Familiengericht Eilantrag! Es dauert einfach zu lange...
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei meiner Frage?!
Ich mache zurzeit alles alleine beim Kampf um das Sorgerecht meines Kindes, ohne Hilfe von Anwälten. Nachdem diese einfach nie etwas gemacht bzw.. erreicht haben.
Ich habe einen Eilantrag auf Sorgerecht gestellt. Diese wurde jedoch abgelehnt. Da es aber im Gesetz verankert ist, dieses Schriftliche Urteil in einer mündlichen Verhandlung neu zu entscheiden, habe ich dazu einen Antrag gestellt beim Familiengericht.
Jedoch habe ich jetzt erst in 8 Wochen einen Termin bekommen zur mündlichen Verhandlung. Ich meine, es war ein Eilantrag und das auch aus gutem Grund, da meine Ex beabsichtigt ins Ausland zu ziehen mit meinem Kind um so für immer den Umgang zu meinem Kind zu verhindern.
Gibt es da keine Möglichkeit diesen Termin anzufechten und einen schnelleren Termin zu beantragen? Es kommt mir fast scho so vor, als ob das Familiengericht bescheid weiß, dass meine Ex in 8 Wochen im Ausland und sich somit die Probleme für das Familiengericht erledigt haben.
ich hoffe mir kann jemand helfen. Danke
6 Antworten
Das Familiengericht überträgt die gemeinsame Sorge gemäß § 1626a Abs. 2 BGB, wenn und soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.... wurde Dein Antrag schon mal abgelehnt?
Um die gemeinsame elterliche Sorge zu versagen, muss auf der Kommunikationsebene eine schwerwiegende und nachhaltige Störung vorliegen, die befürchten lässt, dass eine gemeinsame Entscheidungsfindung nicht möglich ist und das Kind folglich erheblich belastet würde durch eine gemeinsame elterliche Sorge der Eltern.
Ist ein nicht sorgeberechtigter Elternteil mit einem geplanten Umzug ins Ausland nicht einverstanden,** kann man vor dem Familiengericht einen Antrag auf Herstellung des gemeinsamen Sorgerechtes stellen.** Hierfür ist jedoch erforderlich, dass die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes dem Kindeswohl dient.
Befürchtet ein mitsorgeberechtigter Elternteil hingegen, dass der andere Elternteil widerrechtlich mit den Kindern ins Ausland gehen will, so sollte beim zuständigen Familiengericht beantragt werden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine auf den in Deutschland verbleibenden Elternteil zu übertragen. Das Gericht wird für seine Entscheidung überprüfen, an welchem Ort und bei welchem Elternteil das Kind mit Rücksicht auf das Kindeswohl in Zukunft leben soll. „Hierfür wird das Gericht ermitteln, welcher Elternteil die Hauptbezugsperson für das Kind ist, welche Wünsche das Kind selbst hat und welche Lebensbedingungen das Kind im Ausland erwarten. Auch die Erziehungseignung der Eltern, die Gründe für einen Wegzug sowie das Kontinuitätsinteresse für das Kind fließen in die Entscheidung ein“, erklärt Glawatz... mehr unter ...http://www.ehm-kanzlei.de/aktuelles/pressemitteilungen/43-drohende-kindesentfuehrung-fruehzeitig-verhindern
Schneller Rechtsschutz wird bei diesen Punkten über eine einstweilige Anordnung erreicht.
wenn du die vaterschaft anerkannt hast kann sie mit dem kind nicht einfach so ins auslöand ziehen. daher ist die sache dann auch nicht so eilig
Tja dafür bräuchtest du wohl einen Anwalt.
Also, es gibt noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn dies deine Ex hat, kannst du zunächst nichts machen. Ich würde beim Gericht die Sachbearbeiter nerven, bis was geht.
Hast du keinen Anwalt? Ich sehe, du hast keinen - dann mußt du das so durchkämpfen..