Kind an pflegefamilie? Ohne Zustimmung des Vaters (kein Sorgerecht)?

3 Antworten

wenn der kv kein sorgerecht hat, dann wird er nichts gefragt. es wird also zeit, dass er sich um die sache selbst kümmert. er sollte sich einen anwalt für familienrecht suchen und das sorgerecht einklagen.

  1. auffordern zum gemeinsamen gespräch beim jugendamt zur erklärung des gemeinsamen sorgerechtes
  2. wenn sich nichts tut, klage auf gemeinsames sorgerecht einreichen
  3. wenn sie mit dem kind nicht klar kommt, sollte er mit ihr reden und mit dem anwalt anstreben das kind zu sich zu holen.

hat er regelmäßig umgang? eine alternative wäre den umgang immer weiter zu erweitern und gleichzeitig am gsr zu arbeiten mit der km.

seite die interessant sein könnte wäre www.vatersein.de oder www.allein-erziehend.net

Dein Freund kann das Sorgerecht beantragen. Das alleinige Sorgerecht zugesprochen zu bekommen, könnte für deinen Freund evtl. schwierig werden.

Das geteilte Sorgerecht stellt i.d.R. kein großes Problem dar und die Sache mit der Pflegefamilie wäre dann ohne seine Zustimmung nicht möglich.

Lolly78 
Beitragsersteller
 15.07.2018, 23:32

Was meinen sie mit Machtkampf? Inwiefern Machtkampf

KarlSchub  16.07.2018, 20:27
@Lolly78

Es scheint mir so, als wolle sich dein Freund gerne um seinen Sohn kümmern und er sei auch dazu in der Lage. Wenn dem so ist, gibt es keinen vernünftigen Grund, das Kind in eine Pflegefamilie zu geben. Ein unvernünftiger Grund dafür kann Missgunst sein.Beispielsweise könnte die Mutter denken: "Du möchtest deinen Aufgaben als Vater nachkommen und hättest Freude daran. Das gönne ich dir nicht. Ich werde das unterbinden, weil ich es kann." Der Leidtragende ist dann der Junge. Das meine ich mit Machtkampf.

Das was oben steht, muss natürlich nicht die Gedanken der Mutter widerspiegeln. Ich kenne keinen der Beteiligten und habe nur die Infos zur Verfügung, die auf dieser Seite stehen. Ich will niemandem Unrecht tun. Deshalb der explizite Hinweis: ob das so ist, weiß ich nicht und behaupte es auch nicht. Es stellt nur eine Möglichkeit von vielen dar.

Lolly78 
Beitragsersteller
 15.07.2018, 22:58

aber eig sieht es besser aus als für sie beide sind 20 Jahre jung. Er wohnt noch bei seiner Familie er hätte eine möglichkeit ihn tagsüber zu lassen und dann mittags rum abzuholen da er nicht solange Arbeitszeiten hat und wenn ist das haus immer voll, seine mutter und deren freund währe da sowie seine Geschwister 3 die ihn alle mit Unterstützen, wenn der kleine da ist.

Er verdient geld und wird voraussichtlich nächstes Jahr ausziehen.

Während dessen die Mutter nichts hat. Keine Ausbildung kein Job.

Ein punkt ist sie sagt weil sie jeden tag aufräumen muss ist es ihr zu viel.

das sollte man sich vorher überlegen

also ich bim sprachlos und mein freund sehr traurig, sind ihn da wirklich die Hände gebunden?

KarlSchub  15.07.2018, 23:15
@Lolly78

Kopf hoch, ein Kind in eine Pflegefamilie zu geben ist was anderes als einen Gebrauchtwagen zu verkaufen. Es wird auf jeden Fall das Jugendamt involviert und dann taucht bestimmt die Frage auf, "was ist mit dem Vater?"

So wie du es beschreibst, ist dein Freund und sein Umfeld dazu geeignet, das Kind großzuziehen. Das sind doch gute Voraussetzungen.

Ich würde an eurer Stelle zuerst das geteilte Sorgerecht beantragen, weil das viel einfacher geht. Dann kann man sich immer noch überlegen, ob ein alleiniges Sorgerecht für deinen Freund notwendig ist und falls ja, kann man das nachher immer noch beantragen.

KarlSchub  15.07.2018, 23:27
@KarlSchub

eine Bitte: tragt keine Machtkämpfe auf dem Rücken des Kindes aus!

Ich will niemandem zu nahe treten, aber es sieht nach der knappen Schilderung des Problems danach aus, als würde die Mutter des Kindes das tun.

Natürlich muss sie ihn da nicht fragen, wenn sie die alleinige Sorge hat.

Das Kind ist zwei und bis jetzt hatte der Vater kein Interesse am gemeinsamen Sorgerecht. Und auch jetzt scheint das Interesse gering zu sein, sonst würde ja wohl er fragen und nicht du.

Dabei erhält er bei Gericht die gemeinsame Sorge zu 94 Prozent sicher.

Die alleinige Sorge erhält er nicht, die wird quasi nur noch bei schwerer Mißhandlung vergeben.