Mein Auto ist trotz angezogener Handbreme auf das Nachbartor gerollt. Was soll ich nun tun?
Wie meine Frage schon sagt ist mein Auto gestern Abend trotz angezogener Handbremse (Gang ausgelegt) auf ein Stahltor eines Grundstückes gerollt (einmal über die Straße). Nun ist das Metall verbogen und ich muss natürlich dieses Instand setzten.
Nun meine Frage: Wer zahlt soetwas? Wie funktioniert die Abwicklung in so einem Fall? Schaden melden, Besitzer machen lassen und Rechnung an die Versicherung weiterleiten?!
Wichtige Frage: Da ich noch in der Probezeit bin und nicht noch mehr hochgestuft werden möchte läuft es ja nicht über die KFZ- Haftpflicht oder?
WIrd man bei der privaten Haftplicht auch hochgestuft?
Bitte um jede hilfreiche Antwort !!!!
14 Antworten
Du hast natürlich die Möglichkeit, den Schaden privat zu begleichen, ohne deine Versicherung in Anspruch zu nehmen. Das kann günstiger sein als eine Hochstufung. Da kannst du aber deine Versicherung nach fragen, sobald du den Schaden beziffern kannst.
Den Schaden musst Du Deiner KFZ-Haftpflicht melden. Wegen Deiner Probezeit musst Du Dir da keine Gedanken machen. Lediglich deine SF-Klasse wird hochgestuft.
Melde den Schaden Deiner Versicherung, die sagen Dir dann auch, wie Du weiter vorzugehen hast.
Am besten lässt Du Dir von dem Nachbarn einen Kostenvoranschlag geben. Dann kannst du auch sehen, ob der Schaden geringer ist, als der Mehrbeitrag, den du dann durch die Hochstufung der SF-Klasse zu tragen hast und es so besser wäre, wenn du den Schaden selbst bezahlst.
Ja das war falsch ausgedrückt...
Aber kann man sich ja denken, wenn man den Rest meines Beitrages liest.
Außerdem hat er ja die Möglichkeit, die Schadenssumme innerhalb von 6 Monaten an die Versicherung zurückzubezahlen, wenn der Schaden geringer ist, als der Mehrbeitrag den er durch die Hochstufung tragen muss.
Frag doch mal bei Deiner Versicherung nach ob es die KFZ- Haftpflicht betrifft wenn Du nicht drin gesessen hast. Ggf. mußt Du aber hier aber eine Bestätigung einholen daß die Bremsanlage aufgrund eines Defekts versagt hat.
Versichert ist der Schaden in jedem Fall; wenn der Schaden über die KFZ- Haftpflicht läuft wirst Du aber in den Beiträgen steigen. Hier solltest Du mal nachfragen, was Dich die Beitragssteigerung, auf die Zeit gesehen, letztlich kostet. Ist dies höher als die Instandsetztungsgeschichte des Tors, so ist es für Dich letztlich billiger, wenn Du den Schaden aus eigener Tasche zahlst.
In jedem Fall hilft es aber, mit der "gegnerischen Partei" zu sprechen... und zwar vernünftig und nicht im Streit denn dadurch geht der Schaden letztlich auch nicht weg!
Mfg
Bitte um Information, weshalb hier eine Bestätigung für einen Defekt an der Bremsanlage benötigt wird ???
Was hat dies überhaupt mit der Frage, bzw. mit der Kfz-Haftpflichtversicherung zu tun ?
Ich sagte auch "ggf." wenn dies die Versicherung wünschen sollte. Ich könnte mir vorstellen, daß es hier einen Unterschied macht ob man selbst am Steuer saß oder ob der Schaden alleine vom Fahrzeug ausgelöst wurde. In diesem Fall würde die Versicherung aber sowas einfordern. Der Hintergrund hierzu war ein kürzlicher Versicherungsfall, bei dem die Versicherung wirklich die seltsamsten Dinge bestätigt haben wurde.
Nachdem Du in diesen Dingen sicherlich sachkundig bist wirst Du wohl auch verstehen, daß die Praktiken vieler Versicherer für Branchenfremde oft nicht recht nachvollziehbar sind und eine Versicherung häufig versucht, mit allen Mitteln ihren Pflichten nicht nachzukommen.
Ich sagte auch "ggf." wenn dies die Versicherung wünschen sollte.
Nein - Die Versicherung muss den Fremdschaden zahlen.
Ich könnte mir vorstellen, daß es hier einen Unterschied macht ob man selbst am Steuer saß oder ob der Schaden alleine vom Fahrzeug ausgelöst wurde.
Nein - es macht keinen Unterschied !
Nachdem Du in diesen Dingen sicherlich sachkundig bist wirst Du wohl auch verstehen, daß die Praktiken vieler Versicherer für Branchenfremde oft nicht recht nachvollziehbar sind
Richtig - nur frage ich mich dann, warum Branchenfremde hier solche unsinnige Kommentare von sich geben !
"Frag doch mal bei Deiner Versicherung nach ob es die KFZ- Haftpflicht betrifft wenn Du nicht drin gesessen hast. Ggf. mußt Du aber hier aber eine Bestätigung einholen daß die Bremsanlage aufgrund eines Defekts versagt hat."
Das ist leider falsch, denn die Versicherung wird gar nicht bezahlen, weil kein Gang eingelegt war:
Die private Haftpflicht wird den Schaden nicht regulieren.
Du solltest den Schaden der Kfz-Versicherung melden und die kann dir mitteilen, ob eine Regulierung Sinn macht oder ob du besser aus eigener Tasche zahlst.
Zur Versicherung hast du ja schon Einiges erfahren.
Zur Handbremse: Angezogen kann alles mögliche bedeuten. Entweder hast du sie vollständig angezogen. Dann müsstest du dich fragen lassen, warum du das nicht gemacht hast?
Oder sie hat keine Bremswirkung mehr. Das müsstest du gemerkt haben, weil du den Hebel sehr weit hochziehen konntest.
Warum legst du nicht grundsätzlich einen Gang ein? Zum Losfahren musst du ihn ja auch drinhaben. Was spricht dagegen, ihn bereits nach dem Halten einzulegen? Solange das Gefälle nicht zu steil ist, verhindert das alleine bereits ein Wegrollen.
Was für eine Freude, auch nochmal eine korrekte Antwort zu lesen.
Dankeschön!
Nein - muss er nicht. Er kann den Schaden auch selbst zahlen.