfach nur mal so....geht nicht, musst du ihn auch nicht rein lassen....
in welcher Richtung?
So weit ich weiß gibt es keine gesetzlichen Fristen.