Kann man exmatrikuliert werden, wenn man keine Klausuren schreibt/ Jura?
Hallo
Ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen.
Zu meiner Frage: meine Freundin studiert mit mir im 2. Semester in Bayern Jura. Sie hat bis jetzt nur eine Klausur in Strafrecht geschrieben ( 1.Semester) und diese nicht bestanden. Sie ist fast nie in dieVorlesungen gegangen, weil sie einen Job gefunden hat und auch noch viele andere Dinge macht. Jetzt ist sie im zweiten Semester und hat sich nur für eine Klausur angemeldet, für die Zwischenprüfung in Rechtsökonomik- ist ein Grundlagenfach. Jetzt bereut sie es aber irgendwie, da sie sich nicht für die Abschlussklausuren/ Zwischenprüfungen in Strafrecht, Grundrechte und Schuldrechte angemeldet hat und diese somit nicht mitschreibt. Sie hat sich in den Semesterferien vorgenommen konzentriert die Fächer zu lernen! Und zwar nur zu lernen, sie wird in der Zeit auch nicht arbeiten oder so. Sie befürchtet aber, dass es nichts bringt und dass sie eventuell exmatrikuliert wird, weil sie nur zwei klausuren bis jetzt geschrieben hat. Kann sie exmatrikuliert werden? und falls nicht, ab wann wird man denn exmatrikuliert
Danke im voraus :)
3 Antworten
Da möge Deine Freundin in die Prüfungsordnung schauen. In BaWü kommt es auf einen "ernsthaften" Versuch an, der dann vorliegt, wenn man an einer der angebotenen Klausuren teilgenommen und mehr als 0 Punkte erreicht hat. Im Zweifel ist also nicht mitschreiben die falsche Wahl.
Was die Zwischenprüfung anbelangt, so bezweifle ich, dass es möglich ist, diese durch das Bestehen eines Grundlagenscheins zu erwerben. Bei uns gibt es eine Orientierungs - und Zwischenprüfung. Letztere umfasst alle kleinen Scheine, erstere setzt das Bestehen irgendeiner Klausur voraus, die nicht Grundlagenklausur ist.
Es kommt auf die Studienordnung an, nach der man studiert. Dort kann eine Mindestleistung an Klausuren/Semester gefordert werden.
Spätestens wird man exmatrikuliert, wenn man eine 2. Wiederholungsprüfung (Drittversuch) nicht bestanden hat. Allerdings kann es sein, dass die Universität keine 2. Wiederholung zulässt (dann wird man nach dem Zweitversuch geext).
Bei uns ist die Regel, dass man mindestens 1 Prüfung pro 4 Semester schreiben muss und nach 14 Semestern alle nicht geschriebenen Prüfungen als 1. malig nicht bestanden gewertet werden (man also bei denen dann gleich in den Zweitversuch geht). Da man bei uns 1 Jahr Zeit hat eine Prüfung zu wiederholen und ½ Jahr danach den Drittversuch antreten muss, könntest du maximal 16 Semester studieren bis du exmatrikuliert wirst.
Frag am besten deine Freundin oder informier dich an ihrer Uni über den Studiengang (im Normalfall sind die Studienordnungen öffentlich zugänglich).
Muss sie in der Prüfungsordnung nachschauen oder an der entsprechende stelle nachfragen. Das regelt fast jede hochschule für sich selbst.
Bei uns war es so das man keine Prüfungen schreiben musste. Aber im 4. semester die prüfungen des 1. und 2. semesters geschrieben werden mussten. Wenn man es nicht tat hat man automatisch die 5 bekommen.
Dann war es bei uns so. Wenn du es versucht hast und durchgefallen bist dann musstest du automatisch im nächsten semester wiederholen. Warste nicht dabei haste den 2., fehlversuch bekommen.
3 3. versuche durfte man im gesamten studium haben. ein 4. konnte ggf beantragt werden. Höchst studiendauer war glaube ich 11. semester (7 semster regelstudienzeit). Wenn man bis dahin nicht alles fertig hatte oder halt mehr als 3 2. versuche versaut hat oder einen 3, versuch versaut hat wurde man exmatrikuliert.
Auf jedenfall sollte sich diese Person gut überlegen ob studium wirklich was für sie ist. Am anfang schon so stark nachzulassen ist keine gute idee. Und schon gar nicht bei Jura.
ohhh je tut mir leid, ich wollte auf hilfreich klicken und habe ausversehen auf nicht hilfreich geklickt! sorry 😐 Deine Antwort war sehr hilfreich und danke dass du dir die Zeit dafür genommen hast :)