Bachelorstudium im letzten Semester bei der letzten Klausur verkackt
Ich habe mein gesamtes Elektrotechnikstudium fertig, inkl. Bachelorarbeit, bis auf die eine letzte Klausur, wo ich haarscharf am Bestehen vorbeigeschrabbt bin. Mein Antrag beim Prüfungsamt auf mündliche Zusatzprüfung bzw. alternativ eine vollständige mündliche Prüfung wurde abgelehnt. Meine Prüfungsordnung ist mit diesem Semester ausgelaufen. Ein Prüfungsordnungswechsel würde für mich bedeuten, dass ich mindestens 4 Semester nochmal dranhängen müsste, weil fast nichts aus der alten PO anerkannt wird und aufgrund der Wechselregelung ich in allen Prüfungen nur einen Versuch hätte. Laut meiner PO darf ich beliebig oft Prüfungen ablegen, wenn das Modul noch nicht bestanden ist. Aber die ist ja jetzt leider hinfällig. Und das Prüfungsamt wendet auf mich bei der mündlichen Prüfung schon die Regelung aus der neuen PO an, wo das nicht mehr möglich ist.
Es geht hier um meine physische und auch seelische Existenz, ich habe mittlerweile keine Geldreserven mehr und den Großteil meiner Sachen verkaufen müssen, ich wohne zu zweit auf 16qm, stehe seit Jahren in einem gerichtlichen Rechtsstreit auf Unterhalt und seelisch geht es mir auch beschissen bis suizidal. Ich stehe das nicht mehr länger durch und bin mittlerweile Ende 20 und ohne jegliche Berufsqualifizierung. Was kann ich tun? Muss ein Prüfungsamt einem Nachprüfungen gewähren? Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten, das Studium doch noch in diesem Semester abzuschließen?
8 Antworten
Lass dich doch von deinem Professor beraten, was du noch tun kannst. Geh zur Schulleitung und zum Prüfungsausschuß und erklär deine Situation. Ausnahmen bestätigen die Regel. Vielleicht legst du deine Bachelorarbeit mit vor, damit die sehen, dass du wirklich abschließen willst.
Ich wünsch dir viel Glück und Erfolg dabei.
Ich kenne das nur aus meiner alten Uni: Die PO, nach der du angefangen hast, gilt für dich Allgemein. Man kann dich rein theoretisch nicht in die neue PO zwingen, da du unter dieser nicht ematrikuliert hast. Für dich muss nach wie vor deine alte PO gelten.
wenn sich das ganze so darstellt, wie du es hier schilderst, würde ich das Ganze auf eine neue Ebene heben. bei euren juristen nachfragen, wie es mit der Rechtslage aussieht. Die PO kann nicht für nichtig erklärt werden, da haben genug Rechtsausschüsse was dagegen. Und theoretisch bist du mit deiner alten PO im recht. informier dich mal bei euren jurusten. Die werden dir sagen, dasss du dir den ganzen Spaß zur Not einklagen kannst. mach Druck auf das Amt, sag denen, dass du nichts annimmst, für das du niemals unterschrieben hast.
Ich zitiere mal:
"Bekanntmachung über die letztmalige Möglichkeit
der Ablegung von Prüfungen in [...] Elektrotechnik [...] -
Nach den [...] genannten Prüfungsordnungen können im Sommersemester 2014 letztmalig Studien und Prüfungsleistungen erbracht werden."
Also was bedeutet das rechtlich genau? Wenn ich nicht wechsle, dann bin ich zwar in der alten PO, darf aber keine Prüfungen mehr ablegen? Das hilft mir nicht.
Die alte PO aknn nicht nachträglich geändert werden, das wäre widerechtlich.
So kenne ich das auch.
Ich weiß die Antwort kommt etwas spät aber wenn es auf die österreichische Weise nicht mehr klappt muss eben die russische Weise her. Heißt soviel wie österreichische: Friedlich mit der Uni/Fh bzw. den Professoren reden, Anwalt nehmen. Russische: Medien einschalten auch wenn dies eine zusätzliche Belastung für dich ist aber das wichtigste eines Bildungsinstitutes ist der Ruf. Ist dieser schlecht, bekommen sie weniger neue Schüler/Studenten und schließlich leben die Bildungsinstitute von neuen Gesichtern. Bei deiner Thematik wirst du viel Sympathie beim deutschen Volk haben, da du ja bewiesen hast, dass du nicht faul und dumm warst sondern halt einen Ausrutscher hattest dem jeden passieren kann, sogar den Strebern. Vielleicht wenn du Glück hast geben sie dir den Bachelor dann auch so weil sie froh sind dich los zu sein (auf positive art^^).
Hast alle Register gezogen. Da bleibt vielleicht noch die "Gewerkschaft, Arbeitsamt, Agentur für Arbeit und natürlich der Prof. bzw. das Sekretariat der FH/Hochschule/Uni) Informieren und reden und hoffen. (Ja auch die Gewerkschaft hat Rechtsverdreher und Berater nicht nur für "normale" Arbeiter - oft mehr als die AGfA).
Rein rechtlich ist es leider so wie es ist, aber Ausnahmen bestimmen ja bekanntlich die Regel, auch in deinem Fall. Sprich am besten erst einmal mit dem Prof, bei dem du die letzte Prüfung nicht bestanden hast und sprich noch einmal mit dem in einem persönlicheh Gespräch und nicht bei der Einsicht.
Der Prof war sogar bereit mich mündlich zu prüfen, aber das PA hat ihm gesagt: erkennen wir aber dann nicht an.
Letzter Ausweg: Alternativen Studiengang suchen. Fächer anrechnen lassen und so schnell wie möglich das Studium durchziehen, sprich eben doppelt in die Vorlesungen gehen oder gar welche Schreiben, die du in einer Art Fernstudium lernst. Unterstützung vielleicht über die Agentur für Arbeit und wenn es nur Sozialhilfe und Wohngeld für ein Jahr ist, verbunden mit einem kleinen Nebenjob.
Ich will nicht mehr studieren, ich will dass es endlich vorbei ist. Ich will noch diese Prüfung bestehen. Ich bin am Ende meiner Kräfte und ich bin seit 2006 an diesem Studium dran...
Dann hast du wohl neben dem Drtittversuch auch die maximale Zeit der Semester überschritten? Oder hast du noch Diplom? Wie gesagt, setzte alles darab einen Weg zu finden. Am besten über nen Studiumsberater.
Gibt es zu unserer Welt noch eine andere Paralell Welt ?
Upss sorry bin ganz falsch 😂
Die Besetzung des Prüfungsamtes wurde bei uns vollständig erneuert und seitdem weht da ein anderer Wind. Zwei meiner Freunde haben ein ähnliches Schicksal erlitten, ich hab mich bisher besser durchgetrickst. Bin auch mit Leuten aus dem Prüfungsausschuss befreundet. Aber kann man denn, trotz Revision der PO des Studiengangs, in seiner alten PO bleiben? Wie? Obwohl die für aufgehoben / ungültig erklärt wurde im Rahmen der Auslaufregelung?