Mutter will mit meiner Tochter wegziehen trotz gemeinsamen Sorgerecht! Bitte um Hilfe!
Hallo ihr Lieben, ich bin verzweifelt und benötige eure Hilfe.
Ich habe eine 6-jährige Tochter, die bei ihrer Mutter lebt. Die Mutter und ich sind etwa 5 Jahre getrennt. Wir waren nicht verheiratet, aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich sehe meine Tochter regelmäßig, etwa 1-2 mal die Woche.
Die Mutter ist mit unserer Tochter bereits 3mal umgezogen, die Kleine war schon in 3 verschiedenen Kindergärten. Nun (in den Sommerferien) will sie zum vierten mal umziehen, diesmal in eine andere Stadt, die 350km entfernt ist. Die Kleine wird also zum wiederholten Maße aus ihrem Umfeld und Freundeskreis gerissen und muss wieder von vorne anfangen. Diesmal ist es besonders ärgerlich, da die Kleine nun in der ersten Klasse ist und sich gut eingelebt hat.
Die Mutter sagte, dass der Grund eine besser bezahlte Stelle ist. Nun hat sie auch erklärt, dass sie sich mit ihrem Freund verloben möchte, der dort lebt.
Kann ich gegen den Umzug nichts machen? Die Kleine sagte mir, dass sie lieber hier bleiben möchte, aber Angst hat sich gegen die Mutter zu stellen. Die Mutter lockt sie leider auch mit Geschenkversprechungen.
Wer hat Erfahrungswerte oder ist sogar juristisch bewandert? Bitte helft mir. Ich danke euch vielmals! die traumaugen
10 Antworten
die mutter kann erstmal ohne dich nicht wegziehen. aber sie kann fakten schaffen in dem sie es tut. wenn du dich dagegen stemmst wird sie das abr beantragen und es zu großer wahrscheinlichkeit auch bekommen. denn am ende des umzug steht eine bezahlte arbeitsstelle die ihr und dem kind zugute kommt. das kind wird bei so einer sache noch nicht befragt, da es noch zu klein ist um entscheidungen großer tragweite überschauen zu können. das siehst du an der antwort die sie dir zum gefallen gab. wirklich nachgedacht was es bedeutet in der umgebung zu bleiben, hat sie dabei nicht. kann sie auch nicht, sie ist noch sehr klein.
von daher bleibt dir nur geraten zu vereinbaren oder festlegen zu lassen, dass die mutter die kosten des umgangs tragen MUSS. in den meisten fällen ist dies auch so, wenn die mutter so weit wegzieht. nimm dir einen anwalt für familienrecht und lass dich weitergehend beraten. der umgang wird dann fixiert auf alle zwei wochen von freitag bis sonntag, alle hälftigen ferien und feirtage und drei wochen sommerurlaub.
zu 99% ist die meinung einer sechsjährigen irrelevant und sie wird nicht gehört werden. sie hat noch garkeine eigene meinung und wird immer das sagen was der jeweilige elterteil hören will. der mutter wird sie ihre freude über den umzug mitteilen und das auch so meinen. dir hat sie gesagt was du hören willst, damit du nicht traurig bist. auch HEUTE wird die meinung einer 6-jährigen nicht mit einbezogen. wenn sie 12 oder 13 wäre, sähen die chancen schon etwas besser aus und selbst die meinung eines 12 jährigen ist grenzwertig zu betrachten. deine einstellung ist nicht schlecht, aber es mag nicht einfach sein wegzuziehen, aber fakten zu schaffen sind wie gesagt überhaupt nicht schwer. deine unterschriften werden notfalls ersetzt. die frage ist wie ihr euch nun einigt wegen umgang und deren kosten und die häufigkeit.
Wenn Sie das Aufendhaltsbestimmungsrecht nicht hat, dann würde ich mir schnell einen Anwalt suchen. Mal dagesehen davon das es sich nicht ums Kindeswohl handeln kann ,wenn man einen Kind denn Vater nimmt, gibt es im Sorgerrecht auch ganz klare Bestimmungen! Dann sind da noch Fragen wie ,kannst du Dir finanziel überhaupt Leisten deine Tochter zu sehen ,um dein Besuchsrecht wahr zu nehmen ,wenn zwischen Euch 350 km liegen? Beim gemeinsamen Sorgerecht kann auch die Mutter nicht einfach ohne deine Zustimmung so weit weg ziehen, das nennt man dann Kindesentzug und damit macht sich jeder strafbar! Also keine Zeit mehr verlieren Dir schnell einen Anwalt nehmen Du hast in der Heutigen Zeit sehr Gute Aussichten, deine Tochter in deiner NÄHE zu haben! Und ich würde das alle auch gleich in Bewegung setzen ,damit Du keine Zeit mehr verlierst, es gibt dafür auch schnelle Verfahren bei Gericht! Beim Jugendamt gibt es auch eine Erziehungsberatungsstelle, mit den würde ich mich auch so schnell wie möglich Unterhalten!!!
Ganz sicher hat sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn das Kind bei ihr lebt.
du vergisst, dass sie einen arbeitsplatz dadurch gewinnt. damit hat sie die viel besseren aussichten wegzuziehen und dabei das kind mitzunehmen. sie hat kontinuität vorzuweisen in der hinsicht.
Das spielt keine Rolle, es handelt sich hierbei im Fordergrund um das Kindeswohl und das Sorgerecht sowie das Aufendhaltsbestimmungsrecht, wenn das so einfach wäre zu sagen ,ich habe eine besseres Arbeit woanders und man kommt nur mit dieser Aussage durch, was meinst Du wieviel Frauen das dann so machen würden ,auch aus Anderen Beweggründen! Nein Heute ist das nicht mehr so einfach ,der Mann hat vor Gericht eine echte Gute Aussichten seine Tochter in der Nähe zu haben!
Hallo, ich teile mir auch das Sorgerecht mit dem Vater meines Kindes und bin damals nach der Trennung weit weg gezogen (500km). Sie darf ohne Deine Zustimmung nicht so weit weg ziehen. Am Besten Du lässt Dich da mal beim Gericht oder direkt bei einem Anwalt beraten. Das ganze wird dann auch ans Jugendamt weitergeleitet und dieses prüft dann was das Beste für das Kind ist. Du kannst also durchaus etwas dagegen tun. Wie die Chancen sind kann man natürlich nie genau sagen... Die Mutter braucht zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht damit sie so weit weg ziehen darf!
Hallo,
ziemlich verfahrene Situation in der Du da steckst. Und die Antowrt auf die Frage ist leider keine Eindeutige. Du wirst Ihr nicht verbieten oder untersagen können in eine andere Stadt zu tiehen. Am hilfreichsten dürfte es für Dich sein, wenn Du Kontakt zum örtlichen Jugendamt aufnimmst um mit Ihnen die Sache durchzusprechen. Meistens sind die richtigen leute im Allgemeinen Sozialen Dienst als Sozialpädagogische Familienhilfe zu finden. Die ist kostenlos. Rein juristisch kann ich Dir ebensowenig eine eindeutige Antwort darauf geben. Dadurch dass das Sorgerecht Euch beiden zusteht gehe ich davon aus, dass auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Ihr/ Euch liegt. Ob Du das einklagen kannst und solltest lasse ich mal offen stehen und darüber solltest Du mit den Pädagogen im Jugendamt sprechen. Die können Dir ausführlich und gezielter helfen. Ich wünsche Euch, dass sich dieses Problem lösen lässt und es vor allem nicht zulasten Deiner Tochter geschieht.
Alles Gute!
Das Aufendhaltsbestimmungsrecht liegt immer bei Beiden Eltern wenn Sie sich das Sorgerecht teilen und solange einer es nicht bei Gericht eingeklagt hat, darfst Du ohne Zustimmung des Anderen nicht den Landkreis bzw die Stadt verlassen um Umzuziehen, das Fällt dann ganz klar unter Kindesentzug!!!!!
sie kann bis 150 km ohne seine zustimmung wegziehen, das zählt unter zumutbar für den umgangselternteil.
Gerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
Wer mit seinem Kind aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen möchte und nicht über die Zustimmung des anderen Elternteils verfügt, muss einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beim Familiengericht stellen. Bis zur Entscheidung hat das Kind in der gemeinsamen Wohnung zu verbleiben. Besteht akute Gefahr für Leib und Leben des Kindes bzw. des Auszugswilligen, sollte ein Eilantrag bei Gericht gestellt werden, in dem dies ausgeführt wird. Die Entscheidung des Familiengerichts orientiert sich allein am Kindeswohl. Das Gericht prüft, bei wem das Kind am besten aufgehoben und in seiner Entwicklung ungestört ist. Dafür sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:
Checkliste für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
Zu wem hatte das Kind bisher die engere Bindung?
Wer hat sich bisher hauptsächlich um das Kind gekümmert, es zur Schule gebracht und abgeholt, es bei Arztbesuchen begleitet?
Wer nahm bisher an den Elternversammlungen in der Schule oder in der Kindertagesstätte teil?
Wer hat bisher den Kontakt zur Tagesmutter gehalten?
Wird das Kind durch den Umzug zu einem Elternteil aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen (Schulwechsel)?
Ist die Integration in die neue Umgebung bereits gelungen?
Falls das Kind in Ihren Haushalt zurückkehrt: Sind Sie beruflich und familiär in der Lage, eine Betreuung des Kindes rundum sicher zu stellen?
Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, kann die Mutter nicht so ohne Deine Erlaubnis - bzgl. Eurer Tochter - so weit wegziehen!
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Durch das gemeisame Sorgerecht, haben Du und die Mutter des Kindes gleichteilige Befugnis und Bestimmungsrecht über die Tochter. Wenn also einer von Euch beiden zu etwas nein sagt, dann gilt erstaml nein, bis eine gemeinsame Lösung gefunden wurde.
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Widersetzt sich die Mutter Deiner Meinung, macht sie sich grob gesagt strafbar, weil sie mit Zuwiderhandlung vorgeht.
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Du kannst also nicht nur den Umzug in Bezug auf Deine Tochter verbieten, sondern hättest auch schon längst den ständigen Wechsel des Kindergartens und der Grundschule anfechten können.
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Eltern haben in erster Linie immer zum Wohle des Kindes zu handeln. Auch ich als Mutter betrachte den ständigen Wechsel durch Kindergarten und Schule für unzureichendes Verhalten, dass sich nicht positiv auf Deine Tochter auswirkt. Man versetze sich in die Lage, des ständig wechselnden Umfelds und Verlust der Freunde.
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Du kannst das Jugendamt über das Verhalten der Mutter unterrichten und mit den dortigen Sozialarbeitern zusammenwirken. Die letzte Instanz wäre das Familiengericht, bei dem auch Kinder ab einem Alter von 3 Jahren befragt werden. Wenn Deine Tochter also dort aussagt, dass ihr der ständige Wechsel missfällt und der Umzug in eine andere Stadt ebenso, evtl auch anhängt, dass ihre Mutter sie durch Geschenke überzeugen möchte und sie lieber bei Dir wäre, hast Du gute Karten, dass Aufenthaltbestimmungsrecht für Deine Tochter zu erlangen.
Stimmt nicht so ganz, wenn das finanzielle besser wird, wird der Umzug geduldet. Gemeinsames Sorgerecht hin oder her. Da sie sich zusätzlich noch verloben möchte, und somit bald heiratet, ist das ein weiterer Grund für den Umzug. Willkommen in Deutschland, es gibt Schlupflöcher für Väter und für Frauen in vielen Situationen, wo das Kindeswohl kein Schwein interessiert. Habe selbst ähnliche PRobleme, bei denen ich ungerecht behandelt wurde und mein Ex auch.
Ein in allen Belangen gemeinsames Bestimmungrecht haben sie nicht, Z.B. liegt das alleinige Aufenthaltsbestimmungrecht üblicherweise bei dem Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Da geb ich Recht. Desweiteren hat das Kind auch schon eine Meinung. Mach gemeinsam mit der Mutter ein Termin zum beratungsgespräch beim Jugendamt. Versucht es also erstmal gemeinsam mit einem Profi! Es ist schade wenn es gleich gewaltsam verläuft. Euer gemeinsames Ziel sollte dabei das Wohl des Kindes sein.
Naja, nur das Wohl des Kindes scheint ja für die Mutter zweitrangig zu sein. Lieber vertieft sie ihre berufliche Karriere...
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Ansonsten hätte die Kleine nicht schon so viele Wechsel von Kindergarten und Schule hinter sich und die Mutter müsste ihre Tochter schon garnicht mit Geschenken bestechen, was in meinen Augen die linkeste und gemeinste Masche ist, um ein Kind zu überzeugen, obwohl es dabei unglücklich ist!
Meine Tochter war auch 6 Jahre in Ihren ersten Gerichtsverfahren ,glaube nicht ,das Sie kein Mitspracherecht hat, so ist das HEUTE nicht mehr! Der Richter wird sich die Kleine auf jedenfall anhören und das was Sie sagt auch mit in seine Entscheidung einbeziehen! Außerdem steht da ein besser bezahlter Job, da wäre wohl die Frage in wie weit ,ist er besser bezahlt?! Wie gesagt so einfach ist es NICHT!!!