Thermenwartung / Schornsteinfeger noch bezahlen?!
Hallo,
ich bin zum 01.10.2012 aus meiner Wohnung ausgezogen, welche sofort wieder vermietet war. jährlich kam der Kamienkehrer und die Therme wurde gewartet vor jeder neuen Heizperiode. Dies habe ich gemäß meinem Mietvertrag auch immer seperat bezahlt. Ich verstehe nur nicht ob es tatsächlich meine Pflicht ist die Wartung und den Kaminkehrer dieses jahr auch noch zu bezahlen obwohl dieser erst im November kommt und ja eigentlich für den kommenden Winter wartet, in dem ich nicht mehr in der Wohnung wohne. Muss ich das bezahlen oder nicht??
Vielen Dank
9 Antworten
Nachdem Dein Vertragsverhältnis mit dem VM zum 30.9.12 geendet hat, ist der VM resp. der dann neu eingezogene Nachmieter für die Wartung und die Kaminkehrerprüfung zuständig. Allerdings könnte es sein, dass - je nach Vertrag - auf dem Umweg über die NK-Abrechnung ein Ausgleich dahingehend erfolgt, dass Du für die 9 Monate des Abrechnungsjahres anteilig an diesen Kosten zu beteiligen bist. Das sollte sich aber aus der Abrechnungspraxis des Jahres Deines Einzuges doch leicht nachträglich prüfen lassen. Hast Du im Bezugsjahr diese Kosten in voller Höhe bezahlt (vorausgesetzt, Du bist unterjährig eingezogen)? Falls ja, musst Du m.E. nichts nachzahlen. Falls nein - siehe oben.
Kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Wenn der Mietvertrag noch läuft, grundsätzlich ja...
Du bist zum 1.10. ausgezogen. Dein Vertrag ist zuende. Warum sollst du das noch bezahlen? Das ist die Pflicht des Nachmieters.
Du musst nur die Kosten bezahlen, die während Deiner Mietzeit - also bis zum 01.10. - angefallen sind. Kommt der Kaminkehrer nach dieser Zeit oder wird die Therme nach dieser Zeit gewartet, sind das nicht Deine Kosten. Eine Wartung erfolgt ja nicht rückwirkend.
Du musst noch den Anteil tragen tragen, den du in diesem Jahr noch in der Wohnung verbracht hast, also 9 Monate. Die Wartung der Therme hat nichts mit der Heizperiode zu tun bzw. wann diese anfängt. Denn heisses Wasser hast du doch in den 9 Monaten auch verbraucht.