Wohnung, freund zieht zu?
Wenn man zusammenzieht, also ich habe eine Wohnung und mein Freund will mit einziehen als Zweitwohnsitz, muss man ja dem Vermieter vorher bescheid sagen und dieser muss doch schriftlich zustimmen oder? Wann sollte der Vermieter wissen dass jemand zuzieht und was gibt es zu beachten?
9 Antworten
Es genügt nicht, dem Vermieter einfach nur eine Mitteilung über den Zuzug zu geben. Sondern du musst ihn um eine Genehmigung bitten.
Bei einem Lebenspartner kann der Vermieter die Genehmigung in der Regel nicht verweigern, weil die Gestaltung des gemeinsamen Lebens ein berechtigtes Interesse für dich darstellt. Es gibt 2 Ausnahmen (Grund in der Person oder Wohnung zu klein), bei denen der Vermieter die Genehmigung verweigern darf. Aber ich unterstelle mal, dass die Gründe bei dir nicht relevant sind. Jedoch ist dadurch zuerst die Genehmigung vor Zuzug einzuholen.
Man muss sich vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen und in der Regel muss der Vermieter zustimmen.
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/mietrecht/recht-und-urteile/nachzug-des-partners.html
Hier auch noch interessante Aspekte:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Einzug-des-Freundes-was-kann-ich-dagegen-tun--f234488.html
danke, das währe dann 1 Woche vorher. Also ist er bis dahin mein Besuch (:
Bevor er halt offiziell einzieht, also bevor er sich ummeldet.
Wie hier schon geschrieben wurde, bis 6 Wochen ist Besuch erlaubt bzw. zählt Übernachtung als Besuch.
Beachte die Hinweise im ersten Link, da steht welche Infos Du dem Vermieter geben sollst.
muss man ja dem Vermieter vorher bescheid sagen und dieser muss doch schriftlich zustimmen oder?
Richtig.
Wann sollte der Vermieter wissen dass jemand zuzieht
Sobald ihr beide eine auf Dauer angelegte Haushaltsgemeinschaft gründen wollt, braucht ihr als Nichtverheiratete die schriftliche Zustimmung des VM.
Da schreibt man zugangssicher per Prio-Brief oder Einwurfeinschreiben:
"Betr.: Aufnahme meines Lebensgefährten
Sehr geehrte/r Frau/Herr (Name),
zum 01.08.2018 wird mein Lebensgefährte Herr (Vorname Nachname) bei mir einziehen.
Ich bitte Sie, Ihre Erlaubnis zur Aufnahme meines Lebensgefährten i. S. d. § 540 I BGB zu erteilen.
Der Wunsch, eine nichteheliche Gemeinschaft zu begründen, stellt ein berechtigtes Interesse dar, die Erteilung dieser Erlaubnis i. S. d. § 553 I BGB zu beanspruchen.
Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift)"
was gibt es zu beachten?
Der VM darf die Betriebskosten(vorauszahlungen) entsprechend erhöhen.
Die Genehmigung kann der VM nur verweigern, wenn "wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann."
Viel Glück :-)
G imager761
Wenn Dein Freund einziehen möchte musst Du den Vermieter vorher um Genehmigung bitten.
das ist mir klar, aber wie lange im vorraus sollte ich das dem Vermieter mitteilen?
Vor dem Einzug, deines Freundes.
Der Einzug ist bekannt zu geben, weil es ja Auswirkungen auf die Nebenkosten hat.
Bis 6 Wochen gilt als Besuch.
wann sollte man das dem Vermieter mitteilen? weil überall steht im voraus
Im Voraus zum Einzug.
Aber er kann ja schon mal ein paar Wochen zu Besuch kommen.
Ich würde es machen, wenn man sicher ist, dass der Einzug erfolgt und von Dauer ist.
Gute Antwort
Wann sollte man dem Vermieter den Zuzug mittleilen? reicht 1woche?