Hochstufung KFZ-Versicherung obwohl kein Schaden bezahlt wurde
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor ca. 5 Monaten einen Unfall, bei dem ich einem parkenden Auto den Spiegel abgefahren habe. Polizei gerufen und Schaden aufgenommen. Alles der Versicherung gemeldet so wie es sich eigentlich gehört. Nun hat die Versicherung den Unfallgegner aber nicht erreicht und dieser nichts eingereicht, was die Versicherung zahlen soll. Soweit eigentlich kein Problem. Trotzdem hat mich die Versicherung nun hochgestuft.
Ist das rechtens, dass man hochgestuft wird, obwohl es keinen Schaden gab zum Begleichen?
Wenn ja ist man ja eigentlich besser dran wenn man den Schaden nicht meldet und abwartet ob der Unfallgegner reagiert...
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke MfG
4 Antworten
Guten Abend!
dies ist ein ganz normaler Vorgang. Wird ein Schaden gemeldet, dann wird eine Akte geöffnet. Das hat zur Folge, dass eine Stufung stattfindet, egal ob reguliert wird oder nicht. Solange die Versicherung keine Information erhält, dass die Akte geschlossen werden kann, hier durch Information des Geschädigten oder des Versicherungsnehmers, wird gestuft. Der Status ist offen. Du kannst bei der Versicherung anrufen in Info erteilen. Eine Stufung wird rückwirkend vorgenommen. Sollte nun der Geschädigte doch der Bitte der Versicherung nachkommen, wird die Akte sofort wieder geöffnet und eine berechtigter Schaden reguliert. Was mich wundert, weshalb hat die Versicherung den Geschädigten nicht erreicht? Telefonisch ist sehr unüblich und die Adresse bekommt sie ja über das Kennzeichen.
Die Höherstufung erfolgt bei jeder Schadenmeldung zur nächsten Fälligkeit. Sie wird zurückgenommen -und zwar rückwirkend -, wenn kein Schaden reguliert wurde oder aber der Versicherungskunde den Schaden zurückgekauft hat. Das lohnt sich bei geringen Schäden. Überzahlungen an Prämie werden erstattet.
Ist deiner Versicherung im Zusammenhang mit deinem Unfall ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand entstanden? Falls ja - woher soll die Versicherung das Geld nehmen: Von dir! - Sieh mal im Kleingedruckten deiner Versicherungspolice nach! Schreibe einen Brief an die Versicherung und bitte um Klärung... - kostet dich nur 58 Cent!
Danke für die schnelle Antwort! Die Versicherung hat es damit begründet, dass sich der Unfallgegner bis zu 3 Jahren nach dem Unfall noch melden könnte und deshalb die Hochstufung "vorsorglich" vorgenommen wurde. Deshalb eher die Frage ob die Versicherungen das vorsorglich machen dürfen weil es ja eventuell sein könnte dass da noch etwas kommt. Ein Arbeitsaufwand ist nicht entstanden, zumindest hat sich die Versicherung diesbezüglich auch nicht bei mir gemeldet.
Ich habe vor kurzer Zeit einen Schaden zurückgekauft und die kosten für Gutachten und Verwaltungskosten wurden nicht dazugerechnet.. die hat troz wieder rückstufung der Versicherer getragen. Die hochstufung ist zulässig weil wenn eine regulierung nicht erfolgt dann die zu hohen Beträge zurückerstattet werden.. Die mögliche hochstufung entsteht durch die mögliche schadensregulierung nur im Folgejahr der verursachung und kann nicht erst nach zwei Jahren erfolgen bzw erhoben werden weil das Schadensdatum nach den Vertragsbedingungen relevant ist und nicht der zeitramen der regulierung. . Joachim