Die Masterarbeit wurde schlecht bewertet. Kann ich Widerspruch legen?

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es ist keines falls in ordung, dass ein zweitgutachter eine note vom erstgutachter übernimmt, ohne das werk gelesen zu haben. du solltest dir beweise für dieses sichern - vielleicht kannst du durch eine geschickte email jemand von prüfungsamt zu einer schriftlichen bestätigung dessen verleiten; vielleicht hattest du einen zeugen dabei, als dir diese info mündlich gegeben wurde - notiere dir angaben dazu wie datum, namen der personen.

im prüfungsamt behaupten sie gerne was, was nicht stimmt. es wurde schon immer so gemacht und das wird dann mit rechtsgrundlage verwechselt. natürlich darfst du deine bewertete arbeit einsehen, ohne dass dir das prüfungsamt ein berechtigtes interesse glaubt; verweise auf den entsprechenden paragraphen der prüfungsordnung.

schau mal beim asta: oft gibt es dort die möglichkeit, sich rechtlich (von einem anwalt) beraten zu lassen. wichtig wären z.b. folgen eines widerspruchs: würde die arbeit erneut geprüft oder müsstest du eine ganz neue arbeit anfertigen? manchmal ist nämlich recht bekommen sehr, sehr mühsam und es ist lohnender, sich mit einer ungerechtigkeit abzufinden.

gut fand ich das buch "mein recht in prüfungen" von birnbaum.

Bestimmt!! Wenn in der Prüfungsordnung nichts von dem Vorgehen drin steht, dass dir das Prüfungsamt so dargelegt hat, dann würde ich zunächst nochmal beim Prüfungsamt nach Transparenz nachfragen, also wo das von ihnen genannte Verfahren und die Sache mit den Begründungen etc., schriftlich festgehalten wurde, damit man dies nachvollziehen kann.

Wenn der 2. Prüfer deine Arbeit nachweislich noch nicht gelesen hat, dann ist die Bewertung wohl auch anfechtbar. Es stellt sich die Frage wie weit du gehen möchtest? Die Hochschule dürfte ebenfalls ein Interesse daran haben, die Wogen zu glätten und eine Eskalation nach "aussen" zu vermeiden, da man ja um sein "Image" bemüht ist.

Du kannst womöglich auch die Bewertung durch einen externen dritten Gutachter verlangen, schätze ich. Aber bis es dazu kommt, wird dich vermutlich ein Anwalt beraten... und das kostet Zeit, vor allem aber Geld. So gesehen liegt es nahe, das Problem auf dem "kleinen Dienstweg" zu lösen, also Hochschul-intern.

Ich habe einen direkten Verdacht, dass sie subjektiv mir die Note vergeben hat (es gibt eine unangenehme Vorgeschichte)

Da könnte was dran sein.

Außerdem hat der zweiter Prüfer meine Arbeit noch nicht mal gelesen

Musst leider du beweisen.

Wie korrekt ist diese Information?

Wenn die das so sagen, dann mach doch einfach was die wollen.

dass der zweiter Prüfer die Arbeit nicht gelesen hat

quod erat demonstrandum.

Auf jeden Fall musst du zum Fachschaftsrat und dort die Sache schildern. Die werden dir helfen.

an meiner Uni kann man immer wiederspruch einlegen. Dann wird es von einer anderen Person durchgelesen und bewertet ... wenn du Naturwissenschaften studierst kannst du dir die Mühe sparen, da werden die Noten meist gerecht vergeben ... aber wenn du Lust hast, dann versuche es doch einfach!