Neubau Wohnung (Erstbezug) - Auszug nach 16 Monaten - Schönheitsreparaturen?
Hallo zusammen,
ich möchte wissen ob ich die Wohnung renovieren und Schönheitsreparaturen durchführen muss? Das Haus wurde vor 16 Monaten neu erbaut und ich möchte wissen ob ich das machen muss? Ich habe die Wohnung als **Erstbezug** bezogen. Laut Mietvertrag §12 Schönheitsreparaturen muss man § 12 Nr. 2 a) alle 5 Jahre b) alle 10 Jahre Schönheitsreparaturen durchführen.
Nach § 12 Teil 4. Endet das Mitverhätnis, so ist der Mieter verpflichtet, die kosten für Schönheitsrepa. (vgl. § 12 Nr. 2) aufgrund des kostenvoranschlag eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Mapgabe zu bezahlen, wobei die nachstehend genannten Fristen im Allgemeinen je nach tatsächlicher Abnutzung zur Anwendung kommen: a) Liegen die in § 12 Nr. 2 a) genannten schönheitsrep. länger als 1 jahr zurück, so zahlt der mieter 20% der kosten b) bei § 12 Nr. 2 b), 20% der kosten c) in Nebenräumen § 12 Nr. 2 a), 14% der kosten
Bei Sonstigen Vereinbaren im MV: 3. Die Wohnung wurde frisch gestrichen übergeben und der Mieter verpflichtet sich, bei Auszug die kosten der Schönheitsrep. zu übernehmen. 4. In den fliesen dürfen keine Löcher gebohrt werden und die Arbeitsfugen müssen, sofern defekt, ausgetauscht werden.
Also wie siehts aus? Muss ich Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen kosten übernehmen auch wenn die Wohnung erst 16 Monate alt ist?
Ich hoffe auf Hilfreiche Antworten
Vielen Dank
Schönen Abend
2 Antworten
Nein, du brauchst die Wohnung nur besenrein zurückgeben, Dübellöcher unverschlossen und Fenster nicht geputzt.
In dieser Fassung ist die gesamte Klausel unwirksam, da für das Mietende eine sog. Quoten- bzw. Abgeltungsklausel im MV festgeschrieben wurde.
Allein von den Fristen her wäre sowieso keine Renovierung zu verlangen bzw. zu tätigen.
Das Bohrverbot in Fliesen ist lt. Rechtsprechung unwirksam.
Aber irgendwie verstehe ich das alles nicht..
wieso sollte der Vermieter einen unwirksamen Vetrag unterschreiben? Ich verstehe nicht was das für einen Sinn für ihn macht? Es ist ja ein ganz normaler Mietvertrag. Kannst du mir das bitte aufklären? wäre super =)
Der Mietvertrag als solcher ist ja gültig bzw. wirksam. Nur die Klausel zu Schönheitsreparaturen infolge der Rechtsprechung nicht. Viele Vermieter beachten nicht die sich laufend ändernde Rechtsprechung des BGH und passen ihre Mietverträge nicht entsprechend an.
Gerade bei der Verwendung nicht aktueller Formularmietvertrage passiert dann so was.
Du kannst das entsprechende BGH-Urteil bei Google finden (Stichwort: Quotenregelung ungültig).
Auch wen du solche mangelhaften MV unterschreibst, ist der Vertrag gültig, nur diese (auch andere) Klausel nicht.
Ah okay. Alles klar! Auch wenn ich die Sonder Vereinbarunge bei Punkt
3. Die Wohnung wurde frisch gestrichen übergeben und der Mieter verpflichtet sich, bei Auszug die kosten der Schönheitsrep. zu übernehmen.
Ist der auch unwirksam?
Alles was im MV zum Thema Schönheitsreparaturen steht ist unwirksam. Deshalb nur besenreine Rückgabe.
Ich bedanke mich bei Ihnen vielmals! =)
Die Vereinbarung, wonach Du anteilige Kosten übernehmen musst (Quotenklausel) wurde durch den BGH für unwirksam erklärt.
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-kippt-schoenheitsreparatur-klauseln_258_297438.html
Befindet sich diese Quotenklausel im selben Mietvertragsparagraphen, wie die Schönheitsreparaturen, dann ist der gesamte Paragraph unwirksam und Du musst gar keine Schönheitsreparaturen durchführen.
Grundsätzlich sind Schönheitsreparaturen nur dann durchzuführen, wenn diese notwendig sind.
Was für Tapeten hast Du an den Wänden? Farbintensive Wände und Mustertapeten gelten als Beschädigung der Mietsache und müssen überstrichen werden.
4. In den fliesen dürfen keine Löcher gebohrt werden und die Arbeitsfugen müssen, sofern defekt, ausgetauscht werden.
Das ist ebenso unwirksam. je nach Rechtsprechung kannst Du bis zu 32 Bohrlöcher im Bad haben.
Das ist ebenso unwirksam. je nach Rechtsprechung kannst Du bis zu 32 Bohrlöcher im Bad haben.
Da blutet einem Vermieter aber schon das Herz;-(
Hallo,
vielen dank für die Antwort!
Zu Thema Tapeten. Es sind überhaupt keine Tapeten dran sondern nur normale Wände die mit weiße Farbe bestrichen wurde, ich weiß nicht wie man das nennt aber aufjedenfall sind keine Tapeten drauf.
Muss ich da was machen wegen den Hängeschrankspuren bzw Dübellöchern?
ich weiß nicht wie man das nennt aber aufjedenfall sind keine Tapeten drauf.
Rauputz?
Muss ich da was machen wegen den Hängeschrankspuren bzw Dübellöchern?
Dübellöcher einfach verschließen. Wenn es sich bei den Hängeschrankspuren um normale Abnutzungsspuren handelt, musst Du hier nichts machen.
ja genau könnte Rauputz sein, sind aber glatt. Muss man da was beachten?
nein, gar nicht.
Vielen Dank für ihre mühe.. =)
Aber kurz und schlicht, ich muss hier in der Neubau Wohnung keine Schönheitsreparaturen durchführen? Außer eben Besenrein und die Löcher verschließen. Wie siehts aber mit dem Löcher im Bad aus? Und ich muss keine kosten übernehmen sowie es im Mietvertrag bei Schönheitsreparaturen?
Vielen Dank:)