Selbst Exmatrikulieren und wieder neu immatrikulieren obwohl zu Prüfungen angemeldet?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es hängt alles von der Prüfungsordnung deiner Hochschule ab. Hier an einer großen Universität in Bayern funktioniert dieser Trick nicht. Man bleibt für die Wiederholungsprüfungen trotz eigener Exmatrikulation angemeldet und ein nicht Erscheinen führt automatisch zum Nichtbestehen. Was möglich ist, ist sich von den Prüfungen, die noch nicht abgelegt wurden vor Beginn des Prüfungszeitraums abzumelden.

Wenn möglich schreib doch deine Hochschule mit Studiengang mal hier rein, vielleicht kann dir dann jemand helfen.

wogloriawohnt 
Beitragsersteller
 19.12.2012, 15:38

Gilt das auch, wenn man sich ja bereits vor Prüfungsbeginn (Prüfungszeitraum) exmatrikulieren lässt. Weil dann ist man ja exmatrikuliert, folglich kein Mitglied der Hochschule mehr und dann kann einem folglich auch kein bestanden oder nicht bestanden verzeichnet werden, wenn man ja garnicht mehr in der Studentenliste sozusagen aufgeführt ist, oder?

KuarThePirat  19.12.2012, 15:45
@wogloriawohnt

Ja, die Exmatrikulation löscht die Anmeldung für die Wiederholungsprüfung nicht. Für die hast du dich ja erstmals im Semester davor angemeldet. Eben um Tricksereien mit Exmatrikulation zu verhindern gilt diese Regelung hier.

Hier bei gutefrage gab es einen ähnlichen Fall, der hat sich vor den Prüfungen exmatrikuliert und als Folge davon endgültig nicht bestanden.

http://www.gutefrage.net/frage/probleme-mit-exmatrikulation--falsch-beraten--endgueltig-nicht-bestanden

KuarThePirat  19.12.2012, 17:12
@wogloriawohnt

Das ganze wurde zwischenzeitlich auch vor Gericht entschieden: "Nach verbindlicher Prüfungsanmeldung muss das damit begründete Prüfungsrechtsverhältnis bis zu seinem in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Abschluss durchgeführt werden, ohne dass der Studierende sich dieser Pflicht durch eine Exmatrikulation entziehen kann. Dies hat die 5. Kammer des VG Trier mit Urteil entschieden."

Quelle: http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/180150

wogloriawohnt 
Beitragsersteller
 19.12.2012, 15:17

Das klingt logisch, wird wohl so sein. Aber ein Abmelden von den Prüfungen ist doch bestimmt nur unter bestimmten und triftigen Gründen möglich. Was soll ich denn als Grund für den Prüfungsrücktritt angeben. Da geht doch nur Krankheit mit Attest durch etc. Und ich bin aber nicht krank. Ich weiß echt nicht mehr, was ich machen soll....

KuarThePirat  19.12.2012, 15:21
@wogloriawohnt

Die Abmeldung von Prüfungen, die noch nicht abgelegt wurden geht hier (Erlangen) ohne Angabe von Gründen. Von einer Wiederholungsprüfung kann man sich dagegen gar nicht abmelden, die kann man nur wg. gesundheitlicher Probleme mit einem ärztlichen Attest um ein Semester schieben.

Wie gesagt, das ist von Prüfungsordnung zu Prüfungsordnung unterschiedlich.

Als ehemaliger Leiter einer bayerischen Studienberatungsstelle folgendes: Eine Exmatrikulation hemmt den Fristablauf für eine Wiederholungsprüfung nicht. Das wäre also keine Lösung. Du kannst aber (je nach Prüfungsordnung) einen Antrag auf Prüfungsfristverlängerung stellen (beim Prüfungsamt). Es müssen allerdings gewichtige Gründe nachgewiesen werden (z.B. per ärztlichem Attest). Sich exmatrikulieren, um dann wieder ins 1. Semester zu gehen, klappt nicht. "Jungfräulich" ist man nur einmal. Man würde Dich - gleicher Studiengang vorausgesetzt - zwangsweise wieder in das entsprechende Semester einstufen. Da ich das Gefühl habe, dass Du momentan ziemlich verwirrt bist, rate ich zu folgendem: Mach einen Besprechungstermin mit dem Leiter des Prüfungsamtes aus (Begründung: schwieriges rechtliches Problem) oder geh mit Deinem Anliegen zur Zentralen Studienberatung. Auch da am besten zu dem Leiter/der Leiterin. Und schreib Dir alles auf, was gesagt wird (mit Namen der Auskunftsperson). Unabhängig davon könntest Du den Besuch bei der Studienberatung auch dazu nutzen, die Frage zu klären, ob Du wirklich das richtige Studium gewählt hast bzw. welche sonstigen Probleme Dich am "ordnungsgemäßen" Studium hindern.

Das hängt von der Prüfungsordnung deiner Uni ab. An meiner war es so, dass man sich von Prüfungen auch wieder abmelden konnte. Das musst du aber mit deiner Prüfungsordnung klären. Wie es bei euch aussieht weiß hier keiner. Ob du Prüfungen schieben kannst musst du dort auch klären.

wogloriawohnt 
Beitragsersteller
 19.12.2012, 14:39

Ich komme mit der nicht zurecht. Ich kann es da nicht rauslesen. Kann ich dir mal meine Prüfungsordnung geben? Das wäre nett.

kati3015  20.12.2012, 11:30
@wogloriawohnt

Wenn du mir den Link hier reinstellst kann ich mal drüber schauen.

Normalerweise musst Du im Prüfungslokal unterschreiben, dass Du tatsächlich an der Prüfung teilgenommen hast. Tust Du das nicht, zählt es auch nicht als Fehlversuch, sondern schlicht als "nicht angetreten". Angemeldet sein, aber dann nicht antreten, hat, zumindest bei den Prüfungen, für die Du noch keine Fehlversuche hattest, die gleichen Folgen, wie nicht angemeldet sein, nämlich gar keine.

Bei Prüfungen, die Du bereits angetreten und nicht bestanden hast, musst Du soweit ich weiß im darauf folgenden Semester zwingend antreten, sonst zählt es als Fehlversuch, aber da bin ich mir nicht ganz sicher. Auf jeden Fall kannst Du bei den Prüfungen, die Du dieses Semester für einen "Erstversuch" angemeldet hast, einfach nicht hingehen, das hat dann keinerlei Folgen und Du kannst zum Beispiel im kommenden Semester Deinen Erstversuch starten. Die Anmeldung zu Prüfungen ist unverbindlich. Nur umgekehrt geht es nicht. Wenn Du eine Prüfung nicht angemeldet hast, wird sie Dir auf gar keinen Fall angerechnet, also im Zweifelsfall eher "zu viel anmelden" und dann nicht hingehen.

NoHumanBeing  19.12.2012, 14:31

Der obige Beitrag gibt die Situation an unserer Hochschule wieder. Im Zweifelsfall entwedern selbst in der Prüfungsordnung nachlesen oder beim Prüfungsamt nachfragen, ob es Folgen hat, eine Prüfung, zu der man sich angemeldet hat, nicht anzutreten. Bei uns hat es wie gesagt keine und ich vermute, dass viele Hochschulen das ähnlich handhaben.

wogloriawohnt 
Beitragsersteller
 19.12.2012, 14:31

Kann ich das jetzt so machen, wie ich mir vorgenommen habe oder nicht? Kann ich mich jetzt einfach exmatrikulieren lassen und dann nochmal von neu anfangen sozusagen? Oder kann ich das nicht, weil ich zu den einmalig nicht bestandenen, aber angemeldeten Prüfungen ja nicht antrete, weil ich mich ja noch VORHER exmatrikulieren lassen will? Mann,,,, ich weiß echt nicht mehr weiter.... :(