Die Masterarbeit wurde schlecht bewertet. Kann ich Widerspruch legen?
Ich bin Masterstudent an einer deutschen Hochschule. An meinem Institut gibt es nur eine berechtigte Professorin, die als erste Prüferin für die Masterarbeit gilt. Ich habe einen direkten Verdacht, dass sie subjektiv mir die Note vergeben hat (es gibt eine unangenehme Vorgeschichte). Außerdem hat der zweiter Prüfer meine Arbeit noch nicht mal gelesen, aber die Endnote steht fest. Im Prüfungsamt habe ich mir sagen lassen, dass ich erst mit einer formulierten Begründung meine Arbeit sehen darf und erst danach noch mit einer weiteren Begründung sie zur einer neuen Bewertung zurückgeben darf. Wie korrekt ist diese Information? In meiner Prüfungsordnung habe ich diesbezüglich nichts gefunden. Kann ich anhand der Tatsache, dass der zweiter Prüfer die Arbeit nicht gelesen hat, was sinnvolles unternehmen?
Danke im Voraus M.
5 Antworten
es ist keines falls in ordung, dass ein zweitgutachter eine note vom erstgutachter übernimmt, ohne das werk gelesen zu haben. du solltest dir beweise für dieses sichern - vielleicht kannst du durch eine geschickte email jemand von prüfungsamt zu einer schriftlichen bestätigung dessen verleiten; vielleicht hattest du einen zeugen dabei, als dir diese info mündlich gegeben wurde - notiere dir angaben dazu wie datum, namen der personen.
im prüfungsamt behaupten sie gerne was, was nicht stimmt. es wurde schon immer so gemacht und das wird dann mit rechtsgrundlage verwechselt. natürlich darfst du deine bewertete arbeit einsehen, ohne dass dir das prüfungsamt ein berechtigtes interesse glaubt; verweise auf den entsprechenden paragraphen der prüfungsordnung.
schau mal beim asta: oft gibt es dort die möglichkeit, sich rechtlich (von einem anwalt) beraten zu lassen. wichtig wären z.b. folgen eines widerspruchs: würde die arbeit erneut geprüft oder müsstest du eine ganz neue arbeit anfertigen? manchmal ist nämlich recht bekommen sehr, sehr mühsam und es ist lohnender, sich mit einer ungerechtigkeit abzufinden.
gut fand ich das buch "mein recht in prüfungen" von birnbaum.
dass der zweitgutachter seine kritik nicht näher erläutert hat, kannst du nicht als indiz dafür nehmen, dass er die arbeit nicht gelesen hätte. es kann sein, dass er sich nicht richtig erinnerte und es nicht zugeben wollte.
wichtig wäre, die korrigierten arbeiten zu kopieren, um eben randnotizen oder deren fehlen etc. zu erfassen und auch, um sich mit kritik auseinandersetzen zu können. dafür braucht es auch die gutachten, die zur arbeit erstellt wurden.
ich weiss nicht, was ein jurist des instituts sein soll, wollte aber jemand (zusätzlich) haben, der unparteiischer auftritt z.b. jemand, der rechtsberatung im auftrag des asta macht.
Das kopieren wurde mir untersagt (http://www.gutefrage.net/frage/mir-wurde-untersagt-eine-kopie-meiner-masterarbeit-waehrend-der-einsicht-zu-machen-was-nun#answer112644096) und es existieren keine Gutachten (der Zweitgutachter hat keins verfasst und die Erstgutachterin meinte, sie arbeitet nur mit Notizen), sondern nur ein paar Randnotizen. Ich hatte den Termin am Mittwoch und er meinte, er hat die Arbeit am letzten Wochenende vor Termin nochmal gelesen...
Ja, die haben eben Angst, dass die korrigierte Arbeit extern gegen gelesen wird und es dann hohe Wellen nach aussen schlagen könnte. anders gesagt, die Hochschule befürchtet evtl. einen Imageschaden, wenn ihre Probleme durch das Hinzuziehen externer Gutachter nach "aussen" getragen werden, darum versuchen die den Ball flach zu halten und dein Anliegen intern zu klären, was eigentlich nicht falsch ist.
Ich sag mal so, wenn die Note auf 3-4 festgesetzt wurde, dann würde selbst eine wohlwollende Korrektur, vielleicht eine Verbesserung um eine halbe Note bedeuten, also erwarte keine Wunder...
das Ding ist, ich habe eine 4,0 bekommen. Diese Arbeit wurde zweimal zum Lektorat gebracht und von 12 anderen Menschen gelesen (davon sind 2 aktive Professoren an anderen Unis, aber dieselbe Fachrichtung) und niemand hat Alarm geschlagen...Ist schon seltsam.
Ich hätte es auch so gelassen, aber ich weiß von der Dozentin, dass sie zu subjektiven Bewertungen neigt. Außerdem wurde ich daran erinnert, dass die Dozentin von minimum 3 anderen Studenten (war eine AG) gesagt hat, dass ich bei ihr niemals eine gute Note bekomme. Also blieb der Zweitgutachter meine einzige Hoffnung, leider will eine Krähe der anderen nichts machen...
Die versuchen es nicht intern zu lösen (bis jetzt), sie versuchen mit Hindernissen mir den Wunsch eines Widerspruchs abzuschlagen, anders kann ich es nicht interpretieren...
Bestimmt!! Wenn in der Prüfungsordnung nichts von dem Vorgehen drin steht, dass dir das Prüfungsamt so dargelegt hat, dann würde ich zunächst nochmal beim Prüfungsamt nach Transparenz nachfragen, also wo das von ihnen genannte Verfahren und die Sache mit den Begründungen etc., schriftlich festgehalten wurde, damit man dies nachvollziehen kann.
Wenn der 2. Prüfer deine Arbeit nachweislich noch nicht gelesen hat, dann ist die Bewertung wohl auch anfechtbar. Es stellt sich die Frage wie weit du gehen möchtest? Die Hochschule dürfte ebenfalls ein Interesse daran haben, die Wogen zu glätten und eine Eskalation nach "aussen" zu vermeiden, da man ja um sein "Image" bemüht ist.
Du kannst womöglich auch die Bewertung durch einen externen dritten Gutachter verlangen, schätze ich. Aber bis es dazu kommt, wird dich vermutlich ein Anwalt beraten... und das kostet Zeit, vor allem aber Geld. So gesehen liegt es nahe, das Problem auf dem "kleinen Dienstweg" zu lösen, also Hochschul-intern.
danke für die Antwort, siehe bitte mein Kommentar oben. Zusatzinformation
Ich sag mal so... "die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus", heißt, i.A. bewerten die Profs an den Hochschulen ja nicht nur deine Arbeit, sondern ihre eigenen Lehr- und Forschungsthemen und sind daran interessiert eher positive Bewertungen zu verteilen, da sie ja die besten Absolventen/Studierenden für ihre Zwecke abgreifen wollen du sich Schikane rumsprechen würde. Ein Zweitprüfer wird sich - egal ob er die Arbeit gelesen hat oder nicht- fast immer an der Zensur des Erstprüfers orientieren (also +/- eine halbe Note, behaupte ich hier einfach mal so) und er wird ihm eher nicht ans Bein pinkeln, indem er die Erstzensur in Frage stellt.
Ach ja, und mit Indizien (der Zweitprüfer könnte deine Arbeit nicht gelesen haben) wirst du leider nicht weiter kommen. Wenn das Thema verfehlt wurde, dann ist es eh doof, denn dann kann der Inhalt noch so toll sein, eine entscheidende Vorbedingung wurde aber nicht erfüllt und es gibt 0 Punkte für die A-Note und ein paar Gnadenpunkte für die B-Note, so kommt man dann mit Wohlwollen auf 3,5.
Wenn du das Thema deiner Arbeit schriftlich festgelegt hast, dann beliebt dir tatsächlich nur ein externes Gutachten, dass die Gutachten der Hochschule in Frage stellt. Ich weiß aber wirklich nicht, wie weit du damit kommst...
irgendwie muss man doch argumentieren, dass das Thema verfehlt ist? oder kann man wirklich einfach diese 2 Worte schreiben und die Angelegenheit ist vom Tisch?
Das Feedback (Thema verfehlt) habe ich erst beim zweiten Termin bekommen, bei der ersten Sprechstunde konnte der Zweitgutachter angeblich weder meine Arbeit noch Note finden. Obwohl der erste Termin lag in derselben Woche, in der ich die Note erfahren hatte.
Da geb' ich dir insofern recht, als man durchaus bei einem serösen Gutachten eine detailliertere Begründung erwarten darf.
Die Frage wird dennoch in erster Linie lauten, wie lautete denn das Thema deiner Arbeit bzw. was war gefragt/die Zielsetzung und inwieweit setzt du dich mit dem Thema fachlich in deiner Arbeit auseinander?? Die Begründung "Thema verfehlt" alleine ist kein aussagekräftiges Gutachten, aber das soll die muntere Runde mit dem Juristen und dem Prüfungskomitee nochmal diskutieren.
Sollte dabei nicht das gewünschte Resultat erzielt werden, blieben dir wie gesagt noch zeitaufwendige und teurere externe Möglichkeiten... Sollte ein externer Gutachter tatsächlich zu dem Schluss kommen, das Thema sei nicht verfehlt, bliebe dir der Rechtsweg als letzte Instanz.
Ich habe einen direkten Verdacht, dass sie subjektiv mir die Note vergeben hat (es gibt eine unangenehme Vorgeschichte)
Da könnte was dran sein.
Außerdem hat der zweiter Prüfer meine Arbeit noch nicht mal gelesen
Musst leider du beweisen.
Wie korrekt ist diese Information?
Wenn die das so sagen, dann mach doch einfach was die wollen.
dass der zweiter Prüfer die Arbeit nicht gelesen hat
quod erat demonstrandum.
Auf jeden Fall musst du zum Fachschaftsrat und dort die Sache schildern. Die werden dir helfen.
Meinen Sie die Fachschaft oder den Fachschaftsrat? Unserer Fachschaft ist leider nicht besetzt. Sie hat sich im WS 2012/13 aufgelöst. Über einen F-Rat weiß ich nichts bzw. noch nie gehört.
Wen die Fachschaft, an vielen Hochschulen auch Fachschaftsrat genannt, nicht mehr existiert. Dann übernimmt diese Aufgaben das übergeordnete Organ.
Entweder der Asta oder zur Not das StuPa.
Hallo Atos 1991, wie ging Dein Anliegen weiter bzw aus? Ich habe den gleichen Fall. Zwar liegt mir ein 7 Seitiges Gutachten vor, was jedoch teilweise nicht nachvollziehbar ist und es geht um eine persönlichee Geschichte zwischen der Prof und mir....
an meiner Uni kann man immer wiederspruch einlegen. Dann wird es von einer anderen Person durchgelesen und bewertet ... wenn du Naturwissenschaften studierst kannst du dir die Mühe sparen, da werden die Noten meist gerecht vergeben ... aber wenn du Lust hast, dann versuche es doch einfach!
danke für die Antwort. Also, ich hatte vor kurzem ein Termin mit dem Zweitgutachter. Bei diesem treffen teilte er mit, dass er die Arbeit zwischen 3-4 bewertet, aber wollte außer "Thema verfehlt" keine Kritik mehr geben. Auf meine Fragen über den Inhalt meiner Arbeit und warum verfehlt hat er mir keine einzige Antwort gegeben - Indiz dafür, dass die Arbeit definitiv nicht gelesen wurde. Leider ist die Prüfungsordnung sehr schwammig geschrieben. Die kann man fast wie das GG interpretieren. Was den ersten Gutachter betrifft: die Arbeit sei nicht logisch aufgebaut. Diese einzige Kritik habe ich auch nicht gleich bekommen, sondern nachdem ich den Juristen des Instituts um Hilfe gebeten hatte. Falls ich Widerspruch einlege, wird eine Kommission aus 3 Leuten Tagen. Diese 3 Leute bestehen aus dem Juristen, meiner Erstgutachterin und meinen Zweitgutachter. "Sie versprechen" unparteiisch zu sein.