Wie muss ich eine Wohnung "bewohnbar" übergeben?
Wir sind nach 11 Jahren aus unsere Wohnung ausgezogen. Im Mietvertrag steht:" Die Wohnung wurde neu renoviert an Sie übergeben und ist bei Auszug aus der Wohnung in einem bewohnbaren Zustand an uns zu übergeben." Für mich heißt das, Besenrein. Nun wollten wir Übergabe machen und es wurde uns gesagt, dass wir die ganze Wohnung frisch streichen sollen. Die Wohnung wurde auch regelmaßig gemäß Schönheitsreparaturen in Schuss gehalten. Hat jemand nen Rat?
3 Antworten
Nun wollten wir Übergabe machen und es wurde uns gesagt, dass wir die ganze Wohnung frisch streichen sollen.
Dann sollte Dir der Vermieter den Paragraphen im Mietvertrag zeigen, wo das geschrieben steht. "bewohnbarer Zustand" kann ja sehr subjektiv ausgelegt werden.
Selbst wenn der Vermieter das als Endrenovierung auslegt, wäre das - laut Rechtsprechung des BGH - unzulässig.
Danke für die hilfreiche Antwort.
Soweit meine Erfahrungen reichen, heißt es, dass du:
- alles entfernen musst, was von dir angebracht wurde
- die Wände weiß gestrichen sind bzw. so wie sie waren als ihr eingezogen seid
- alle Möbel raus
- und besenrein
Bist du Mitglied beim Mieterbund) Wenn ja, frag doch mal nach. Oder frag am besten gleich deinen Vermieter, damit es nachher keinen Ärger gibt.
frisch streichen musst du nicht. Je nach Vertrag muss alles weiss sein, keine Flecken oder vergilbte Stellen. Fussboden sollte besenrein sein.