Sohn von Vermieter ohne schriftliche Vollmacht in die Wohnung lassen -Wohnungsverkauf
Hallo Gemeinde muss man den Sohn der Vermieterin ohne eine Vollmacht in die Wohnung lassen, obwohl er nicht Bestandteil des Mietvertrages ist. Er sei angeblich Nutznießer seit Sommer, aber keine einzige Mietpartei hat bisher eine Vollmacht gesehen. VM Sohn möchte angeblich im Einverständnis der Mutter ( VM) Wohnung verkaufen. Sohn plant Verkauf und Wohnungsbesichtigung mit Makler. Dass ich die Wohnung für einen möglichen Verkauf besichtigen lassen muss, weiss ich. Nur welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein? Danke
9 Antworten
Der Verkauf der Eigentumswohnung steht nur dem Eigentümer zu. Der Inhaber eines Nießbrauches kann nicht als Veräußerer der ETW tätig werden. Die Eigentümerin muss den Mieter informieren, wenn es eine Grundbuchveränderung hinsichtlich des Nießbrauches gegeben hat, die zum Wechsel des Vermieters führte. Keine Information - Keine Reaktion des Mieters. Makler, Erwerbswillige und Sohn bleiben ohne Vollmacht vor der Tür. Basta.
genau so hab ich mir das gedacht und erhofft. Danke
Du musst niemanden in die Wohnung lassen... Aber vielleicht erleichtert es in diesem Fall das Zusammenleben? Bei Verkauf muss dem Verkäufer Zugang gewährt werden - und auch Maklern, Kaufinteressenten... - aber nur nach Anmeldung.
es geht um die vollmacht
genauso ist es !
Falls du einen Mietvertrag hast, der von der Vermieterin unterschrieben ist, ist sie auch die Ansprechpartnerin. Der Sohn kann ohne Vollmacht seiner Mutter nicht tätig werden. Mir sieht das eher danach aus, als wolle der Sohn hinter dem Rücken seiner Mutter tätig werden und sie dann vor vollendete Tatsachen stellen. Sollte die Mutter nicht mehr geschäftsfähig sein, müsste es auch darüber etwas schriftliches geben. Am besten wendest du (und auch die anderen Mietparteien) dich direkt an die VERMIETERIN persönlich
Der Nießbrauch ist keine Eigentumsübertragung, könnte aber zum Wechsel des Vermieters führen.
In der Regel reicht es aus das der Vermieter den "Besuch" + Grund einer Dritten Person ankündigt.
Man stelle sich vor jeder Handwerker müßte eine schriftlich Vollmacht vorweisen.
Dass ich die Wohnung für einen möglichen Verkauf besichtigen lassen muss, weiss ich. Nur welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein?
Für was? Besichtigungen?
Besichtigungen für mögliche Kaufinteressenten und Makler.
Voraussetzungen, Information seitens des Vermieters.
Der Sohn kann viel sagen.
Besichtigungen müssen übrigens nicht wann und so oft Vermieter und Makler das wollen geduldet werden.
1 x die Woche a ca. 45 Minuten, mehr nicht.
Dazu hat sich bewährt das der Mieter selbst die Termine festlegt und diese dem Vermieter und Makler schriftlich mitteilt.
Warum will man den Sohn die Wohnung mit einem Kaufinteressenten partout nicht besichtigen lassen? Der Verkauf kann so auch nicht verhindert werden. Es ist doch nur eine Besichtigung und hat doch nichts damit zu tun ob der Sohn berechtigt ist oder nicht zu verkaufen, das wird an anderer Stelle geklärt. Ich erkenne hier keinen Vorteil für den Mieter.
lies mal richtig, das was du da behauptest schrieb ich nie
Wenn der Sohn sagt, er sei Nutznießer, dann müßte es eine Eigentumsübertragung geben, die er dann vorweisen könnte