Ist es möglich, in einem Krankheitssemester Klausuren zu schreiben?
Hallo zusammen,
bevor ich mich offiziell an unser Prüfungsamt wende, würde ich gern von anderen Erfahrungen einholen.
Meine Situation ist folgende: ich bin im 5. Semester, habe aber bis jetzt nur ca. 30 ECTS geschafft. Im Prinzip ist das nicht weiter schlimm, mit dem Bafög-Amt ist das alles soweit geklärt und Dank Attests und Offenlegung der Gründe bekomme ich auch über die Regelstudienzeit Bafög.
Vielleicht hilft es hier auch, etwas zu den Hintergründen zu sagen: ich leider an einer bipolaren Störung, die erst während des Studiums endlich diagnostiziert wurde, obwohl ich schon mein halbes Leben lang mit Episoden zu kämpfen hatte. Zusätzlich gibts einige traumatische Erlebnisse, die ich mit Hilfe eines Therapeuten seit längerer Zeit versuche aufzuarbeiten. Trotz allem habe ich mich nie so krank gefühlt, dass ich nicht studieren kann. Ich gehe in Vorlesungen, mache online-Tests, werde bei Zulassungsprüfungen auf Klausuren immer zugelassen. Nur am Ende hängts dann in der Klausurenphase.
Da sich das nun seit Anfang des Studiums durchzieht und ich bis zum absoluten Maximum an Semestern nur noch 4 Klausurenphasen habe, und eben doch nicht ganz funktionsfähig bin, habe ich mir überlegt, wirklich mal für ein paar Monate stationär eine Therapie zu machen.
Nun würde ich gerne wissen, ob jemand Erfahrung damit hat in solchen Fällen, ob man da Klausuren mitschreiben darf? Eine Therapie wird nicht übers ganze Semester gehen und es wäre gut möglich, dass ich während der Klausuren in der Uni sein könnte. Da ich aber gleichzeitig viel verpassen würde, würde ich ungern ein Semester "verplempern", da ich ja unter dem Semester nicht mitarbeiten könnte. Dann würde mir die Semesterzahl nicht noch höher gehen, könnte aber einiges aus den vergangenen Semestern aufarbeiten. Es gibt einige Klausuren, die ich schonmal geschrieben habe, aber durchgefallen bin. Neue Klausuren würde ich nicht schreiben wollen, aber eben das, was ich schonmal gemacht habe.
Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen!
Schöne Grüße
1 Antwort
Wenn der zuständige Therapeut (möglichst Facharzt!) bescheinigt, dass eine eingeschränkte punktuelle Studierfähigkeit gegeben ist, die es erlaubt, einige Nachholklausuren zu schreiben, dann ist es (falls die Prüfungsbestimmungen dem nicht entgegen stehen), durchaus möglich , dass Dir die Teilnahme erlaubt wird. Du musst jedoch einen schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt stellen und den genannten Nachweis beifügen. Am besten Du erkundigst Dich dort erst mal. Nur eines muss Dir klar sein: Sollte dann eine Prüfung schiefgehen, dann könntest Du dich nicht darauf berufen, dass Du krank warst. Da ich selbst Therapeut bin, muss ich Dich aber warnen: Die psychische Belastung einer Prüfungsvorbereitung und Prüfung kann auch gesundheitlich belastende Folgen haben. Du solltest daher das Vorgehen vorher genau mit Deinem Therapeuten besprechen.