Nach umzug Therme seit 9Jahren nicht gewartet, wer zahlt?
Hallo
Ich bin seit Februar 2014 in diese Wohnung. Vor 2 Wochen hatte ich ein Problem dass ich kein Warmes Wasser mehr bekommen konnte. Ich meldete mich bei meinen Vermieter und er kam kurz vorbei.
Er meinte dass die Therme irgendwas hat und rufte mir ein Installatuer. Der Installateur hat irgendwas gemacht und kassierte 50euro.
Der Installateur sowie der Vermieter weisten mich darauf, dass die Therme gewartet werden soll.
Laut meinen Infos solle sie jedes Jahr gewartet werden, vom Mieter. Jedoch war die letzte Wartung in August 2007 also knapp 9 Jahre her.
Das würde bedeuten ich habe die Wohnung mit eine seit 7Jahren nicht gewarteten Therme bekommen...
Wer sollte nun die Kosten für die Wartung übernehmen? kann auch sein dass es ein Defekt gibts... übernehme ich jetzt alle Kosten??
4 Antworten
Seit deinem Mietbeginn in 14 trägst du laut Mietvertrag die Verantwortung für die regelmäßige Wartung. Steht im Mietvertrag auch, dass du dafür bezahlen sollst bzw. musst?
Vor deinem Einzug hätte natürlich der Vermieter die Funktionstüchtigkeit prüfen und gegebenenfalls eine Reparatur auf seine Kosten veranlassen müssen. Er ist ja grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten
Wenn jetzt eine Reparatur notwendig wird. ist dafür generell der Vermieter Kostenträger. Wartung ist ein anderes Paar Schuhe. Die Kosten dafür können im Rahmen der Betriebskostenvorauszahlungen auf den Mieter abgewälzt werden.
WAs hat denn der Installateur gemacht? Reparatur muss Vermieter zahlen.
Hallo, im Vertrag steht dass ich für die jährliche Wartung zuständig bin.
Und warum hast Du das zumindest 2015 nicht veranlaßt?
Wartungskosten der Therme können auf den Mieter abgewälzt werden, wenn vertraglich vereinbart.
Ob nun der Vermieter die Wartung beauftragt und die Kosten dann zusammen mit den anderen Betriebskosten umlegt oder der Mieter den Auftrag erteilt und direkt bezahlt ist dabei unwichtig.
Allerdings ist es unzulässig dem Mieter die Vornahme der Wartung zu übertragen. Das ist Aufgabe des Vermieters.
Siehe hier
https://www.schneideranwaelte.de/uncategorized/vornahmeklausel/
Steht in Deinem Mietvertrag explizit, dass die Kosten der Wartung dieser Therme zu Deinen Lasten gehen?
Nenn nicht - Kosten des Vermieters. Reparaturkosten wegen fehlender Wartung entstanden - dito.
Dein Problem ist aber, das wir nicht das jahr 2015 haben und somit hast auch Du die entsprechenden Wartungsintervalle nicht eingehalten. Die Fehler / Versäumnisse Deines Vormieters sind nicht mehr relevant. Denn Du kannst nicht beweisen, dass ihm nicht doch jährliche Rechnungen über Ausführung dieser Arbeiten vorliegen. Er muß auch nichts mehr nachweisen.
Und Du kannst nichts nachweisen.
Dann hättest du bei Deinem Einzug darauf bestehen sollen, dass die Wartung sofort zu Lasten des Vermieters gemacht wird und Du erst ab 2015 dafür zuständig bist.
Genau genommen hast du einen Mangel der Mietsache stillschweigend hingenommen.
Das würde bedeuten ich habe die Wohnung mit eine seit 7Jahren nicht gewarteten Therme bekommen...
Richtig und wer ist daran Schuld? Du als Mieter.
Warum:
Hallo, im Vertrag steht dass ich für die jährliche Wartung zuständig bin.
Aber die Therme wurde schon seit 2007 nicht gewartet. Ich lebe hier erst seit 2014. Zahle ich es trotzdem?
Dass der/die Vormieter nichts gemacht haben entbindet Dich nicht von deinen vertraglichen Pflichten.
Hallo, im Vertrag steht dass ich für die jährliche Wartung zuständig bin. Aber die Therme wurde schon seit 2007 nicht gewartet. Ich lebe hier erst seit 2014. Zahle ich es trotzdem?