Wohnung bei Auszug Renovieren oder nicht?
Ich bin vor 2 1/2 Jahren in diese Wohnung eingezogen. Damals war sie komplett renoviert. Wir haben beidseitig das Mietverhältnis früher beendet. In dem Schreiben seines Anwaltes stand, das ich die Wohnung wie im Mietvertrag beschrieben, sowie geräumt und besenrein übergeben muss.
Der Mieterschutzbund hat daraufhin geantwortet, das die Wohnung geräumt und besenrein übergeben wird. Nach Rücksprache mit dem Mieterschutzbund sagte man mir dort das ich nicht komplett renovieren muss, nur die Schatten an der Wand von den Möbeln überstreichen soll. Mein Vermieter verlangt das ich die Wohnung komplett samt Decken streichen muss. Was ist denn nun richtig?... die Meinung des Mieterschutzbundes verhält sich oft wie ein Fähnchen im Wind und ich möchte einfach keinen Ärger mehr haben :-(
10 Antworten
Der Mieterschutzbund hat daraufhin geantwortet, das die Wohnung geräumt und besenrein übergeben wird. Nach Rücksprache mit dem Mieterschutzbund sagte man mir dort das ich nicht komplett renovieren muss, nur die Schatten an der Wand von den Möbeln überstreichen soll.
Hier die Definition von besenrein laut BGH:
Keine Renovierungsarbeiten
(dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen.
Der Mieter muss die Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund –
entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen
Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen.
Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“.
Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe
Verschmutzungen beseitigt.
Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das
Entfernen von Spinnweben im Kellerraum.
Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.
das ich die Wohnung wie im Mietvertrag beschrieben, sowie geräumt und besenrein übergeben muss.
Die Schatten überstreiche ich morgen.
Wenn im Mietvertrag besenrein steht, dann auch nur besenrein, nicht mehr und nicht weniger.
Dass im Mietvertrag nur "besenrein" steht, ist wohl nicht anzunehmen, sonst hätte der Mieterbund nicht empfohlen, dass die "Schatten von Möbeln" zu überstreichen sind.
Beim Mieterbund gibt es auch Unwissende. :-)
Schau mal bei die Kommentare unter anitaris Antwort:
Zum Thema Auszug steht da sonst nur besenrein und geräumt
Auch der Anwalt verlangt "wie übernommen, sowie geräumt und besenrein", was ebenfalls den Schluss zuläßt, dass die Endrenovierungsklausel wirksam auch das Streichen, falls notwendig verlangt.
Anwälte fordern das, was der Klient will und nicht immer das was rechtens ist.
wie im Mietvertrag beschrieben
Heißt genau was?
Mein Vermieter verlangt das ich die Wohnung komplett samt Decken streichen muss.
Vermieter verlangen viel wenn der Tag lang ist.
nur die Schatten an der Wand von den Möbeln überstreichen soll.
Das aber bitte fachgerecht. Fleckige Anstriche muß der Vermieter nämlich nicht dulden.
genau das weiß ich nicht. Diese Klausel "wie im Mietvertrag beschrieben" kann ich nix mit anfangen. Ich finde nur die ZEitlichen Abstände zum Thema Schönheitsreperatur, und das ICh die Wohnung renoviert bekommen habe mehr nicht. Zum Thema Auszug steht da sonst nur besenrein und geräumt
Zum Thema Auszug steht da sonst nur besenrein und geräumt
Das ist "wie im Mietvertrag beschrieben".
Besenrein heißt ausfegen, fertig.
OK, ich würde noch durchwischen und das Bad putzen.
Ok Danke, dass "sowie" hat mich sehr verwirrt, weil ja genau das im Mietvertrag drin steht. Habe die Fliesen, Fensterrahmen, Türrahmen und Böden gefegt und gewischt. Die Schatten überstreiche ich morgen.
Also Inklusive der Wand an der sie sind^^
Die Schatten überstreiche ich morgen.
Entweder die ganze Wand oder gar nicht. Denn wie gesagt, fleckige Anstriche muß der Vermieter nicht hinnehmen.
alle fünf Jahre für Küchen, Bäder oder Duschenalle
acht Jahre für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toilettenalle
zehn Jahre für andere Nebenräume
Da du aber schon nach 2 1/2 Jahren wieder ausziehst, reicht es die Schatten, die durch Bilder , Möbel etc entstanden sind über zu streichen.
Der Mieterschutzbund hat in diesem Falle Recht.
Das wird aber zu einem Ergebnis führen, das der Vermieter nicht hinnehmen muss.
Du solltest alle Beiträge und Kommentare lesen bevor Du weiter schreibst lieber bwhoch2.
Hallo Perila,
meist ist es so, dass man die Wohnung so wieder "zurück gibt" wie du sie bekommen hast, sprich renoviert. Eine geräumte und besenreine Wohnung zu übergeben sollte eigentlich fast das Mindeste sein.
Wenn du dir den Ärger ersparen möchtest und auf Nummer sicher gehen willst, würde ich an deiner Stelle, einfach die Wohnung samt Decken komplett neu streichen.
Viel Erfolg und liebe Grüße
Lisa
Der Mieterschutz Bund wird richtig liegen mit seiner Behauptung
Komplett renovieren müsstes du höchstens wenn die Wohnung Renovierungsbedürftig wäre sprich abgerissene Tapeten kaputte fliesen solche Dinge
Aber in deinem Fall würde ich auch wirklich nur die Schatten überstreichen und dann wäre es auch gut
Dass im Mietvertrag nur "besenrein" steht, ist wohl nicht anzunehmen, sonst hätte der Mieterbund nicht empfohlen, dass die "Schatten von Möbeln" zu überstreichen sind.
Auch der Anwalt verlangt "wie übernommen, sowie geräumt und besenrein", was ebenfalls den Schluss zuläßt, dass die Endrenovierungsklausel wirksam auch das Streichen, falls notwendig verlangt.