Wie lange Zeit um Versicherungsschaden reparieren zu lassen?

5 Antworten

Hallo, Abrechnung auf Gutachterbasis ohne Mehrwertsteuer und der Fall ist erledigt. Es besteht keine Verpflchtung dazu, die Reparatur auch durchführen zu lassen.

Der Geschädigte kann sich mit der Versicherung auch auf der Basis des Guthabens einigen. Er ist keineswegs verpflichtet, diese Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen. Erst wenn sie den gleichen Schaden noch einmal melden würde, gäbe es Probleme für sie.

Man muß den Schaden gar nicht reparieren lassen, man kann auch nach Gutachten abrechnen (mit einigen Abzügen allerdings).

Und 1200 Euro Scahden glaube ich sofort. Das ist eher wenig...

Es besteht kein Zwang zur Reparatur. Läßt man sein Fahrzeug nach Begutachtung nicht reparieren, wird der Schaden abzüglich ..... % ausgezahlt.

Auch wenn man sein Fahrzeug nicht reparieren läßt, muß der Unfallgegner den Schaden bezahlen, den er verursacht hat.

Fussels 
Beitragsersteller
 29.02.2012, 19:18

ok. ich bin halt nur stutzig geworden als sie als erstes damit anfingen alte schäden über den kram abzuwickelt....von wegen versicherungsbetrug und sowas....weil das war auch eine leicht komische situation, bei der ich aus meiner sich nur eine teilschuld habe

Er kann sich den Schaden auch auszahlen lassen nach Kostenanschlag.Er bekommt dann aber keine MWST.