Wie muss ein Antrag auf elterliche Mitsorge (gemeinsames Sorgerecht) aussehen?
Ich möchte beim Familiengericht die Mitsorge, d.h. das gemeinsame Sorgerecht für meinen Sohn beantragen. Welche Anforderung gibt es da hinsichtlich Inhalt und Form? Muss ich eine detaillierte Begründung ausführen? Gibt es irgendwo im eine Vorlage oder genauere Informationen dazu? Vielen Dank für eure Antworten!
3 Antworten
hast du es denn schon beim jugendamt beantragt? da brauchst du nur die vaterschaftsanerkennung und beantragst da dann das gemeinsame sorgerecht. die kindesmutter muss dann zustimmen. lehnt sie das ab solltest du das über einen anwalt beim familiengericht einklagen. das sollte aber ein anwalt formulieren. und auch dort einreichen.
keine kommunikation reicht bis dato immer noch in den meisten fällen.
das reicht seit 2013 zum glück nicht mehr. das hat meine ex da auch versucht. sie können einfach nicht mit mir reden. da gab es dann noch so einiges was sie nicht konnte.
darauf hin bekam ich das alleinige sorgerecht da ich in der lage bin mit ihr zu reden. heute wird das gemeinsame sorgerecht nur noch versagt wenn es für das kind erhabliche nachteile bringt. diese sind nachzuweisen
ne martin, in vielen fällen reicht das leider immer noch. wenn keine kommunikation stattfindet, dann ist der richter meistens der meinung, dass ein gsr hier nicht dem kindeswohl entspricht. in einigen fällen wird mediation verordnet um zu schauen ob die kommunikationsstörung seitens kv oder km ist oder einfach vorhanden ist und es kann oft behoben werden, indem eltern klar gemacht wird dass sie gemeinsam arbeiten müssen.
Danke für die Antwort. Beim Jugendamt habe ich es bereits versucht, allerdings muss dort die Mutter aktiv zustimmen, was diese aber verweigert. Bereits zwei dazu anberaumte Termine hat sie kurzfristig platzen lassen und mir auch zu verstehen gegeben, dass sie trotz früherer Zusage das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, nachdem sie sich über die Konsequenzen informiert hat. Nun möchte ich es über das Gericht versuchen, denn dort müsste sia ja begründen, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl schadet. Einen Anwalt würde ich ja nur benötigen, wenn eine Begründung für den Antrag notwendig wäre. Ist das so?
im prinzip ja. aber bist du in der lage den antrag auf gemeinsames sorgerecht so zu formulieren und zu begründen wie es für das gericht erforderlich ist?? wegene eines formfehlers könnte das dann abgewiesen werden. sowas sollte immer von einem anwalt eingereicht werden. deine ex wird sich da sicher einen nehmen.
Danke für Deine Antwort!
zu deiner Frage:
"bist du in der lage den Antrag auf gemeinsames sorgerecht so zu formulieren und zu begründen wie es für das gericht erforderlich ist??"
Ich habe beruflich viel mit juristischen Vorgängen zu tun und die Erfahrung gemacht, dass man sich oftmals einen Anwalt sparen kann, wenn formlose Schreiben ohne Begründung ausreichen. Daher meine Frage, ob das hier der Fall ist. Sollte es zu einer begründeten Ablehnung der Mutter kommen kann ich immer noch einen Anwalt nehmen.
So, falls noch von Interesse: Habe mich jetzt bei einem befreundeten Anwalt informiert: Der Antrag auf Mitsorge kann formlos gestellt werden. Um Rückfragen, die das Verfahren verzögern zu vermeiden, sollten folgende Angaben gemacht werden: Name und Anschrift von Vater und Mutter. Name, Anschrift, sowie Geburtsdatum und -ort von Kind. Kurze Erläuterung, dass eine Einigung über das gemeinsame Sorgerecht, auch beim Jugendamt, nicht erzielt wurde. Als Anlage Geburtsurkunde ODER Vaterschaftsanerkennung (in Kopie), fertig.
drück dir fest die daumen,dass du recht bekommst.
Mich würde trotzdem interessieren, warum du auf die elterliche Mitsorge bestehst - wenn ihr ggf. nie miteinander verheiratet gewesen seid und nicht zusammen wohnt? Ein normales Umgangsrecht würde doch genügen oder ? Wie habt ihr es denn bisher gehalten?
In dem Fall - das ihr einen getrennten Lebensunterhalt führt- ist das eine enorme Mehrbelastung für die Mutter: sie muss dann wegen jeder Kleinigkeit zu dir laufen um sich das Einverständnis und die Unterschrift zu holen. Das betrifft die Kita, die Schule irgendwelche Anträge, Pass, Schulfahrten, selbst wenn sie ein Konto für ihren Sohn eröffnen möchte - einfach alles.
Wenn sie das bisher immer allein gemeistert hat und nun für alles einen "Doktor" von dir braucht, würde ich mich auch querstellen. Auch wenn du es eigentlich nur gut meinst.
ohhh wenn mutti so überlastet ist mit gsr, dann ist es wohl am besten wenn sie das kind gleich zu vati gibt.
auch wenn du dich bei gsr querstellen würdest, dann würdest du in den augen des richters sehr schlecht dastehen. auf dauer würdest du aufgrund deines kindeswohlgefährdenden verhaltens das sorgerecht verlieren an kv.
gsr wird überbewertet und wenn du keine ahnung hast, halt dich doch einfach raus. für pässe, schulfahrten, anträge etc bedarf es keiner unterschriften des kv. sie kann die dinge unabhängig beantragen. sie ghören zur alltagssorge. wenn man vernünftig miteinander eltern spielt, dann ist es überhaupt kein problem ein konto zu eröffnen. oder man macht es einfach auf den eigenen namen. wo ein will, da ein weg.
ich hab mit dem vater meines jüngsten das gsr. überhaupt kein problem. finanzen laufen für das kind über familienmitglieder. unterschriften brauchte ich bis dato nur eine alle 6 monate für den hort. klassenfahrten, anträge auf irgendwas, pässe etc betreffen ihn garnicht, mache ich alles alleine und ohne sein besein. auch wenn wir uns viele jahre spinnefeind waren, haben wir solche sachen immer gemeinsam geregelt und auch wenn wir jetzt wieder erwachsen agieren, lebt jeder sein leben, auch wenn wir als eltern als eine front auftreten. so läuft die realität - imm diese kinderbesitzer.
ohhh - das finde ich ja herrlich, dass DU überhaupt keine Probleme mit Ex und gem. Sorgergecht hast - soche Mamis braucht die Welt!! Man sollte eine Lobeshymne auf dich schreiben. Leider ist die Realität eine ganz andere! Warum können die Paare im Alltag nicht miteinander vernünftig sprechen? Warum müssen sie sich gar einen Anwalt nehmen?
Für einen Pass bedarf es sehr wohl bei GSR beide Unterschriften bzw, das Einverständnis des zweiten Sorgeberechtigten - also rede hier keinen Unsinn. Beim Schulaufnahmeantrag oder-Wechsel bedarf es der Unterschrift des zweiten Sorgeberechtigten - wenn es die Schule fordert.(schulabhängig). Und das man n a t ü r l i c h auch auf den eingen Namen ein Konto für´s Kind eröffnen kann - wenn du es mir jetzt nicht gesagt hättest - ich hätte es wohl nie erfahren:-) Darum ging es mir nicht, vielmehr dass das Kind z. B. kein eigenes (auf seinen Namen) geführtes Konto oder Sparbuch bekommt ohne Unterschrift des zweiten SB - Du kannst noch nicht mal mit deinem Kind ohne Einverständnis des Kindsvaters umziehen.
Genau all diese Dinge haben wir durch- deshalb hatte ich nachgefragt, wie wichtig ihm das GSR ist. Wenn das GSR das Kindeswohl anhebt, dann stellt sich niemand quer. Aber keiner braucht hier dein Heile-Welt-Gequatsche, wenn euer ach-wir-haben-uns-alle-wieder- lieb-Umgang einfach die Ausnahme bleiben.
Meine genannten Beispiele fallen sowieso nur ins Gewicht - wenn der allein erziehende Vater oder die alleinerziehende Mutter das alles vorher problemlos allein regeln konnte und durfte und nun (gesetzlich geregelt) für alles und jedes eine weitere Unterschrift brauchen würde. Der eine oder andere vernünftige zweite Elternteil verzichtet dann nämlich freiwillig drauf und belässt es beim Umgangsrecht mit allen weiteren Absprachen. Stell dir vor- das gibt es auch und wird bei uns gelebt.
GSR kann (muss aber nicht ) eine erhebliche Mehrbelastung für den allein Sorgeberchtigten werden wenn es keinen vernünftigen Umgang der Eltern untereinander gibt.
du weißt nicht viel und davon eine menge. für einen pass braucht der betreuende elternteil gem. passgesetz keine unterschrift. wer lesen kann ist klar im vorteil. so stehts in den verwaltungsvorschriften und so wird es deutschlandweit umgesetzt.
die meisten paare gehen garnicht vor gericht. die reden miteinander. wenn exen aufeinander losgehen, dann sind das in der regel menschen die nicht gelernt haben erwachsen zu agieren. das sind nicht die regel, sondern die wenigsten. das sind menschen die in einer mediation lernen sollten, miteinander zum wohle des kindes zu agieren. die meisten lernen das auch wieder zu tun. sie konnten es ja alle mal. immer öfter wird das auch gerichtlich gefordert, sonst ist in frage gestellt ob sich die eltern überhaupt auf das kind vernünftig einlassen können.
auch bei den finanzen ist es überhaupt kein problem, den anderen elternteil zu involvieren und gemeinsam konten oder sparbücher zu eröffnen. man muss halt miteinander reden. dann ist es bestens, wenn nur beide gemeinsam verfügungsberechtigt sind und nur beide gemeinsam agieren können. oder man löst die sache unproblematisch alleine. sehe nicht wo da irgendwo ein problem auf deiner seite ist, außer eingebildete.
wenn man weiterhin als eltern redet, ist auch ein umzug überhaupt kein problem. noch nie benötigt ICH für den umzug die unterschrift des kv. du kannst als erwachsener frei umziehen, wohin du willst. du musst halt nur die zustimmung des kv mitbringen. da man mit kindern ja nicht tausende km wegzieht, entbindet dich das von schwerwiegenden unterschriften. es sei denn du willst kv in die pfanne hauen und den umgang erschweren. es ist dann sehr einfach, du ziehst um und lässt kind beim vater, wenn er die betreuung sicher stellen kann. du musst mal erwachsen werden und aus der rolle des kinderbesitzers raus kommen.
Leider weißt auch du von einer Menge - nämlich nicht viel. Ich habe bereits geschrieben, dass dein Fall vielleicht wunderbar für dich ist, aber nicht die Regel. Wenn - Wenn man miteinander redet, ist gar nichts ein Problem. Das hast du ganz toll erkannt. Aber genau darum geht es hier gerade nicht. Du solltest die Texte richtig lesen.
Und nun noch einmal - ganz klar für dich zum nachlesen: Ganz ganz viele Ex-Paare können oder wollen nicht miteinander reden! Die meisten davon müssen deshalb zum Anwalt oder vor Gericht. Ex-Paare eröffnen nicht gemeinsam Konten und Sparbücher, wenn sie sich spinnefeind sind oder es sich nicht gönnen. Vor allem nicht, wenn der eine Elternteil dann die Möglichkeit hat, die Konten des Kindes leerzuräumen. Ich erlebe das von berufswegen fast täglich. Da kannst du nicht mitreden.
Auch des Umzugs wegen, das hast du richtig in meinem Kommentar gelesen- bedarf es der Zustimmung des anderen Elternteils, was der andere Elternteil nicht machen wird, wenn sich beide nicht mögen. Logisch. Für einen Pass brauchst du die Zustimmung und den Ausweis mit Unterschrift des zweiten Elternteils. So haben wir es erlebt.
Du reitest auf dem Wort Kinderbesitzer herum - dieses Wort gibt es in meinem Wortschatz nicht. Wer hat dir das eingeredet? Du solltest endlich deine rosarote Mädchenbrille absetzen, deine Augen öffnen und der Realität ins Auge schauen. Die Erwachsenenwelt sieht anders aus-auch wenn du das nicht wahrhaben willst. Ihr möchtet gerne liebende Mutti und liebender Vati sein. Jedem weis machen - das eine Trennung was ganz Wunderbares und unproblematisches ist. Das finde ich richtig toll. Für euch, für dich, für eure Kinder, für alle. Ehrlich gesagt-wird mir gleich schlecht. Hier gehts doch gar nicht um deine Heilewelt- hier geht es um die Probleme, die Trennungspaare mit ihren Kindern haben. Und davon gibts leider genug. Wach endlich auf. Und nicht jeder lässt sich gleich in die Eheberatung oder zum Selbsffindungskurs schicken. Sorry, aber du von darfst nicht von jedem, der schlechte Erfahrung mit Trennung und Sorgerecht hat, behaupten, der wäre dumm, kindisch unerfahren. Denn das ist eine sehr einseitige und in meinen Augen auch sehr kindische Betrachtung.
Im übrigen habe ich nirgends in meinen Kommentaren geschrieben, dass ich die negativen Erfahrungen gemacht habe. Wer lesen kann ist klar im Vorteil-stimmts?
nimm einen anwalt ins boot und lass ihn die aufforderung an die km machen. zur not kann es auch ein rechtspfleger beim familiengericht für dich aufsetzen. es bedarf keiner begründung. die mutter muss begründen warum sie dagegen ist.
ganz wichtig: unser kind, unser interesse, im interesse des gemeinsamen kindes, im interesse des gemeinsamen kindes, zum wohle des kindes sind sachen die du üben solltest.
ansonsten ist es in der regel mittlerweile ein routineverfahren. du beantragst, der richter spricht gsr aus. wenn km nicht vorbringt, dass du kind missbraucht und misshandelt hast, gibts keinen grund außer stark gestörte kommunikation.
die mutter muss garnix zustimmen. sie geht einfach nicht zum termin der erklärung zum gsr.
er muss klagen, auch da muss die mutter nicht zustimmen. sie muss nur aktiv vortragen warum nicht: keine kommunikation reicht bis dato immer noch in den meisten fällen.