Inwieweit ist die Prüfungsordnung der Uni verbindlich?
Hallo Ihr Lieben,
und zwar werde ich in den nächsten Tagen eine Multiple Coise Klausur schreiben. Nun hat uns unsere Dozentin gesagt, dass zu dem Bestehen der Klausur 80% der Fragen richtig beantwortet werden müssen. Nun habe ich in meiner Prüfungsordnung für den Bachelor Lehramt gelesen, dass eine Prüfung mit dem Auswahl Antwort Verfahren bereits mit 60% als bestanden gilt.
(10) Die Prüfung ist bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 60% der gestellten Prüfungsaufgaben zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22% die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Kandidatinnen oder Kandidaten unterschreitet, die insgesamt an der Prüfung teilgenommen haben.
In der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fakultät steht zwar das der Dozent sich aussuchen darf wann der Prüfling bestanden hat aber unter ihren Geltungsbereich fällt mein Studiengang nicht, da ich ja auf Lehramt studiere. Oder sehe ich das Falsch ?
Ich habe meiner Dozentin geschrieben und keine Antwort bekommen und mich drei Tage später an das Prüfungsamt gewandt welches mir ebenfalls keine Antwort liefern konnte ob diese Klausur durch eine Sonderregelung nicht unter die Prüfungsordnung des Lehramtes fällt.
Kann ich wenn ich nicht bestehen sollte einen aber über 60% der Fragen richtig beantwortet habe mich erneut an das Prüfungsamt wenden und wenn die Prüfungsordnung Lehramt für diese Klausur gelten sollte darauf bestehen, dass sie mir nachträglich als bestanden angerechnet wir?
LG Svenja
1 Antwort
Ich würde bei Prüfungsamt und Dozentin mal etwas Druck machen - die müssen das eigentlich wissen bzw. Auskunft darüber geben. Bei der Dozentin auch gerne mal auf den Paragrafen verweisen oder nach der Vorlesung ansprechen. Achtung: Manche Dozenten beantworten grundsätzlich nur Mails, die über die Uni-E-Mail-Adresse verschickt wurden. Das so ein "vielbeschäftigter Dozent" nicht gleich sofort auf Mails antwortet ist auch nicht ungewöhnlich. Hat die Dozentin eine Sekretärin oder sonstige wissenschaftliche Mitarbeiter, die Bescheid wissen könnten?
Ansonsten: Fachschaft fragen! Ich weiß nicht, wie gut eure Fachschaft organisiert und personell aufgestellt ist, aber die sind genau für solche Fälle eigentlich der richtige Ansprechpartner - schließlich sollen die die Interessen der Studierenden vertreten.
Nebenbei: 60% ist die absolut übliche Grenze - in Noten ausgedrückt ist das eine 4. Bei 80% müsste ja jeder mindestens eine 2 haben. Normale Dozenten würden einfach 60% machen und dann die Fragen etwas schwieriger, wenn sie Leute "rausprüfen" wollen. Vielleicht sind bei 80% ja auch alle Fragen megaleicht und daher gut zu meistern?
Wenn in der Prüfungsordnung aber steht, dass das im Ermessen des Dozenten steht, kannst du da wenig "machen". Für dich gilt die Prüfungsordnung der Fakultät, an der du studierst - egal, ob das Fach auf Lehramt studiert wird oder nicht (eine "Lehramtsfakultät gibt es ja nicht, oder?") Beachte: Vielleicht hat sich die Dozentin auch nur versprochen?