Wie oft darf man eine Klausur schieben?
Heyho,
ich studiere an der Hochschule Kaiserslautern (am Standort Zweibrücken).
Ich weiß, man darf eine Klausur bei nicht-bestehen bis zu 2 mal wiederholen. Meine Mitstudenten haben mir gesagt das gilt auch, wenn man eine Klausur nicht mitschreibt (sprich schiebt). Laut ihnen darf man eine Klausur nur 3 mal schieben. Also eine Klausur die im 1. Semester ist, muss ich spätestens im 4. Semester schreiben und werde dann vom Prüfungsamt automatisch zu dieser Prüfung angemeldet. Wenn ich dann nicht teilnehme zählt das automatisch als Fehlversuch.
Ich kann allerdings in unserer Prüfungsordnung nichts dazu finden und kann mir nicht vorstellen, dass das stimmt. Da aber so viele davon überzeugt sind dachte ich ich frag mal ob hier jemand Erfahrung damit hat bevor ich jemanden vom Prüfungsamt damit nerve ^^
LG Decane
1 Antwort
vermutlich darfst du schieben, so oft du willst. Es kann nur sein, daß du vielelicht bestimmte Veranstaltungen erst besuchen darfst, sobald du ein bestimmtes Fach schon erfüllt hast. Wenn du die Klausur schiebst, also dich auch nicht für die Prüfung angemeldet hast, ist es ja noch kein Fehlversuch.
Mein Bruder ist im 6. Semester und hat letzte Woche die Prüfung Rechnungswesen 1 aus dem 1. Semester geschrieben - so viel dazu
Das sind dann aber besonderheiten an deiner Hochschule. Es kann sein, daß die erwarten, daß dann spätestens im 3. Semester deinen Erstversuch tätigst. Das kommt mir zwar komisch vor, weil du die Fächer ja belegen kannst, wann und wie du willst. Wenn du das Fach erst im 5. Semester machen willst, kann dir ja keiner vorschreiben, daß du im 3. Semester eine Prüfung ablegen mußt. Aber wenn du ganz sicher gehen willst, frag lieber direkt beim Prüfungsamt nach.
Ja werd ich wohl lieber machen.
Ich hab nie behauptet, dass es automatisch ein Fehlversuch ist. Mit wurde nur gesagt beim 3. mal schieben wird man "zwangs-angemeldet" und wenn man DANN nicht teilnimmt ist es ein Fehlversuch.